Mahnbescheid Widerspruch Teil 2

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nicolina1976
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Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)
Mahnbescheid Widerspruch Teil 2

Bitte nochmal um Hilfe! Ich hatte Widerspruch in einem Mahnbescheid 2016 eingelegt. Jetzt nach 13 Monaten geht es erst weiter mit der Sache. Habe heute die Forderungsaufstellung vom Anwalt bekommen. Noch ist keine Klage geschrieben.

Hier die Auflistung

https://picload.org/view/dracarla/6d1c9130-9185-48b0-97e6-daf6ae.jpg.html

Habe schon einen Fehler gefunden:

1. Die offene Rechnung war 207€ das ist die Hauptforderung! 497...ist Hauptforderung mit Inkasso Kosten von Creditreform.

Sehe ich es richtig das wir hier dann Kostendopplung haben? Inkasso kosten und Anwalt!

Post vom Inkassobüro?

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80 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieso eröffnest du ständig neue Themen? Hier das Ursprungsthema: https://www.123recht.net/Mahnbecheid-Widerspruch-Bitte-um-Hilfe-__f528393.html

Ich habe nichts anderes dazu zu sagen, als dort schon drin steht. Solange du die Zahlung der ursprünglichen Hauptforderung verweigerst, wirst du verurteilt werden und du wirst auch den Mahnbescheid und Gerichts-kosten und Anwaltskosten bezahlen müssen. Das ist weit teurer als das, was man beispielsweise wegen verbotener Kostendopplung abwehren könnte.

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#2
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich kann in dem alten Thread nichts mehr schreiben weil der zu ist. Müsstest du eigentlich sehen können.


Aber irgendwie bist du gerade etwas komisch! Ich bezahle die Hauptforderung doch, wo ist denn nun das Problem? Du hast garnicht richtig gelesen was ich geschrieben habe jetzt. Die haben mir die Aufstellung geschickt und die ist fehlerhaft! Die Hauptforderung ist bei denen 497€, stimmt aber nicht, das ist Hauptforderung mit Inkasso kosten! Normal mussten die die 497€ aufschlüsseln. Und laut dir habe ich gelernt das Inkasso und Anwaltskosten nicht rechtens sind!


Zitat (von mepeisen):
Wieso eröffnest du ständig neue Themen? Hier das Ursprungsthema: https://www.123recht.net/Mahnbecheid-Widerspruch-Bitte-um-Hilfe-__f528393.html

Ich habe nichts anderes dazu zu sagen, als dort schon drin steht. Solange du die Zahlung der ursprünglichen Hauptforderung verweigerst, wirst du verurteilt werden und du wirst auch den Mahnbescheid und Gerichts-kosten und Anwaltskosten bezahlen müssen. Das ist weit teurer als das, was man beispielsweise wegen verbotener Kostendopplung abwehren könnte.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Woher sollen wir nun wissen ob die HF stimmt? Wer hat dir diese FA geschickt?

Du kannst freundlich nach einer Rechnungskopie beim RA oder IB fragen. Ob sie diese dir im derzeitigen Verfahrensstand geben darf aber bezweifelt werden. Schließlich wissen die auch worauf du jetzt hinaus willst und die wollen jetzt ihre Forderung tituliert bekommen und zwar samt Kosten.

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#4
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Die ist vom Anwalt
Und die ist fehlerhaft weil die 497€ nicht aufgeschlüsselt sind, da stecken 207€ Forderung und Inkasso kosten drin!


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Woher sollen wir nun wissen ob die HF stimmt? Wer hat dir diese FA geschickt?

Du kannst freundlich nach einer Rechnungskopie beim RA oder IB fragen. Ob sie diese dir im derzeitigen Verfahrensstand geben darf aber bezweifelt werden. Schließlich wissen die auch worauf du jetzt hinaus willst und die wollen jetzt ihre Forderung tituliert bekommen und zwar samt Kosten.

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Nochmal für dich ... Wir können das nicht beurteilen und du faktisch auch nicht, weil du deine Unterlagen vernichtet hast. Du wirst nun die Klageschrift abwarten müssen und kannst dann reagieren. Dann kannst du, falls überhaupt vorhanden, die Inkassokosten monieren.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Und die ist fehlerhaft weil die 497€ nicht aufgeschlüsselt sind, da stecken 207€ Forderung und Inkasso kosten drin!

Das ist ja alles ganz interessant und das kann man dann vor Gericht monieren. Das ändert aber nichts an dem, was ich schrieb.

Zitat:
Ich bezahle die Hauptforderung doch

Das hast das nun zum ersten Mal geschrieben. Im Ursprungsthema hast du mehrfach geschrieben, dass du die Klage abwarten willst und dass sie Unterlagen raussuchen und dir zusenden usw.

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#7
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)


Sorry das war dann ein Missverständnis

Nee nee die Hauptforderung bin ich ganz klar schuldig und werde ich auch bezahlen. Sind 207€.
Ich möchte halt nur wissen wie die von 207€ auf 497€ kommen. 297€ Inkasso kosten bei Creditreform finde ich sehr viel.

Der Anwalt jetzt, hat doch einen Fehler gemacht oder nicht in der Aufstellung? So sieht die Aufstellung doch aus als wäre die Hauptforderung 497€. Und wenn ich um eine Forderungsaufstellung bitte und auch noch dazu sage, das ich sehen möchte wie sich die Beträge zusammen setzen, dann ist diese hier doch definitiv falsch oder bin ich jetzt blöd? Die hatte doch anfangen müssen mit Haupforderung laut Rechnung...207€, dann kosten Creditreform....usw. stimmt’s?

Du schimpfst immer so mit mir, was soll ich denn jetzt am sinnvollsten tun? Die 207€ überweisen und Klage abwarten? Jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren.

Danke für deine Hilfe



Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Und die ist fehlerhaft weil die 497€ nicht aufgeschlüsselt sind, da stecken 207€ Forderung und Inkasso kosten drin!

Das ist ja alles ganz interessant und das kann man dann vor Gericht monieren. Das ändert aber nichts an dem, was ich schrieb.

Zitat:
Ich bezahle die Hauptforderung doch

Das hast das nun zum ersten Mal geschrieben. Im Ursprungsthema hast du mehrfach geschrieben, dass du die Klage abwarten willst und dass sie Unterlagen raussuchen und dir zusenden usw.

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#8
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja aber jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren und unnötige Kosten zu sparen. Ist das denn nicht sinnvoller?
Frage ja nur!


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nochmal für dich ... Wir können das nicht beurteilen und du faktisch auch nicht, weil du deine Unterlagen vernichtet hast. Du wirst nun die Klageschrift abwarten müssen und kannst dann reagieren. Dann kannst du, falls überhaupt vorhanden, die Inkassokosten monieren.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Du schimpfst immer so mit mir

Ja und nein. Wenn jemand in die falsche Richtung rennt, dann "schimpfe ich". Das ist nicht unbedingt so gemeint, dass ich gemein sein will. Manchmal muss man vielleicht etwas deutlicher werden, damit sich jemand nicht unnötig selbst das Leben schwer macht.

Wenn es nur ein Missverständnis war, ist doch alles gut. Schwamm drüber.

Zitat:
Ich möchte halt nur wissen wie die von 207€ auf 497€ kommen.

Es gibt so etwas, ein Werkzeug. Das heißt "Würfel".
Ganz ehrlich? keine Ahnung, kann aber auch egal sein. Es zählt nur, was rechtlich durchsetzbar ist und das ist die Hauptforderung.

Ob Mahnbescheidkosten, nun ja, gegebenenfalls. Schwierig zu sagen, ob ein Richter dem Argument folgt, dass es keinen Verzug gab.

Zitat:
Die 207€ überweisen

Das ist alternativlos... Egal ob es nun zur Klage kommt oder nicht. Überweise es am besten sofort. Zweckgebunden auf die Hauptforderung. Dann ist die Hauptforderung weg. Wie gesagt kommt es dann im Streit nur noch auf die Inkassogebühren usw.

Zitat:
Jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren

Ich sage nicht, dass es völlig verkehrt ist, das Inkasso in eine Diskussion zu verzetteln und dann vielleicht sogar ein vernünftiges Angebot zu bekommen um ohne Klage aus der Nummer rauszukommen. Ich sage, dass man trotzdem sofort die HF bezahlen soll, damit die Diskussion mit dem Inkasso nur noch über deren Gebühren stattfindet.

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#10
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok ich mache es so wie du sagst. Überweise am Montag zweckgebunden die Hauptforderung! Und dann diskutiere ich die Kosten mit denen oder beim Richter.




Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Du schimpfst immer so mit mir

Ja und nein. Wenn jemand in die falsche Richtung rennt, dann "schimpfe ich". Das ist nicht unbedingt so gemeint, dass ich gemein sein will. Manchmal muss man vielleicht etwas deutlicher werden, damit sich jemand nicht unnötig selbst das Leben schwer macht.

Wenn es nur ein Missverständnis war, ist doch alles gut. Schwamm drüber.

Zitat:
Ich möchte halt nur wissen wie die von 207€ auf 497€ kommen.

Es gibt so etwas, ein Werkzeug. Das heißt "Würfel".
Ganz ehrlich? keine Ahnung, kann aber auch egal sein. Es zählt nur, was rechtlich durchsetzbar ist und das ist die Hauptforderung.

Ob Mahnbescheidkosten, nun ja, gegebenenfalls. Schwierig zu sagen, ob ein Richter dem Argument folgt, dass es keinen Verzug gab.

Zitat:
Die 207€ überweisen

Das ist alternativlos... Egal ob es nun zur Klage kommt oder nicht. Überweise es am besten sofort. Zweckgebunden auf die Hauptforderung. Dann ist die Hauptforderung weg. Wie gesagt kommt es dann im Streit nur noch auf die Inkassogebühren usw.

Zitat:
Jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren

Ich sage nicht, dass es völlig verkehrt ist, das Inkasso in eine Diskussion zu verzetteln und dann vielleicht sogar ein vernünftiges Angebot zu bekommen um ohne Klage aus der Nummer rauszukommen. Ich sage, dass man trotzdem sofort die HF bezahlen soll, damit die Diskussion mit dem Inkasso nur noch über deren Gebühren stattfindet.

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#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wie sollte man die Klage jetzt abwehren? Nicht schnacken, aufgerundet 208euro + 175,20euro für Mahnbescheid und RA überweisen (da unstreitig in Verzug). Verwendungszweck: nur HF, Zinsen und Verfahrenskosten, keine Inkassokosten

-- Editiert von Tasti123 am 11.11.2017 17:54

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Ja aber jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren und unnötige Kosten zu sparen. Ist das denn nicht sinnvoller?


Diese Möglichkeit sehe ich nicht, wenn Du nicht bereit bist die komplette Forderung zu begleichen.

Der Ball liegt nicht mehr in Deinem Spielfeld.

Zitat (von Nicolina1976):
Nee nee die Hauptforderung bin ich ganz klar schuldig und werde ich auch bezahlen. Sind 207€.
Ich möchte halt nur wissen wie die von 207€ auf 497€ kommen.


Diese Frage wird Dir spätestens mit der Klagebegründung beantwortet werden., denn im Klageantrag wird die aktuelle Hauptforderung in ihre Einzelpositionen aufgeschlüsselt werden.

Im anderen Beitrag schreibst Du, dass Du keine Unterlagen mehr hast. Wie kommst Du jetzt darauf, dass die Ursprungsforderung nur 207 € betrug, und wie willst Du das gerichtsfest beweisen?

Jeder Anwalt, der sich nicht jeden Morgen mit dem Vorschlaghammer pudert, merkt doch aus Deinem Verhalten sofort, dass Du nichts in der Hand hast.

Berry

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
(da unstreitig in Verzug).

Habe ich etwas übersehen? Laut TE im Ursprungsthema war doch nie Rechnung und Mahnung eingegangen? Man ist tatsächlich, wenn dem so war, erst seit Mahnbescheid in Verzug.

Die Frage, die ich ja auch schon im Ursprungsthema aufgeworfen habe ist doch, ob man damit durchkommt, ob ein Richter dem Ganzen dann glaubt. Und so oder so wirkt es eigenartig, wenn man auch nie die Hauptforderung bezahlt hatte.

Mehr können wir hier denke ich nur spekulieren. Wir werden sehen, wie es aussieht. Den Gebührenunfug bekommt man freilich abgewehrt. Ob den Rest auch, das wird man sehen oder auch nicht.

-- Editiert von mepeisen am 11.11.2017 18:54

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#14
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich weiß das weil ich bei der Firma selber auch angerufen habe und die mir die Rechnung gemailt haben!
Also kann ich das beweisen

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Nicolina1976):
Ja aber jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren und unnötige Kosten zu sparen. Ist das denn nicht sinnvoller?


Diese Möglichkeit sehe ich nicht, wenn Du nicht bereit bist die komplette Forderung zu begleichen.

Der Ball liegt nicht mehr in Deinem Spielfeld.

Zitat (von Nicolina1976):
Nee nee die Hauptforderung bin ich ganz klar schuldig und werde ich auch bezahlen. Sind 207€.
Ich möchte halt nur wissen wie die von 207€ auf 497€ kommen.


Diese Frage wird Dir spätestens mit der Klagebegründung beantwortet werden., denn im Klageantrag wird die aktuelle Hauptforderung in ihre Einzelpositionen aufgeschlüsselt werden.

Im anderen Beitrag schreibst Du, dass Du keine Unterlagen mehr hast. Wie kommst Du jetzt darauf, dass die Ursprungsforderung nur 207 € betrug, und wie willst Du das gerichtsfest beweisen?

Jeder Anwalt, der sich nicht jeden Morgen mit dem Vorschlaghammer pudert, merkt doch aus Deinem Verhalten sofort, dass Du nichts in der Hand hast.

Berry

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#15
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo nochmal!

Ich habe soeben die Hauptforderung von 207€ zweckgebunden überwiesen. Am Samstag habe ich von der Firma netter Weise noch eine Kopie der Rechnung per POSt bekommen.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Soll ich dem Anwalt zurück mailen das ich die Aufstellung erhalten habe, diese aber fehlerhaft sei mit der Bitte mir mal die 497€ aufzuschlüsseln? Oder was soll ich nun tun?





Zitat (von mepeisen):
Zitat:
(da unstreitig in Verzug).

Habe ich etwas übersehen? Laut TE im Ursprungsthema war doch nie Rechnung und Mahnung eingegangen? Man ist tatsächlich, wenn dem so war, erst seit Mahnbescheid in Verzug.

Die Frage, die ich ja auch schon im Ursprungsthema aufgeworfen habe ist doch, ob man damit durchkommt, ob ein Richter dem Ganzen dann glaubt. Und so oder so wirkt es eigenartig, wenn man auch nie die Hauptforderung bezahlt hatte.

Mehr können wir hier denke ich nur spekulieren. Wir werden sehen, wie es aussieht. Den Gebührenunfug bekommt man freilich abgewehrt. Ob den Rest auch, das wird man sehen oder auch nicht.

-- Editiert von mepeisen am 11.11.2017 18:54

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#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Noch ist keine Klage geschrieben.


Spielt doch überhaupt keine Rolle, ob der Kläger seinen Anspruch bereits begründet hat oder nicht, denn in der Forderungsaufstellung werden Dir bereits die weitere Gerichts- u. Rechtsanwaltsgebühren berechnet.

Zitat:
Die offene Rechnung war 207€ das ist die Hauptforderung! 497...ist Hauptforderung mit Inkasso Kosten von Creditreform.

Sehe ich es richtig das wir hier dann Kostendopplung haben? Inkasso kosten und Anwalt!


Nein, das siehst Du falsch. Hier soll der Mahnbescheid eingeklagt werden. Dein Problem ist, wie ich Dir schon mehrmals versucht habe zu erklären, dass Du Dir unbedingt eine Abschrift beim Prozessgericht holen solltest. Das wäre das Dokument, dass mehr Licht hier reinbringt.

Außer dem ist, wie Du an den Verzugszinsen erkennst die Forderung aus 2015 und nicht aus 2016, wie von Dir geschrieben. Im Mahnbescheid ist dann zumindest klar angegeben bei wem unter welcher Grundlage die ursprüngliche Forderung entstanden ist.

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#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wir können das nicht beurteilen und du faktisch auch nicht, weil du deine Unterlagen vernichtet hast. Du wirst nun die Klageschrift abwarten müssen und kannst dann reagieren. Dann kannst du, falls überhaupt vorhanden, die Inkassokosten monieren.


Die Teilnehmer in sollte umgehend beim Prozessgericht eine einfache Abschrift des Mahnbescheides anfordern.

Dort ist eine genauere Aufgliederung zu finden und man erkennt dann auch
wann die Hauptforderung entstanden ist und auf was diese beruht.

Außerdem wird so auch erkennbar wer der Ursprungsgläubiger ist und man kann dann evtl. auch nachvollziehen welche Bedingungen beim Kaufvertrag hier gelten und ob die Abtretung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Diese Zeit würde ich nicht verschwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Der Anwalt jetzt, hat doch einen Fehler gemacht oder nicht in der Aufstellung?


Der Rechtsanwalt ist mandatiert gegen Dich die Gesamtforderung aus dem Mahnbescheid durchzusetzen, von daher wird dort sehr wahrscheinlich kein Fehler sein.

Zitat:
Und wenn ich um eine Forderungsaufstellung bitte und auch noch dazu sage, das ich sehen möchte wie sich die Beträge zusammen setzen, dann ist diese hier doch definitiv falsch oder bin ich jetzt blöd?


Du wurdest von verschiedenen Nutzern auf die Problematik hinsichtlich der Auskunft Deines Gegners hingewiesen.

Zitat:
Die hatte doch anfangen müssen mit Haupforderung laut Rechnung...207€, dann kosten Creditreform....usw. stimmt’s?


Steht alles bereits im Mahnbescheid.

Zitat:
Du schimpfst immer so mit mir, was soll ich denn jetzt am sinnvollsten tun? Die 207€ überweisen und Klage abwarten?


Eine Kopie vom Mahnbescheid bei m Amtsgericht anfordern.

Zitat:
Jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren.


Diese Möglichkeit besteht, sobald Du Deine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hast und solange in der Auseinandersetzung noch neue Argumente vorgetragen werden bzw. bis der Richter meint, jetzt ist die Sache Entscheidungsreif.

Danke für deine Hilfe



Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Und die ist fehlerhaft weil die 497€ nicht aufgeschlüsselt sind, da stecken 207€ Forderung und Inkasso kosten drin!

Das ist ja alles ganz interessant und das kann man dann vor Gericht monieren. Das ändert aber nichts an dem, was ich schrieb.

Zitat:
Ich bezahle die Hauptforderung doch

Das hast das nun zum ersten Mal geschrieben. Im Ursprungsthema hast du mehrfach geschrieben, dass du die Klage abwarten willst und dass sie Unterlagen raussuchen und dir zusenden usw.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Der Anwalt jetzt, hat doch einen Fehler gemacht oder nicht in der Aufstellung?


Der Rechtsanwalt ist mandatiert gegen Dich die Gesamtforderung aus dem Mahnbescheid durchzusetzen, von daher wird dort sehr wahrscheinlich kein Fehler sein.

Zitat:
Und wenn ich um eine Forderungsaufstellung bitte und auch noch dazu sage, das ich sehen möchte wie sich die Beträge zusammen setzen, dann ist diese hier doch definitiv falsch oder bin ich jetzt blöd?


Du wurdest von verschiedenen Nutzern auf die Problematik hinsichtlich der Auskunft Deines Gegners hingewiesen.

Zitat:
Die hatte doch anfangen müssen mit Haupforderung laut Rechnung...207€, dann kosten Creditreform....usw. stimmt’s?


Steht alles bereits im Mahnbescheid.

Zitat:
Du schimpfst immer so mit mir, was soll ich denn jetzt am sinnvollsten tun? Die 207€ überweisen und Klage abwarten?


Eine Kopie vom Mahnbescheid bei m Amtsgericht anfordern.

Zitat:
Jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren.


Diese Möglichkeit besteht, sobald Du Deine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hast und solange in der Auseinandersetzung noch neue Argumente vorgetragen werden bzw. bis der Richter meint, jetzt sei die Sache Entscheidungsreif.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2017 02:53

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#20
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Ja aber jetzt habe ich noch die Möglichkeit die Klage abzuwehren und unnötige Kosten zu sparen. Ist das denn nicht sinnvoller?


Entweder Du zahlst und erkennst an, dann reduziert sich die Gerichtsgebühr oder Du zahlst nicht, dann kommt vom Rechtsanwalt noch eine Terminsgebühr dazu.

Dazwischen gibt es nichts und mangels fehlen der Unterlagen auch keine Grundlage zur Verhandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Es gibt so etwas, ein Werkzeug. Das heißt "Würfel".
Ganz ehrlich? keine Ahnung, kann aber auch egal sein. Es zählt nur, was rechtlich durchsetzbar ist und das ist die Hauptforderung.


Hier wird auf Zahlung des Mahnbescheides geklagt, aus Kostensicht ist das nun die Hauptforderung.

Als Prophet würde ich sagen, die Anspruchsbegründung sieht sich aus:

Anträge:
1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 497 € nebst x,xx € Zinsen vom bis sowie weitere x % ab Rechtsanhängigkeit zu zahlen.

2. Im Falle eines Versäumnisse ist die Beklagte zu verurteilen.

Begründung.
Der Widerspruch der Beklagten vom Datum gegen den MB des AG xyz von Datum erfolgt ohne jeden Grund.

.............

Und dann Mal abwarten ob die Beklagte überhaupt reagiert.

Zitat:

Das ist alternativlos... Egal ob es nun zur Klage kommt oder nicht. Überweise es am besten sofort. Zweckgebunden auf die Hauptforderung. Dann ist die Hauptforderung weg.


Wir haben hier Abtretungen oder Rechtsnachfolge in Hinsicht des Gläubigers. Das wäre zunächst zu prüfen.

Zitat:

Ich sage nicht, dass es völlig verkehrt ist, das Inkasso in eine Diskussion zu verzetteln und dann vielleicht sogar ein vernünftiges Angebot zu bekommen um ohne Klage aus der Nummer rauszukommen.


Es wird bereits geklagt. Die Kisten tauchen in der Forderungsaufstellung auf und es gab eine Abgabenachricht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Diese Frage wird Dir spätestens mit der Klagebegründung beantwortet werden., denn im Klageantrag wird die aktuelle Hauptforderung in ihre Einzelpositionen aufgeschlüsselt werden.


Der Kläger muss nur beantragen und kann zunächst darstellen, so wie er das, für strategisch richtig hält.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Laut TE im Ursprungsthema war doch nie Rechnung und Mahnung eingegangen? Man ist tatsächlich, wenn dem so war, erst seit Mahnbescheid in Verzug.


Das hat die Teilnehmerin geschrieben.

Zitat:
Die Frage, die ich ja auch schon im Ursprungsthema aufgeworfen habe ist doch, ob man damit durchkommt, ob ein Richter dem Ganzen dann glaubt. Und so oder so wirkt es eigenartig, wenn man auch nie die Hauptforderung bezahlt hatte.


Wir haben es hier mit Abtretung/Unternehmensnachfolge zu tun. Der Antragsteller des Mahnbescheides ist nicht der Gläubiger.

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#24
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Ich habe soeben die Hauptforderung von 207€ zweckgebunden überwiesen. Am Samstag habe ich von der Firma netter Weise noch eine Kopie der Rechnung per POSt bekommen.


Wo wurde den nun wann was gekauft?

Und wie würde Dir damals diese Rechnung übersendet? Und von wann ist die Rechnung?

Irgendwelche wichtigen Informationen auf der Rechnung?

Zitat:
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Soll ich dem Anwalt zurück mailen das ich die Aufstellung erhalten habe, diese aber fehlerhaft sei mit der Bitte mir mal die 497€ aufzuschlüsseln? Oder was soll ich nun tun?


Ich würde nicht mehr direkt mit dem Gegner in Kontakt treten. Du bist dabei weitere Eigentore zu schiessen.

Vermutlich wird die Gegenseite davon ausgehen, das Du Angst bekomme n hast.

Vermeide es aber der Gegenseite klar zu machen, das Du weder Ahnung nicht Unterlagen hast.



PS: Der Kläger wird nun einen Teil für erledigt erklären. Dieser Erledigung würde ich nicht nach aktuellem Sachstand nicht zustimmen, da sonst die Kosten zum überwiegenden Teil von Dir zu tragen sind.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2017 03:45

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#25
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Gekauft habe ich eine Uhr bei Firma Xy
Die Rechnung war wohl damals im Paket drin, ist aber mit Karton ins Altpapier gewandert!
Rechnung ist über 199€+ Portokosten= 207€
Zahlbar 14 Tage
Rechnung ist vom Dezember 2015


Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Nicolina1976):
Ich habe soeben die Hauptforderung von 207€ zweckgebunden überwiesen. Am Samstag habe ich von der Firma netter Weise noch eine Kopie der Rechnung per POSt bekommen.


Wo wurde den nun wann was gekauft?

Und wie würde Dir damals diese Rechnung übersendet? Und von wann ist die Rechnung?

Irgendwelche wichtigen Informationen auf der Rechnung?

Zitat:
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Soll ich dem Anwalt zurück mailen das ich die Aufstellung erhalten habe, diese aber fehlerhaft sei mit der Bitte mir mal die 497€ aufzuschlüsseln? Oder was soll ich nun tun?


Ich würde nicht mehr direkt mit dem Gegner in Kontakt treten. Du bist dabei weitere Eigentore zu schiessen.

Vermutlich wird die Gegenseite davon ausgehen, das Du Angst bekomme n hast.

Vermeide es aber der Gegenseite klar zu machen, das Du weder Ahnung nicht Unterlagen hast.



PS: Der Kläger wird nun einen Teil für erledigt erklären. Dieser Erledigung würde ich nicht nach aktuellem Sachstand nicht zustimmen, da sonst die Kosten zum überwiegenden Teil von Dir zu tragen sind.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2017 03:45

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#26
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Trotz aller Diskussion kann von 207€ auf 497€ bei einem Inkasso nicht ganz richtig sein. 297€ kosten ist sehr viel!



Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Nicolina1976):
Ich habe soeben die Hauptforderung von 207€ zweckgebunden überwiesen. Am Samstag habe ich von der Firma netter Weise noch eine Kopie der Rechnung per POSt bekommen.


Wo wurde den nun wann was gekauft?

Und wie würde Dir damals diese Rechnung übersendet? Und von wann ist die Rechnung?

Irgendwelche wichtigen Informationen auf der Rechnung?

Zitat:
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Soll ich dem Anwalt zurück mailen das ich die Aufstellung erhalten habe, diese aber fehlerhaft sei mit der Bitte mir mal die 497€ aufzuschlüsseln? Oder was soll ich nun tun?


Ich würde nicht mehr direkt mit dem Gegner in Kontakt treten. Du bist dabei weitere Eigentore zu schiessen.

Vermutlich wird die Gegenseite davon ausgehen, das Du Angst bekomme n hast.

Vermeide es aber der Gegenseite klar zu machen, das Du weder Ahnung nicht Unterlagen hast.



PS: Der Kläger wird nun einen Teil für erledigt erklären. Dieser Erledigung würde ich nicht nach aktuellem Sachstand nicht zustimmen, da sonst die Kosten zum überwiegenden Teil von Dir zu tragen sind.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2017 03:45

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der zentrale Streitpunkt darf ausschließlich sein:
- 32€ Gerichtskosten für den MB, 70,20€ Inkassokosten vorgerichtlich, 25€ Inkassopauschale für den MB. Ggf Zinsen und Briefporto für eine Mahnung (sofern es sie gab).

Wenn es aber nie Mahnungen und Verzug gab, ist der Streitpunkt ausschließlich
- Zinsen ab Mahnbescheid

Die 297€ sind so oder so zu viel. Wie ein Gericht reagiert, kann dir hier niemand vorher sagen. Das kommt auch drauf an, ob der gegnerische Anwalt behauptet, dass man bereits in Verzug war. Das müsste man dann angreifen. Ob das klappt, kann dir hier niemand sagen. Manche Amtsrichter sind etwas eigen in ihrer Urteilsfindung und Beweiswürdigung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Gekauft habe ich eine Uhr bei Firma Xy


Hat Xy AGBs in denen auch etwas zum Thema Zahlungsverzug steht?

Zitat:
Die Rechnung war wohl damals im Paket drin, ist aber mit Karton ins Altpapier gewandert!
Rechnung ist über 199€+ Portokosten= 207€
Zahlbar 14 Tage
Rechnung ist vom Dezember 2015


Ursprünglich sollte also überwiesen werden (Kauf auf Rechnung), wenn ich das richtig verstehe.

Und der Kläger ist der Rechtsnachfolger von Xy? Wann und wie wurde Dir das mitgeteilt?

Zitat (von Nicolina1976):
Trotz aller Diskussion kann von 207€ auf 497€ bei einem Inkasso nicht ganz richtig sein. 297€ kosten ist sehr viel!


Wahrscheinlich hast Du hier Recht.

Zitat (von mepeisen):
Der zentrale Streitpunkt darf ausschließlich sein:
- 32€ Gerichtskosten für den MB, 70,20€ Inkassokosten vorgerichtlich, 25€ Inkassopauschale für den MB. Ggf Zinsen und Briefporto für eine Mahnung (sofern es sie gab).

Wenn es aber nie Mahnungen und Verzug gab, ist der Streitpunkt ausschließlich
- Zinsen ab Mahnbescheid

Das kommt auch drauf an, ob der gegnerische Anwalt behauptet, dass man bereits in Verzug war. Das müsste man dann angreifen.


Verzugszinsen werden jedenfalls seit 2015 verlangt laut Forderungsaufstellung.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2017 18:40

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#29
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Sorry das ich mich heute erst wieder melde, war die ganze Woche beruflich unterwegs. Es gibt ieder Neuigkeiten. Nachdem ich ja letzte Woche die Aufstellung bekommen habe, hatte ich mal höflich nachgefragt, ob ich auch eine komplette Aufstellung bekomme damit ich mal sehen kann wie sich die 497€ zusammen setzen. Einfach zur Kontrolle wegen evtl. Kostendopplung usw. Heute bekam ich eine Mail mit der Abschrift der Klage. Die Schreiben nun folgendes:

wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 448,32€ nebst Verzugszinen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 20.10.2015 zu zahlen.

Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird schon jetzt beantragt, Anerkenntnis- bzw. Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu erlassen.

Letztlich wird beantragt, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.

Begründung:

Mit vorliegender Klage macht die Klägerin einen Anspruch aus einem von der Beklagten abgegebenen selbstständigen Schuldanerkenntnis geltend.

Im Rahmen einer im Oktober 2015 von der Beklagten unterzeicneten Teilzahlungsvereinbarung hat sich diese zur Zahlung eines Betrages in Höhe von seinerzeit 488,32€ verpflichtet.

Am 19.10.2015 hate die Beklagte eine Rate in Höhe von 40€ gezahlt, so das noch ein Restbetrag in Höhe von 448,32€ zur Zahlung offen steht.

Da die Beklagte trotz mehrfacher Mahnungen keine weiteren Zahlungen geleistet hat, ist nunmehr Klage geboten.



Ganz ehrlich? Ich habe es wirklich nicht mehr im Kopf ob ich da eine Ratenzahlung unterschrieben hatte. 2015 hatte ich 12000€ Schulden und nur Chaos im Leben. Scheidung, Arbeitgeber Insolvent usw. Habe all meine Schulden bezahlt bis auf jetzt aktuell 1500€ die ich noch abstottere. Da ich damals auch mehrere Sachen bei der Creditreform hatte, bin ich jetzt echt überfragt. Zumal ich die alten Unterlagen nicht mehr habe. Und die Sachen von dieser Geschichte müssen unabsichtlich, aus versehen im Müll gelandet sein. Hatte soviel Papierkram ausgemistet und wohl nicht richtig aufgepasst, ich Id....!

Meine Frage nun, habe eh schon die Hauptforderung bezahlt 207€ diese Woche, das geht von der Summe ja schon mal runter. Wie verhalte ich mich denn jetzt weiter? Wenn die Klage kommt muss ich ja etwas schreiben. In deren Forderungsaufstellung die ich gepostet hatte wollten die 697€ haben, jetzt auf einmal taucht auch eine Zahlung von 40€ auf, da war in der Aufstellung auch nicht die Rede von. Und die Kosten wie die sich zusammen setzen weiss ich nun auch immer noch nicht. Denke ich werde ja mit der Klage alles in Kopie bekommen oder? Kann ich dann noch was wegen der Kosten beanstanden?

Ihr seit ja immer schlau und ich war in dieser Sache ein Vollid....gebe es ja zu, also bitte nicht nur meckern. Weiß selber das ich da Mist gebaut habe. Habe wahrscheinlich die Ratenzahlung schnell unterschrieben und nicht durchgelesen, ich weiß auch ein Fehler, aber zu der Zeit stand ich mächtig unter druck, wollte alles auf schnell erledigen und allen recht machen.

Danke für die Hilfe!







Zitat (von mepeisen):
Der zentrale Streitpunkt darf ausschließlich sein:
- 32€ Gerichtskosten für den MB, 70,20€ Inkassokosten vorgerichtlich, 25€ Inkassopauschale für den MB. Ggf Zinsen und Briefporto für eine Mahnung (sofern es sie gab).

Wenn es aber nie Mahnungen und Verzug gab, ist der Streitpunkt ausschließlich
- Zinsen ab Mahnbescheid

Die 297€ sind so oder so zu viel. Wie ein Gericht reagiert, kann dir hier niemand vorher sagen. Das kommt auch drauf an, ob der gegnerische Anwalt behauptet, dass man bereits in Verzug war. Das müsste man dann angreifen. Ob das klappt, kann dir hier niemand sagen. Manche Amtsrichter sind etwas eigen in ihrer Urteilsfindung und Beweiswürdigung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Heute bekam ich eine Mail mit der Abschrift der Klage.


Aber nicht vom Gericht. Warum schreibst Du nicht von wem?

Falls vom Gläubiger, bitte ihn doch um eine Kopie des Schuldanerkenntnis.

Wie man es dreht und wendet, so richtig passt das alles nicht zusammen.

Berry

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