Mahnbescheid Widerspruch + gleichzeitige Zahlung

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Steffen1964
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid Widerspruch + gleichzeitige Zahlung

Was ist wenn man einen Mahnbescheid erlässt und der Schuldner nun den genauen Betrag ohne Nebenkosten überweist und gleichzeitig Einspruch gegen den gesamten Anspruch ohne Begründung erhebt.
Ist der nur blöd, oder könnte der was bestimmtes bezwecken wollen?
Eigentlich ist mit einer Zahlung ja schon der Anspruch bestätigt, wenn die Zahlung keinerlei Vorbehalte enthielt.
Würde man dann die Sache an das AG übergeben? Auch wegen 20 Euro Nebenkosten? Könnte ein Vergleich herauskommen, oder ist das 100%?
Entstehen die Gerichtsgebühren auch ohne Verhandlung? Oder einfach nicht zahlen, Fall ist erledigt.

Steffen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PanDragon
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)

Da der Schuldner sich bereits in Verzug befand ist er zur Zahlung der Gesamten Kosten verplichtet!

Es kommt nun zu einer mündlichen Verhandlung, bei der Sie die Ansprüche geltend machen können.

Gruß

-----------------
"Luther PanDragon"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Und zur mündlichen Verhandlung kommt es ganz automatisch, einfach so?

Das ist mir neu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen1964
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat sich inzwischen alles erledigt.
Hab mit dem AG und einem Anwalt gesprochen.
Natürlich kommt es erst zu einer mündl. Verhandlung wenn man den Betrag (hier 62,50 Euro) an das Amtsgericht überweist. Macht man das nicht ist die Sache erledigt.
Hab auf Anraten eines Anwaltes dem Schuldner ein Fax geschickt, er solle die restlichen 15 Euro bezahlen ansonsten geht die Sache zur Verhandlung. Das hat er dann auch gemacht.
Inzwischen weis ich auch warum er Einspruch einlegte und gleichzeitig Bezahlte: Er hat einfach keine Ahnung....

2x Hilfreiche Antwort

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