Mahnbescheid Euro Apoth./ Hörnlein Feyler

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)
Mahnbescheid Euro Apoth./ Hörnlein Feyler

Moin,
 
folgender Fall einer Freundin:
 
Bestellung bei Euro-Apotheke Ende August, Rechnungsbetrag 30,xx €.
Rechnung vergessen, Mahnung kommt Ende September, 3€ Mahngebühr obendrauf, Endbetrag also 33,xx €, zahlbar innerhalb1 Woche.Sie denkt sich, ok, mach ich dann...hats leider wieder verpennt ( ist normalerweise nicht ihre Art, aber hier wars wie verhext). Anfang November Inkassobrief...also jetzt endlich die Rechnung  inkl. Mahngbühr beglichen, noch kommende Inkassobriefe werden ignoriert. Leider kam aber dann sofort ein Brief von den o.g. RA´s. Blablabla...Forderung ausgleichen bis zum... ansonsten...! Da bei dem Anwaltsbrief die HF immernoch aufgeführt war, Brief ignoriert, denn die Forderung war ja seit Wochen nachweislich beglichen. Gestern nun der MB, Gesamtforderung 130,xx€, HF immernoch Gegenstand des MB.
 
Wie jetzt vorgehen? Mein Plan war, komplett und begründungslos Widerspruch, Ihr Plan war,Widerspruch mit Begründung und nem Kontoauszug dass den Ausgleich Forderung beweist, zurückzuschicken.
 
Ich denke, dass ein kompletter Widerspruch sinnvoll ist, da weder Inkasso noch RA nachweisen können, jemals einen Brief an sie geschickt zu haben. Ich würde es auf eine Veerhandlung ankommen lassen, sie hat halt Angst, daher denkt sie, mit Nachweis der Zahlung würde sie besser fahren.
 
Danke schonmal für eure Einschätzungen.
 
Gruß
 
Markus
 

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20 Antworten
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#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Kreuzen Sie auf dem Widerspruch an:
Der Widerspruch richtet sich nur gegen die Kosten
und Zinsen, oder so ähnlich.
Habe den Wortlaut nicht im Kopf.
Die Gegenseite muß dann den Mahnbescheid begründen, und Sie können angeben dass die Hauptforderung bgeglichen wurde.
Ob Sie damit durchkommen ist allerding fraglich, denn
Sie sind ja mit der Zahlung in Verzug geraten.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Begründungen sind nicht notwendig und werden in der Regel sowieso ignoriert. Die Mahngerichte schauen so detailliert nicht inhaltlich drauf. Das ist einem ordentlichen Verfahren vor einem Amtsgericht vorbehalten. Deswegen ist das Mahnverfahren auch so billig. Es ermöglicht idealerweise bei "Einigkeit" (Sprich: Forderung ist unbestritten) zwischen Gläubiger und Schuldner ein sehr kostengünstiges Verfahren ohne horrende Anwalts- und Gerichtskosten.

Man kann durchaus (und evtl. ist das auch geschickt um dem Gläubiger den Wind aus den Segeln zu nehmen) auf dem Mahnbescheid notieren "Gläubiger befriedigt am ". Kontoauszug braucht man nicht mitschicken. Da die Überweisung deutlich vor dem Mahnbescheid war ist der Grund für den Mahnbescheid weggefallen.

Bei euch bleiben vielleicht noch einige Cent Zinsen übrig, einige Euros für Briefporto. Die Inkassogebühren sind stets strittig. Allerdings bis zur Höhe RVG ggf. zu tragen (je nachdem vor welchem Gericht ihr landet). Das sind dann 25€ in eurem Fall (einmal 1,0 Gebühr). Für den Mahnbescheid und den Anwalt gab es keinen Grund mehr bzw. müsste man stets miteinander aufrechnen. Es kämen noch 23€ drauf. Das wären in Summe dann mit Hauptforderung irgendwas über 70€ bis maximal 80€, aber keine über 100€.

So würde ich das sehen. Wer starke Nerven hat, prüft nochmal ob er nicht noch eins zwei Euro zur Verrechnung mit weiteren Zinsen und einmal Briefporto überweist und dem rest widerspricht. Sehr oft folgt dann nichts mehr. Die Klagefreudigkeit wegen nur noch Inkassogebühren ist extrem gering. Das heisst aber nicht, dass sie nicht doch vor Gericht Recht bekommen würden, wenn sie es drauf anlegen.

Bei sowas empfehle ich immer, dem Anwalt zumindest einmal per Einschreiben zu antworten. Beispiel:

quote:

Hallo.

Die Hauptforderung wurde samt Zinsen am XXX bezahlt. Siehe Anlage Kontoauszug. Das war demnach noch bevor der Mahnbescheid eingereicht wurde und bevor Ihre Kanzlei beauftragt wurde.

Der Mahnbescheid kann so nicht mal ansatzweise von mir nachvollzogen werden. Auch fehlt jede Vollmacht oder eine Forderungsagufstellung. Die Gebühren, die hier erhoben werden, sind ebenfalls nicht begründet. Ich weise daher sämtliche Forderungen zurück.

Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht überweise ich weitere XX€ für ggf. weiteres Briefporto und Zinse, die zwischen ihrem Schreiben vom XXX und meiner Überweisung am XXX noch aufgelaufen sein könnten.

Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Schufa-Einträge. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Im übrigen verweise ich auf ihre Schadensminderungspflicht und Mitwirkungspflicht, sowie auf den Klageweg.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.01.2013 11:35

-- Editiert mepeisen am 04.01.2013 11:37

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Anfang November Inkassobrief...also jetzt endlich die Rechnung inkl. Mahngbühr beglichen, noch kommende Inkassobriefe werden ignoriert. Leider kam aber dann sofort ein Brief von den o.g. RA´s. Blablabla...Forderung ausgleichen bis zum... ansonsten...! Da bei dem Anwaltsbrief die HF immernoch aufgeführt war, Brief ignoriert, denn die Forderung war ja seit Wochen nachweislich beglichen.


An wen wurde die Summe überwiesen ?
Hoffentlich an den Gläubiger und nicht aufs Konto des Inkassobüros ?

Wurde die überwiesene Summe in den weiteren Inkassoschreiben ebenfalls noch aufgelistet ?

Kontonummer hat gestimmt ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#4
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Summe wurde an den Gläubiger direkt bezahlt, HF war im ersten und einzigen Inkassobrief (hab mich falsch ausgedrückt, FALLS weitere Inkassoschreiben folgen, werden diese ignoriert, war der Plan)enthalten, da ja erst bei eintreffen (am selben Tag)des selbigen die Überweisung getätigt wurde.

-- Editiert markus118d am 05.01.2013 01:06

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gilt das von oben. Wie gesagt kann man nun, da ihr es ja eins zweimal verschludert/ vergessen habt, nochmal gucken, ob man irgendwie doch noch eins zwei Euro für Briefporto und Zinsen zahlen müsste.
Es wäre ärgerlich, wenn es zur Klage kommt und am Ende steht "Ja aber ihr habt doch gar nicht rechtzeitig bezahlt, da fehlen noch 10 Cent Zinsen". Ärgerlich deswegen weil man dann Gerichtskosten und Anwaltskosten mindestens teilweise tragen muss und dann auch der komplette Widerspruch auf wackeligen Füßen steht.

Das ist aber das einzige, wo ich nochmal prüfen würde. Der Rest sieht mir einmal mehr nach überteuertem Unfug aus wegen dem niemand vor Gericht ziehen wird.

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#6
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

So, MB wurde gestern begründungslos und mit Komplettwiderspruch zurückgesendet. Begründungslos deshalb, da oben im MB steht, dass dieser maschinell gelesen wird.
Ich bin immernoch der Meinung, dass aufgrund der Zahlung lange vor Beauftragung des RA ( HF+Mahngebühren) zumindest für den RA keine Kosten entstanden sind.
Kosten fürs Inkassobüro wurden übrigens NICHT explizit aufgeführt, da steht lediglich Inkasso 6,xx €.
Somit ist auch das Inkassobüro, welches den ersten und einzigen Brief schickte, raus aus der Sache. Sehe ich das richtig?

Danke+Gruß

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Abwarten, was in der Folge passiert. Eine Klage wird ja begründet werden müssen, insofern abwarten.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Anfang November Inkassobrief...also jetzt endlich die Rechnung inkl. Mahngbühr beglichen, noch kommende Inkassobriefe werden ignoriert. Leider kam aber dann sofort ein Brief von den o.g. RA´s


Wieviel zeit ist nach der Direktzahlung an den Händler und den RA Brief vergangen ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#9
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Ca. 6-7 Wochen

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ca. 6-7 Wochen

Das ist eine lange Zeit
Damit bist Du meiner Meinung nach aus dem Schneider

Erfahrungsgemäs wird sich die gegenseite in 5 - 7 Tagen bei Dir melden und Dich auffordern den Widerspruch zu begründen bzw zurückzunehmen

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man muss dann natürlich weder etwas begründen noch ihn zurücknehmen.

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-- Editiert mepeisen am 06.01.2013 23:37

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#12
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Klar, ich werde empfehlen, jegliche Bettelbriefe der Kanzlei zu ignorieren. Was mir am WE passiert ist, Gothia hat mir ein Vergleichsangebot über ne Forderung von 2009 geschick. War was von H&M, was aber auch schon ewig beglichen ist...sie Versuchen es halt. Was mich allerdings ärgert: ich hab in den letzten Jahren sowohl bei mir als auch meiner Holden immer wieder mal Einträge aus der Schufa löschen lassen, die unberechtigt weil strittig waren. Das versaute den Score unglaublich. Der gelöscht Eintrag bei meiner Freundin hat ihren Scor von 40 auf 97 katapultiert! Seither kontrolliere ich aber auch regelmässig. Wie kann man den Meldenden eine einfahren bei so ner Sache?

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst dem Datenschutz des zuständigen Bundeslandes bescheid geben. Ansonsten dem meldenden deutlich zu verstehen geben, dass man sich das nicht gefallen lässt. Ist es immer der gleiche, könnte man ihm auch eine kostenpflichtige Abmahnung samt Unterlassungserklärung eines Anwalts zuschicken lassen.

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-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 07:15

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#14
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

So, wie erwartet heute der Bettelbrief der Beitreibungsgehilfen zur Rücknahme des Widerspruchs. Ich werd ne Mail schreiben, in der ich kurz die erledigte HF erwähne und ansonsten darum bitten, dass die Damen und Herren doch baldmöglichst Klage erheben mögen!

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das mit der Klage würde ich weglassen. Ich würde nur das in etwa so schreiben: "Wenn Sie ernsthaft versuchen, diese Forderung doppelt zu betreiben werde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung stellen."
Das mit der Klage machen die eh nicht und darum bitten braucht man auch nicht. Vielleicht solltest du aber anfangen Arbeitsaufwand, Portokosten usw. in Rechnung zu stellen als mutwillig vom gegenüber angerichteten Schaden. Sowie "Kontoführungskosten" von 5€ pro Monat. Kommt gut, wenn sie vor Gericht argumentieren müssen, warum deine Kontoführungskosten nicht erhoben werden dürfen, deren eigene aber schon ;)

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#16
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

So, folgende Email ging grad raus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sache: Inkassonr.:blablabla werde ich den Widerspruch gegen den Mahnbescheid NICHT zurücknehmen.

Die Gründe hierfür sind denkbar einfach: Der geforderte Betrag wurde NACHWEISLICH lange Zeit vor Ihrer Beauftragung beglichen, und dies einschließlich der angefallenen Mahngebühren.
Somit bestand für Ihre Beauftragung zu keiner Zeit ein Grund, womit auch keinerlei Kosten entstanden sind.
Ich betrachte die Sache daher als erledigt.
Sollten Sie dennoch versuchen, die Forderung doppelt beizutreiben, werde ich nicht zögern, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung zu stellen.
Eine Beschwerde bei der Anwaltskammer behalte ich mir in jedem Fall vor!

Des weiteren untersage ich Ihnen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Einträge in die Schufa oder sonstige Auskunfteien. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Im übrigen verweise ich auf ihre Schadensminderungspflicht und Mitwirkungspflicht, sowie auf den Klageweg.

Hochachtungsvoll


Ich denke, das sollte doch reichen, oder?

Gruß

Markus

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Klar. Eigentlich müsstest du gar nichts schreiben. Das ist lediglich Freundlichkeit, sie (nochmals) auf den fehler hinzuweisen.

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde gegenüber der gegenseite nie bei einem MB Widerspruch anschließend den Grund "begründen"

Warum auch ?

Man sollte nicht unnötig "Futter" liefern denn der RA vertritt nicht meine Intressen

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Ja ber der Dame wurde es unheimlich. Sie wollte es so, ICH hätte einen noch schärferen Ton angeschlagen,und die Beischlafgehilfen als dumm und inkompetent hingestellt (natürlich durch die Blume ) aber ich wurde gebeten, es höflich zu machen.


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf deine Dame solltest du hören. Auf Frauen hört man immer. Und wenn Frauen was unheimlich ist, erst recht.

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