Mahnbescheid! Brauche dringend Rat!

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)
Mahnbescheid! Brauche dringend Rat!

Hallo zusammen,

hab folgendes problem:
ich hatte letztes jahr (2014) ein verfahren wegen der provision, die ich zurückbekommen wollte. der provisionsanspruch war nicht berechtigt. ich gewann, dann den prozess im sommer. der angeklagte wurde vollstreckt. und ich bekam meine provision (1190€) +zinsen (35,25€) von meinem anwalt überwiesen.

jetzt hab ich vor einer woche in der silvesternacht in meinem briefkasten geguckt und sehe einen mahnbescheid vom mahngericht coburg. die gegenseite hat einen antrag gestellt und macht folgenden anspruch geltend: "rückforderung zuviel bezahlter beträge im vollstreckungsverfahren".
die hauptforderung beträgt 213,83€ und es sind verfahrenskosten von 92€ entstanden. mein anwalt wurde laut dem mahnbescheid am 1.12 deswegen angeschrieben. das problem ist, er ist momentan wahrscheinlich im urlaub. am 1.1 konnte ich ihn sowieso nicht erreichen. sowohl am 2.1 als auch am 5.1 bekam ich die meldung am telefon, dass die kanzlei momentan nicht besetzt sei. und heut war hier feiertag. und die frist von 2 wochen endet am 13.01. die können doch nicht von mir fordern, diesen betrag zu zahlen?
ich mein, ich hab dieses geld doch nie auf mein konto bekommen. ich hab lediglich die provisionssumme bekommen, die ich auch zurecht erhalten habe. andere kosten, die infolge des vollstreckungsverfahrens entstanden sind, bekam mein anwalt bzw. sind auf das konto meines anwalts eingegangen. ich würde natürlich selbst widerspruch einlegen, jedoch weiß ich nicht, ob mein anwalt, nicht doch bereit wäre, die geforderte summe zu zahlen. ich kann ihn halt momentan nicht erreichen. und wenn er diese woche auch noch im urlaub ist, könnte das nächste evtl. zu spät werden.
ich persönlich will diese geforderte summe nicht zahlen. ob das mein anwalt macht, wenn er vllt doch meint, dass dieser anspruch der gegenseite zusteht, wär mir egal. mir wurden diese "zuviel bezahlte beträge" nie überwiesen. ich hab zudem einen prozesskostenhilfeantrag gestellt gehabt, der mich von den prozesskosten befreit (bin student).
ich kenn mich nicht mit den rechtlichen feinheiten aus, aber ich hab einen prozess gewonnen. das urteil war, dass die mir meine provision n voller höhe zurückzahlen müssen. ich bekam meine provision. und jetzt soll ich über 300euro der gegenseite zahlen?

meine frage ist einfach: was würdet ihr an meiner stelle tun und warum?

mfg monti


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-- Editiert von Moderator am 07.01.2015 01:36

-- Thema wurde verschoben am 07.01.2015 01:36

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
meine frage ist einfach: was würdet ihr an meiner stelle tun und warum?

Mit Sicherheit diese Frage nicht in einem Mietrecht-Forum stellen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich vermute mal, der Sachverhalt ist etwas anders ?

quote:
ich hab zudem einen prozesskostenhilfeantrag gestellt gehabt,

und wie lautete die vorbehaltslose Entscheidung darüber ?

quote:
ich gewann, dann den prozess im sommer. der angeklagte wurde vollstreckt. und ich bekam meine provision (1190€) +zinsen (35,25€) von meinem anwalt überwiesen.


und wer musste nach der Entscheidung die Verfahrenskosten tragen?

Wurden ihnen nach der Entscheidung Verfahrenskosten auferlegt ?
Hat sich die finanzielle Lage auf Grund der Entscheidung (Geldfluss) nicht so geändert, dass die Angaben in dem Prozesskostenantrag unzutreffend wurden ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

ne also ich musste nie verfahrenskosten zahlen. von mir wurde diesbzgl. nie was gefordert. der prozesskostenhilfeantrag hatte ich zu beginn des verfahrens damals gestellt. der wurde auch gleich bewilligt.
meinen sie meine finanzielle lage?
ich zahl ne miete von 623euro mittlerweile. bekomm lediglich bafög und kindergeld.
die lage ist nicht so rosig. ich hatte aber letztes jahr ein gut bezahltes pflichtpraktikum. da bekam ich in 4,5monaten rund 4500€ und ich fang ab februar einen werkstudentenjob an, in dem ich 400euro im monat kriege. aber davon weiß eigentlich niemand, der in dieser sache mitinvolviert ist. mein anwalt hatte mir versichert, dass ich nichts zahlen muss, wenn ich gewinne.

-- Editiert Monti1993 am 06.01.2015 21:00

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

quote:
der wurde auch gleich bewilligt.


und wie lautete der Beschluss genau ?
quote:
meinen sie meine finanzielle lage?

Im Verhältnis vor und nach Eingang der Provision.

Wer nach dem Urteil (wenn es denn eins war) die Verfahrenskosten zu zahlen hat, haben sie nicht beantwortet.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#5
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

ne also eigentlich hat sich die lage etwas verschlechtert. nach erhalt der provision stieg meine miete um 20euro, da es sich um eine staffelmiete handelt. und nun ja das praktikum hatte ich dann auch nicht mehr als einnahmequelle.

der beschluss für den pkh-antrag lautet: "dem kläger wird für den ersten rechtszug mit wirkung ab antragstellung prozesskostenhilfe bewilligt (§§114, 119 abs. 1 zpo)
die bewilligung erfolg ohne anordnung von zahlungen."

beim endurteil steht unter dem 3.punkt "die beklagte hat die kosten des rechtsstreits zu tragen."

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

und es kann sich nicht um ein anderes Verfahren handeln ?

Ich verstehe sowieso nicht, wieso ein Mahnverfahren.

quote:
die gegenseite hat einen antrag gestellt und macht folgenden anspruch geltend: "rückforderung zuviel bezahlter beträge im vollstreckungsverfahren".


Da muss es doch eine Vorgeschichte geben, mit Zahlungsaufforderungen, Mahnungen usw.
Wer hat denn die Vollstreckung betrieben ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#7
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

die vollstreckung wurde durch eine gerichtsvollzieherin vollzogen.
nein also ein anderes verfahren ist mir nicht bekannt. ich wollt einfach meine provision. hab einen anwalt eingeschaltet. einen pkh-antrag gestellt, der bewilligt wurde. den prozess gewonnen. die provision plus 35euro zinsen bekommen. und fast 5 monate später krieg ich so einen mahnbescheid.

quote:
Da muss es doch eine Vorgeschichte geben, mit Zahlungsaufforderungen, Mahnungen usw


also ich hab bis dato nie eine zahlungsaufforderung bekommen oder eine mahnung. wie gesagt mein anwalt bekam ein schreiben am 1.12. das steht auf diesem mahnbescheid drauf. womöglich wurde da mein anwalt aufgefordert diesen betrag zu zahlen. ich hoffe einfach ich kann ihn diese woche erreichen.
hier vielleicht ein paar hintergrundinfos. keine ahnung, ob ihnen das weiterhilft.
das hier ist ein privates wohnheim für studenten. letztes jahr (2013) im november stellte sich heraus, dass dieser provisionsanspruch nicht berechtigt war. ich als einer der wenigen habe geklagt. der prozess zog sich hin. die gegenseite hat alles ignoriert. mein anwalt sprach von prozessverschleppung. freiwillig wollten sie auch nicht zahlen. daher auch die vollstreckung. als ich dann mein geld bekommen habe, habe ich dass dann vielen bewohnern hier mitgeteilt. die haben lediglich eine mail geschrieben und mit rechtlichen konsequenzen gedroht. dann haben sie auch gleich ihre provision gekriegt.

-- Editiert Monti1993 am 06.01.2015 22:03

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Mal der Reihe nach.
Gab es wirklich ein Urteil oder war es ein Vergleich ?

quote:
die vollstreckung wurde durch eine gerichtsvollzieherin vollzogen.

Hat der Anwalt die Gerichtsvollzieherin mit der Vollstreckung beauftragt ?
Gibt es vom Anwalt eine Abrechnung über die von der GVin erhaltenen Summe ?
quote:
wie gesagt mein anwalt bekam ein schreiben am 1.12. das steht auf diesem mahnbescheid drauf

wie lautet die Begründung im Mahnbescheid wörtlich ?


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

nein es gab kein vergleich. die sache war eindeutig. wieso fragen sie denn, ob es "wirklich ein urteil gab"? es gab keine einigung mit zugeständnissen, sowie das bei einem vergleich eigentlich ist. die sache war sehr klar. der richter hat da entschieden. ich hab auch so ein schreiben mit endurteil und entscheidungsgründe. es gab kein vergleich. glauben sie mir.

ja so eine abrechnung hab ich nicht gesehn. er hat einen vollstreckungsauftrag gestellt. da sind die kosten gegliedert.

die hauptforderung war da 1391,71.
diese beträgt deshalb 201,71 mehr als die provision, weil im november 2013, mein anwalt denen ein schreiben schickte (also bevor die sache zum gericht ging), in dem er die aufforderte, die provision zu zahlen so wie eine geschäftsgebühr von 149,50, auslagen pauschal von 20,00 plus 19% mwst. => 201,71 zu überweisen.

zinsen 31,95 (wobei ich am ende gut 2 monate später zinsen in höhe von 35.25 bekam)

kosten des vollstreckungsauftrages:
34,50 verfahrensgebühr
6,90 auslagen pauschale
7,87 umsatzsteuer


im mahnbescheid find ich keine begründung. da steht nur:
der antragsteller macht folgenden anspruch geltend:
I hauptforderung:
rückforderung zuviel gezahlter beträge im vollstreckungsverfahren an GVin **** gemäss schreiben vom 01.12.2014 an RAe ********
die sind 213,83€
II verfahrenskosten
( hier folgt dann eine aufstellung von kosten, insgesamt sind es 92euro)
III zinsen
laufende vom gericht ausgerechnete zinsen zu hauptforderung I
die sind 0,30€
am ende steht da noch:
der antragsteller hat erklärt, dass der anspruch von einer gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.




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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich sehe jetzt keinen weiteren Anhaltspunkt um die Forderung aufzuklären.
Vermutlich kann da nur der Anwalt helfen.
Wenn die Frist für den Widerspruch abläuft, würde ich vorsorglich Widerspruch einlegen und sobald wie möglich den Anwalt befragen, was die Forderung auf sich hat.
Man kann auch die GVin kontaktieren und versuchen zu klären, welche Betrag sie eingetrieben hat.

Im Übrigen sind wir inzwischen in nach den Forenregeln verbotene Rechtsberatung gelangt, so dass ich die Sache ohnehin beenden muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

ok
trotzdem vielen dank für ihre schnelle antworten.
ja ich hab auch schon nachgeguckt, wann man die GVin erreichen kann telefonisch.
gut dann werde ich, falls ich den anwalt diese woche nicht mehr erreichen sollte, vorsorglich widerspruch einlegen.

einen schönen abend noch.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein allgemeiner Hinweis sei noch gestattet.

Dass man PKH bewilligt bekommen hat, bedeutet trotzdem nicht, dass diese nachträglich wieder weg fällt. Selbst wenn, würde aber nicht die Gegenseite etwas fordern, sondern eher die jeweilige Landeskasse. Wenn es ein ganz normales Urteil war (durch die Zahlungsverweigerung war es vermutlich auch notwendig) und im Urteil selbst auch nicht zur Sprache kam, dass man Gerichtskosten und Anwaltskosten zu tragen hätte, dann muss der Unterlegene sie tragen. Der Unterlegene (eine Gesellschaft o.ä.?) hat vermutlich keine Prozesskostenhilfe bekommen.

Ich sehe daher mal ad hoc betrachtet auch keine größere Gefahr, dass der Mahnbescheid ernst gemeint ist. Vielleicht ist es auch nur der hoffnungslose Versuch, den TE hier auszutricksen. Oder es fehlt auf der Gegenseite komplett das Verständnis, wie das alles so funktioniert (Notwendige Vollstreckungskosten muss die Gegenseite auch bezahlen und das hat nichts mehr mit PKH zu tun). So nach dem Motto "Der ist Weihnachten nicht vor Ort, der wird nicht widersprechen".

Die Gegenseite wusste auch, dass man anwaltlich vertreten wird. Es ist daher etwas merkwürdig, dass sie im Mahnbescheid den Anwalt als Prozessbevollmächtigten nicht direkt mit angibt.

Wie dem auch sei: So wie vorher empfohlen: Guten Gewissens widersprechen und dann kann der eigene Anwalt die Überleitung ins streitbare Verfahren beantragen und sich ggf. nochmal ein paar Euro auf die Schnelle verdienen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.01.2015 08:07

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