Mahnantrag richtig ausfüllen

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)
Mahnantrag richtig ausfüllen

Hallo,

wie schon in meinem Thread "Vorraussetzungen für Mahnbescheid gegeben?" erläutert, möchte ich nun diesen beantrage. Leider bin ich mir nicht sicher beim Ausfüllen und erhoffe mir hier Hilfe:

ebay-kleinanzeigen Verkauf, Nachnahme wurde vereinbart, Käufer hat Brief nicht abgeholt und sich seitdem nicht mehr gemeldet.

Den katalogischen Anspruch würde ich auf Nr. 11 "Kaufvertrag" auswählen, passt das so?

Beim nächsten Punkt "Nähere Angaben zum Anspruch" weiß ich ich richtig was ich eintragen soll. Auswahlmöglichkeiten für meinen Fall wären Schreiben, Rechnung, Mahnung, Vertrag oder andere

Der nächste Punkt wird mit "Rechnungsnr. o.ä" verlangt. Hier hätte ich die Anzeigennummer eingetragen?

Aus welchem Datum ergibt sich der Anspruch? Dem Datum, bei dem er mir zugesagt hat und wir quasi den Vertrag geschlossen haben oder dem Datum, ab der sich der Käufer in Verzug befindet?

Was passiert mit den Kosten für den Mahnbescheid von 32 EUR? Werden diese automatisch draufgeschlagen oder muss ich diese mit angeben?

Weiterhin sind mir 6,05 EUR für das Porto der zwei Mahnschreiben entstanden und die 0,70 EUR für das Porto des Mahnantrags Wo trage ich diese korrekt bei folgender Auswahl ein?

http://fs1.directupload.net/images/180118/ae47zwy3.jpg
-- Editiert von Pommes01 am 18.01.2018 22:26

-- Editiert von Pommes01 am 18.01.2018 22:31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meine Meinung:

Zitat:
Den katalogischen Anspruch würde ich auf Nr. 11 "Kaufvertrag" auswählen, passt das so?

ja.

Zitat:
Auswahlmöglichkeiten für meinen Fall wären Schreiben, Rechnung, Mahnung, Vertrag oder andere

Mahnung. Das ist der letzte Status zu deinem Fall.

Zitat:
Hier hätte ich die Anzeigennummer eingetragen?

Wenn du nichts besseres hast, dann ja. Ich hätte noch "eBay-Anzeige "vor der Rechnungsnummer eingetragen.

Zitat:
Aus welchem Datum ergibt sich der Anspruch? Dem Datum, bei dem er mir zugesagt hat und wir quasi den Vertrag geschlossen haben oder dem Datum, ab der sich der Käufer in Verzug befindet?

Datum des Verzugs hätte ich eingetragen. Analog dessen, dass ich Mahnung ausgewählt hätte ;-)

Zitat:
Was passiert mit den Kosten für den Mahnbescheid von 32 EUR? Werden diese automatisch draufgeschlagen oder muss ich diese mit angeben?

Das rechnet das Gericht automatisch drauf

Zitat:
Weiterhin sind mir 6,05 EUR für das Porto der zwei Mahnschreiben entstanden und die 0,70 EUR für das Porto des Mahnantrags Wo trage ich diese korrekt bei folgender Auswahl ein?

Die zwei Mahnschreiben sind "andere Nebenforderungen".

Bei den oberen beiden Dingen handelt es sich um Briefporto u.ä. für den Antrag selbst.

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#2
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok Danke.

Gibt's noch andere Meinungen?

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#3
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe heute gesehen das man beim Amtsgericht nachfragen kann, was ich auch getan habe. Der Rechtspfleger empfahl mir allerdings das Kaufdatum zu nehmen und nicht das Mahndatum.

Welche Art der Forderungsmitteilung soll ich wählen? Dies konnte mir der Rechtspfleger nicht beantworten. "Vertrag" oder "Sonstige" und dann das ebay-kleinanzeigen Nachrichten System nenne?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das wäre dann wohl ein Vertrag.
Kann das ja auch nur als Laie so sagen, wie ich das ausfüllen würde. Siehe Signatur ;-)

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Heute ist der Vollstreckungsbescheid gekommen.

Sehe ich das richtig, ich kann am 15. Tag nach Zustellung sofort vollstrecken lassen? Oder gibt es hier noch eine Karenzzeit, da ja theoretisch der Schuldner am 14. Tag widersprechen und das Mahngericht mich nicht so schnell benachrichtigen kann?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst im Prinzip sofort vollstrecken. Ich würde aber in Summe 3 Wochen warten. Denn wenn doch noch ein Einspruch erfolgt, gibt es nur wieder heckmeck und gezeter um das bereits erlangte Geld.

Signatur:

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#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

deleted

-- Editiert von Xipolis am 02.03.2018 19:41

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#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

deleted

-- Editiert von Xipolis am 02.03.2018 19:40

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