Mängelhinweis bei Verkauf einer Immobilie

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kopeke
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängelhinweis bei Verkauf einer Immobilie

Hallo beisammen,

ich hoffe ich bin mit dieser Frage in diesem Forum richtig.
Kurz und bündig - muss ein Immobilienverkäufer eine aus einem langjährigen Feuchigkeitsschaden resultierende Schimmelbelastung einer Immobilie (der Verkäufer weiss also von dem Mangel), welche zwar trockengelegt und oberflächig mit einem Fungizit behandelt wurde, dem Käufer angeben?

Gruß

Kopeke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

falls diese Schimmelbildung nicht 100% beseitigt ist und wieder auftritt, wirkt sich dieses sehr wertmindernd aus. Wurde denn nur der Schimmel beseitigt oder auch dafür gesorgt, dass die Ursache des Feuchtigkeitsschadens beseitigt wurde?
Ist nur der Schimmel beseitigt worden, handelt es sich um eine arglistige Täuschung mit der Möglichkeit den Vertrag anzufechten.


Viele Grüße
Joline

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