Hallo beisammen,
ich hoffe ich bin mit dieser Frage in diesem Forum richtig.
Kurz und bündig - muss ein Immobilienverkäufer eine aus einem langjährigen Feuchigkeitsschaden resultierende Schimmelbelastung einer Immobilie (der Verkäufer weiss also von dem Mangel), welche zwar trockengelegt und oberflächig mit einem Fungizit behandelt wurde, dem Käufer angeben?
Gruß
Kopeke
Mängelhinweis bei Verkauf einer Immobilie
6. Januar 2004
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Frage vom 6. Januar 2004 | 16:20
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängelhinweis bei Verkauf einer Immobilie
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#1
Antwort vom 14. Januar 2004 | 19:51
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 61x hilfreich)
Hallo,
falls diese Schimmelbildung nicht 100% beseitigt ist und wieder auftritt, wirkt sich dieses sehr wertmindernd aus. Wurde denn nur der Schimmel beseitigt oder auch dafür gesorgt, dass die Ursache des Feuchtigkeitsschadens beseitigt wurde?
Ist nur der Schimmel beseitigt worden, handelt es sich um eine arglistige Täuschung mit der Möglichkeit den Vertrag anzufechten.
Viele Grüße
Joline
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