Mängelbeseitigung

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Mängelbeseitigung

Guten Tag!

A hat mit Bauunternehmer B (großes Unternehmen) ein haus gebaut und soweit alles okay.

6 Monate nach Einzug gibt es kleinere Mängel, welche aber wohl nicht so gravierend sind, jedoch beseitig werden müssen.

Der Bauunternehmer hat sämtliche Arbeiten an Handwerker vergeben, denen er nun entsprechend eine Mängelrüge zugesandt hat mit einer 2 Wochen Frist zur Mängelbeseitigung. Auf diese erste Mängelrüge hat kein Handwerker reagiert.

A hat daraufhin reagiert und dem Bauunternehmer B schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgeführt.

Daraufhin hat Bauunternehmer B erneut seinen Handwerkern eine Mängelrüge mit 2 Wochen Frist zugestellt. U.a. wird darin darauf hingewiesen, dass wenn die Mängel in der Frist nicht behoben werden, dass gem §13 Nr.5 Abs 2 VOB/B ein anderes Unternehmen nicht der Beseitigung auf deren Kosten erfolgen wird.

Auch diese Frist wurde nicht eingehalten und A hat B angerufen um zu erfahren wie es nun weiter gehen soll. B will nochmals (!) mit den Handwerkern sprechen und diese auffordern.

A würde den Bauunternehmer ein wenig unter Druck setzen, da die Mängelrügen anscheinend nicht ernstgenommen werden.

Kann A eigenwillig Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten an Bauunternehmer B weitergeben oder wie soll er sich verhalten?

Danke für Infos

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