Mängel nach Auszug und Elektriker Rechnung

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
seuchler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel nach Auszug und Elektriker Rechnung

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Nach 2 Monaten in unserer Wohnung haben wir fristgerecht gekündigt und sind nach fünf Monaten ausgezogen.

Beim Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt und unsere Kaution haben wir auch wieder bekommen.

Das Problem.

Nach Weihnachten sind wir in unsere neue Wohnung gekommen und hatten einen Brief vom alten Vermieter mit zwei Rechnungen und der bitte diese zu begleichen.

Die eine Rechnung betrug 30,00 Euro für die Ablesung der Heizkörper, außerhalb des normalen Termins. Diese Rechnung hatten wir erwartet und es war mit dem Vermieter abgesprochen, dass wir diese bezahlen.

Die zweite Rechnung über 123 Euro war von einer Elektrikerfirma, die Schäden an einigen Anschlüssen reparieren mussten die wir angeblich verursacht haben.

Folgender Sachverhalt:

Bei unserem Einzug war eine Steckdose und auch ein Lampenanschluss in der Wohnung defekt. Wir hatten dies dem Hausmeister bei der Übernahme der Wohnung mitgeteilt, es ist aber nichts passiert. Da nach kurzer Zeit abzusehen war, dass wir dort nicht lange Wohnen bleiben haben wir uns nicht darum gekümmert.


Bei der Wohnungsabgabe mit neuem Hausmeister und den Nachmieter haben wir dieses Sachverhalt erwähnt und es war kein Problem. Der Hausmeister meinte da sollen sich die neuen Mieter drum kümmern.

Die Lampen haben wir beim Ein-und Auszug fachmännisch (mit Hilfe eines Elektroingenieurs) montiert bzw. demontiert. Zudem sind die Leitungen in dem Haus sehr alt und es läuft alles (außer der Herd) über 1 einzige Sicherung.


Muss ich diese Rechnung, welche lautRechnungsdatum am 15.12. gestellt wurde, also mehr als 2 Wochen nach der Übergabe, zahlen?

Der Vermieter hat in seinem schreiben mitgeteilt, dass er über dieses Sachverhalt nix genaues weiß (Er wohnt ca 600km vom Mietort entfernt) aber trotzdem um die Bezahlung bittet.

Ich habe erstmal geantwortet, das wir nicht zahlen.

Es ist auch nicht bekannt um welche Anschlüsse es sich bei der Reparatur handelt. Ob es mehr sind als die 2 die sowie so defekt waren.

Im Schreiben vom Elektriker steht nur, dass durch die Demontage der Lampen durch den Vormieter (Ich) ein Schaden verursacht wurde...

Nichts genaueres...

Also was soll ich machen??

Danke vorab für die Hilfe



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20 Antworten
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#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Bei unserem Einzug war eine Steckdose und auch ein Lampenanschluss in der Wohnung defekt.
Die Lampen haben wir beim Ein-und Auszug fachmännisch (mit Hilfe eines Elektroingenieurs) montiert bzw. demontiert.
Im Schreiben vom Elektriker steht nur, dass durch die Demontage der Lampen durch den Vormieter (Ich) ein Schaden verursacht wurde

Was meint denn Euer Ingenieur dazu ?



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#2
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Allerdings wäre er dann nicht Der einzige Zeuge .



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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

jedenfals aber ein sachverständiger Zeuge.

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ein sachverständiger Zeuge.

Der zur Zeit potentiell in dem Ruch steht, etwas vermasselt zu haben.



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#6
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Maineid

Hast Du das jetzt extra so geschrieben, um den Eindruck zu erwecken, daß Du eigentlich garnicht so richtig weißt, was das ist ?



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#10
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber trotzdem um die Bezahlung bittet. <hr size=1 noshade>


'Bitten' und 'Hinweise' müssen in der Regel als verbindlich ausgelegt werden.
BGH Urteil vom 03.11.1993 (VIII ZR 106/93 )
BGH Urteil vom 03.07.1996 (VIII ZR 221/95 )

Somit braucht man der Bitte nach Bezahlung auch nicht nachzukommen.



Aber unabhängig davon, ob der Elektroingenieur da Mist gebaut hat oder nicht, der Vermieter sieht keinen Pfennig.

Denn zum einen war im Übergabeprotokoll kein Mangel vermerkt.
Zum anderen hat er den Mieter nicht unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung aufgefordert, sondern direkt einen Handwerker beauftragt und damit jegliche Ersatzansprüche verloren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Denn zum einen war im Übergabeprotokoll kein Mangel vermerkt.

Gibt ja auch noch so etwas wie versteckte Mängel.

quote:
Zum anderen hat er den Mieter nicht unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung aufgefordert

Einen Laien an der beschädigten Elektrik rumfummeln lassen ?
Irgendwelche Fristen setzen, in denen der Nachmieter bereits Terror schiebt ?
Es gibt auch noch so etwas wie eine Schadensminderungspflicht.



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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Natürlich.

'Bitten' und 'Hinweise' müssen in der Regel als un verbindlich ausgelegt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Schadensminderungspflicht, schönes Stichwort.
Einen Elektroingenieur würde ich ja nicht gerade einen Laien nennen. Notfalls könnte man ja einen Fachmann beauftragen der günstiger ist.



quote:
Irgendwelche Fristen setzen, in denen der Nachmieter bereits Terror schiebt ?

Dann wäre die 'angemessene Frist' halt entsprechend kurz.





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#17
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Notfalls könnte man ja einen Fachmann beauftragen der günstiger ist.

Günstiger als 123 € ?

Nicht vergessen, der Mieter ist dann weg und dem VM bleibt die Verantwortung.



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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Der Vermieter hat in seinem schreiben mitgeteilt, dass er über dieses Sachverhalt nix genaues weiß




quote:
Im Schreiben vom Elektriker steht nur, dass durch die Demontage der Lampen durch den Vormieter (Ich) ein Schaden verursacht wurde...

Da müsste man halt wissen was genau es war.


Eine eigenmächtige Selbstvornahme war es halt egal wie günstig der Fachmann war ...

Eine fachgerechte Instandsetzung des Mieters hätte durchaus reichen können ...




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#19
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Eine fachgerechte Instandsetzung des Mieters hätte durchaus reichen können

Wer entscheidet das ?
Der Brandsachverständige eines Tages ?



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#20
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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