Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Nach 2 Monaten in unserer Wohnung haben wir fristgerecht gekündigt und sind nach fünf Monaten ausgezogen.
Beim Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt und unsere Kaution haben wir auch wieder bekommen.
Das Problem.
Nach Weihnachten sind wir in unsere neue Wohnung gekommen und hatten einen Brief vom alten Vermieter mit zwei Rechnungen und der bitte diese zu begleichen.
Die eine Rechnung betrug 30,00 Euro für die Ablesung der Heizkörper, außerhalb des normalen Termins. Diese Rechnung hatten wir erwartet und es war mit dem Vermieter abgesprochen, dass wir diese bezahlen.
Die zweite Rechnung über 123 Euro war von einer Elektrikerfirma, die Schäden an einigen Anschlüssen reparieren mussten die wir angeblich verursacht haben.
Folgender Sachverhalt:
Bei unserem Einzug war eine Steckdose und auch ein Lampenanschluss in der Wohnung defekt. Wir hatten dies dem Hausmeister bei der Übernahme der Wohnung mitgeteilt, es ist aber nichts passiert. Da nach kurzer Zeit abzusehen war, dass wir dort nicht lange Wohnen bleiben haben wir uns nicht darum gekümmert.
Bei der Wohnungsabgabe mit neuem Hausmeister und den Nachmieter haben wir dieses Sachverhalt erwähnt und es war kein Problem. Der Hausmeister meinte da sollen sich die neuen Mieter drum kümmern.
Die Lampen haben wir beim Ein-und Auszug fachmännisch (mit Hilfe eines Elektroingenieurs) montiert bzw. demontiert. Zudem sind die Leitungen in dem Haus sehr alt und es läuft alles (außer der Herd) über 1 einzige Sicherung.
Muss ich diese Rechnung, welche lautRechnungsdatum am 15.12. gestellt wurde, also mehr als 2 Wochen nach der Übergabe, zahlen?
Der Vermieter hat in seinem schreiben mitgeteilt, dass er über dieses Sachverhalt nix genaues weiß (Er wohnt ca 600km vom Mietort entfernt) aber trotzdem um die Bezahlung bittet.
Ich habe erstmal geantwortet, das wir nicht zahlen.
Es ist auch nicht bekannt um welche Anschlüsse es sich bei der Reparatur handelt. Ob es mehr sind als die 2 die sowie so defekt waren.
Im Schreiben vom Elektriker steht nur, dass durch die Demontage der Lampen durch den Vormieter (Ich) ein Schaden verursacht wurde...
Nichts genaueres...
Also was soll ich machen??
Danke vorab für die Hilfe
-----------------
""
Mängel nach Auszug und Elektriker Rechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Bei unserem Einzug war eine Steckdose und auch ein Lampenanschluss in der Wohnung defekt.
Die Lampen haben wir beim Ein-und Auszug fachmännisch (mit Hilfe eines Elektroingenieurs) montiert bzw. demontiert.
Im Schreiben vom Elektriker steht nur, dass durch die Demontage der Lampen durch den Vormieter (Ich) ein Schaden verursacht wurde
Was meint denn Euer Ingenieur dazu ?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Allerdings wäre er dann nicht Der einzige Zeuge
.
-----------------
""
jedenfals aber ein sachverständiger Zeuge.
-----------------
""
quote:
ein sachverständiger Zeuge.
Der zur Zeit potentiell in dem Ruch steht, etwas vermasselt zu haben.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Maineid
Hast Du das jetzt extra so geschrieben, um den Eindruck zu erwecken, daß Du eigentlich garnicht so richtig weißt, was das ist ?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>aber trotzdem um die Bezahlung bittet. <hr size=1 noshade>
'Bitten' und 'Hinweise' müssen in der Regel als verbindlich ausgelegt werden.
BGH Urteil vom 03.11.1993 (VIII ZR 106/93 )
BGH Urteil vom 03.07.1996 (VIII ZR 221/95 )
Somit braucht man der Bitte nach Bezahlung auch nicht nachzukommen.
Aber unabhängig davon, ob der Elektroingenieur da Mist gebaut hat oder nicht, der Vermieter sieht keinen Pfennig.
Denn zum einen war im Übergabeprotokoll kein Mangel vermerkt.
Zum anderen hat er den Mieter nicht unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung aufgefordert, sondern direkt einen Handwerker beauftragt und damit jegliche Ersatzansprüche verloren.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
--- editiert vom Admin
quote:
Denn zum einen war im Übergabeprotokoll kein Mangel vermerkt.
Gibt ja auch noch so etwas wie versteckte Mängel.
quote:
Zum anderen hat er den Mieter nicht unter Fristsetzung zur Schadensbeseitigung aufgefordert
Einen Laien an der beschädigten Elektrik rumfummeln lassen ?
Irgendwelche Fristen setzen, in denen der Nachmieter bereits Terror schiebt ?
Es gibt auch noch so etwas wie eine Schadensminderungspflicht.
-----------------
""
Natürlich.
'Bitten' und 'Hinweise' müssen in der Regel als un
verbindlich ausgelegt werden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Schadensminderungspflicht, schönes Stichwort.
Einen Elektroingenieur würde ich ja nicht gerade einen Laien nennen. Notfalls könnte man ja einen Fachmann beauftragen der günstiger ist.
quote:
Irgendwelche Fristen setzen, in denen der Nachmieter bereits Terror schiebt ?
Dann wäre die 'angemessene Frist' halt entsprechend kurz.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Notfalls könnte man ja einen Fachmann beauftragen der günstiger ist.
Günstiger als 123 € ?
Nicht vergessen, der Mieter ist dann weg und dem VM bleibt die Verantwortung.
-----------------
""
quote:
Der Vermieter hat in seinem schreiben mitgeteilt, dass er über dieses Sachverhalt nix genaues weiß
quote:
Im Schreiben vom Elektriker steht nur, dass durch die Demontage der Lampen durch den Vormieter (Ich) ein Schaden verursacht wurde...
Da müsste man halt wissen was genau es war.
Eine eigenmächtige Selbstvornahme war es halt egal wie günstig der Fachmann war ...
Eine fachgerechte Instandsetzung des Mieters hätte durchaus reichen können ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Eine fachgerechte Instandsetzung des Mieters hätte durchaus reichen können
Wer entscheidet das ?
Der Brandsachverständige eines Tages ?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten