Mängel nach Auszug, Nachmieter bereits eingezogen

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Meersand
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel nach Auszug, Nachmieter bereits eingezogen

ein Mieter kündigt seine Wohnung und zieht 14 Tage vor Mietende aus. Bei der Wohnungsübergabe mit dem VM werden Kratzer im Fußbodenbelag im Protokoll festgehalten. Sollte die Reparatur über einem bestimmten Betrag liegen, würde der Mieter die Reparatur noch selber erledigen wird mündlich vereinbart.
Der neue Mieter zieht in die Wohnung ein und übernimmt sie mit den Mängeln, stellt aber nach einigen wochen fest, dass ihn die Kratzer doch stören.
Er beauftragt den Vermieter die Mängel zu beseitigen. Hierfür müsste das eingerichtete Zimmer wieder völlig ausgeräumt werden, da der Boden komplett erneuert werden soll.
Der VM will die Kosten vom Vormieter erstattet bekommen. Wenn der Vormieter weiterhin auf Selbstreparaur des Schadens besteht, soll er den Hausstand der neuen Mieterin selber aus dem Raum tragen. Braucht er für die ganze Aktion länger als einen Tag, will der VM ihn für Mietausfälle haftbar machen.

Ist das zulässig? Und kann der Vormieter über nach der Wohnungsübergabe an den Nachmieter noch für Mängel haftbargemacht werden, die zwar vorher feststanden, aber erst später (bach beiden Wohnungsübergaben) als inakzeptabel deklariert wurden

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
wird mündlich vereinbart.

Zeugen ?

quote:
stellt aber nach einigen wochen fest,

Wieviel Wochen ?

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#2
 Von 
Meersand
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeugen gibts leider keine.

Die Übergabe sei 6 Wochen her. Der neue Mieter hatte unmittelbar nach dem Vormieter die Wohnungsübergabe und ist wahrscheinlich auch gleich vor 6 Wochen eingezogen. Seit wann dieser die Mängel geltend gemacht hat, ist nicht bekannt, nur dass dann schon Möbel und Inventar drinnen stand. Mängelbeseitigung allerdings bisher noch nicht erfolgt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Zeugen gibts leider keine.

Schlecht.

quote:
Mängelbeseitigung allerdings bisher noch nicht erfolgt.

Warum bemühst Du dich dann nicht um eine schnelle Lösung ?
Je länger Du wartest, je teurer wirds für dich.

Wie hoch sind denn nun die Kosten ?


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Meersand
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum wird es teurer für den Vormieter mit der Zeit die verstreicht? Er hat erst vor einem Tag erfahren, dass der neue Mieter eine nachträgliche Reparatur verlangt der hohe Betrag von der ausstehenden Mietkaution abgezogen wird. Dass der VM bzw. Nachmieter soviel Zeit verstreichen lassen hat, dafür kann der Vormieter nichts. Er ging von dem vereinbarten Betrag aus und wartete nun auf seine Kaution und hat die besagten Informationen erst durch Nachfrage nach der Kautionsauszahlung erfahren.

Aus besagtem Grund repariere ich nicht mehr selber: neuer Mieter ist bereits eingezogen und verlangt, dass seine Möbel komplett aus dem Zimmer geräumt werden und zwar von dem, der den Boden repariert und alles am ende des Tages wieder an seinem Platz steht, sonst gibts Mietkürzungen, die der Vormieter ausgleichen soll. Eine einzelne Person kann das so nicht schaffen.

Hätte der Nachmieter direkt Bescheid gesagt, dann hätte der Vormieter die Reparatur vornehmen können, als die Wohnung leer war (es waren ja noch 14 Tage Zeit bis eigentlichem Vertragsende des Vormieters).

Es geht um einen Betrag der bei mehr als dem doppelten liegt als vereinbart.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
dafür kann der Vormieter nichts.

Natürlich, er sollte sich bemühen, den von ihm verursachten Schaden zeitnah zu erledigen und nicht warten bis er aufgefordert wird zumal angeblich nur Mündliches vereinbart wurde.

quote:
Er ging von dem vereinbarten Betrag aus

Kannte er Ihn denn ?

quote:
von dem, der den Boden repariert

Logisch, von wem auch sonst ?

quote:
Eine einzelne Person kann das so nicht schaffen.

Freunde ?
Fachmann beauftragen ?

quote:
Hätte der Nachmieter direkt Bescheid gesagt

Dazu ist er nicht verpflichtet. Auch er hat Bedenkzeit.

quote:
Es geht um einen Betrag der bei mehr als dem doppelten liegt als vereinbart.

So siehts aus.
Was predige ich schon seit Jahren ?
M sollten ihre Verpflichtungen sofort bezahlen, später wird es viel teurer !

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Meersand
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war vereinbart, dass der VM den Schaden repariert und den abgesprochenen Betrag ( wenn er abgesprochen ist, ist er natürlich beiden bekannt :-/// ) von der Kaution abzieht. Wäre somit ja auch sofort beglichen.

Mieter hat sich keine Versäumnisse oder zeitliche Verzögerungen vorzuwerfen. Er hat nur seit einigen Wochen auf den Rest der ausstehenden Kaution gewartet.
Wann hätte er denn reagieren sollen??? Für ihn war die Sache soweit abgeschlossen bis auf die ausstehende Kaution.

Und warum muss der der den Boden neu macht den ganzen Kram vom nachmieter raufschnleppen und wieder rein? Wenn der NM entscheidet, dass ihn das erst so spät stört, dann soll er seinen Krempel selber rausräumen... Das kann doch wirklich nicht rechtens sein.

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#7
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn der Vermieter den Nachmieter in die Wohnung läßt, ohne vorher die bereits bekannten Mängel zu beheben, kann er nicht nachträglich vom Ex-Mieter das Ausräumen des betroffenen Raumes verlangen. Das widerspricht seiner Schadensminderungspflicht, da er ja genug Zeit hatte, die Reparatur vor dem Einzug durchführen zu lassen.

Andererseits kann der neue Mieter nicht nachträglich die Reparatur verlangen, da er ja die Wohnung in Kenntnis der Kratzer gemietet hat. Wenn der Vermieter ihm trotzdem den Boden erneuert, dann ist es Sache des Mieters, den Raum zu räumen.


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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Die Fehleinschätzung des Nachmieters darf nicht zu Lasten des
Vormieters oder des Vermieters gehen.

Womöglich hatte der Nachmieter bestimmten Grund schnell in die Wohnung einziehen zu müssen, sodass er vorerst die Mängel übernommen hatte.
Was steht im Übergabeprotokoll des Nachmieters über die Mängel ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wenn der Vermieter den Nachmieter in die Wohnung läßt, ohne vorher die bereits bekannten Mängel zu beheben,

Was diese beiden abgemacht haben, weiß doch der Vormieter nicht.

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