Mängel im Urlaub - So gibt es Geld zurück!

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Mängel im Urlaub – So gibt es Geld zurück!

Schauen Sie nach, ob Sie alles im Urlaub selbst beachtet haben: Was tun bei Mängeln

Schauen Sie in der Frankfurter Tabelle nach, in welchem Rahmen sich ihr Anspruch befindet.

Haben Sie diese Dinge beachtet wenden Sie sich innerhalb von 30 Tagen an den Reiseveranstalter und formulieren Sie anhand der Frankfurter Tabelle, ihrer Beweise, und so detailliert wie nur irgend möglich ihre Ansprüche.

Der Reiseveranstalter wird Ihnen ein Angebot aus Kulanz zukommen lassen, dass in den seltensten Fällen ihren Ansprüchen gerecht wird, aber Sie mit der Sache keine weiteren Scherereien mehr haben.

Drohen Sie dem Reiseveranstalter die Beauftragung eines Rechtsanwaltes an! Denn, wenn Sie am Schluss Recht bekommen müssen die Kosten für ihren Rechtsanwalt im Normalfall von der Gegenseite übernommen werden.

Überlegen Sie auch einmal so: Holt Ihr Rechtsanwalt für Sie z. B. 350 € mehr raus und kosten seine Dienste 200 €, so machen Sie immer noch DEUTLICH Gewinn!