Mängel an Wohnungsdach Isolierung Wasser/Wärme (Dachgeschoss)

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
DerGore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel an Wohnungsdach Isolierung Wasser/Wärme (Dachgeschoss)

Hallo liebe leute,

ich hoffe von euch ein paar gute Tipps zu bekommen, um endlich mal weiter zu kommen mit meinem Problem.

Das Problem ist wie folgend.
Ich bewohne eine Dachgeschosswohnung in einem Altbau und beim Einzug war auch alles so wie man es von einer Wohnung dieser lage erwartet und auch Ok. Damit meine ich natürlich das es im Sommer heiß ist wie Sau und im Winter relativ schwer zu Heizen aber bei einem Altbau ja auch kein Wunder.

Nun sind aber mehrer male bei den schweren Stürmen in 2014/2015 einige Dachpfannen vom Dach gepurzelt welche auch wenn es jedes mal mehrere Wochen dauerte zwar erneuert wurden, anscheinen einige Schäden an meiner Wohnungsdecke geschehen welche der Vermieterverein/Gesselschaft einfach ignoriert die ganze Zeit über.

Zualler erst einmal bin ich kein Dachdecker, aber bei allen Alten pfannen befindet sich sich eben zwischen den pfannen eine Art Spachtel um das dach wenigstens ein bischen Abzudichten. Bei den Neuen Pfannen jedoch nicht dort sind überall zwischenräume wodurch Regenwasser wenn es zum Regen noch Windig ist, sowie wenn es nebelig ist feuchtigkeit eindringt und vor allem bei letzteren sind überall an den Pfannen innenseiten dann Kondenswassertropen. wie das mit den lücken aussiht ist auf diesem Bild hier gut zu erkennen ( http://imagizer.imageshack.us/a/img908/7465/C0iaUZ.jpg ).
Daher eine meiner Fragen ist das so rechtens ? oder muss dort nicht der Vermieter nicht auch für eine "Abdichtung" sorgen ?

Weiter geht es mit diesem Bild ( http://imagizer.imageshack.us/a/img907/5236/FmOCkP.jpg ) überall zwischen dem Dach meiner Wohnung und den Dachpfannen liegt auch meiner meinung nach Sperr/Sondermüll mit rum (Alte Laminatplatten, türen alter Schränke u.s.w) welche durch den öfteren kontakt mit dem Wasser den sie nun pflegen anzufangen zu schimmeln. Diese Lagen schon beim Auszug dar, haben mich bislang aber eher wenig gestört gehabt aber seitdem sie anfangen zu schimmeln finde ich sollte der vermieter auch endlich mal seinem versprechen sich um die entsorgung eben jeder stücke zu kümmern welches mir vor 2 1/2 jahren beim Einzug seitens des Wohnungsvermittlers gegben wurde einhalten. Allerdings auch hier wird oft gesagt jemand würde kommen und sie mitnehmmen/entsorgen aber passiert ist in dem ganzen letzten jahr nichts.
Laminatplatten kann man ja nicht einfach mit dem Sperrmüll entsorgen aber kann ich notfalls die entsorgung selber durchführen und die dadurch entstandenen Kosten dann bei meinem vermieter geltend machen ?

Weiter mit diesen 2 Bildern
http://imagizer.imageshack.us/a/img911/6269/ZSSOji.jpg
http://imagizer.imageshack.us/a/img905/1415/fpy8yJ.jpg

Wie man im ersten bild von den beiden sehen kann laufen Stromkabel für die in meiner Wohnung eingebauten Deckenfluter entlang. Durch die Feuchtigkeit sind mir schon dauernd die Glühbirnen welche nicht gerade Günstig sind dauernd durchgebrannt immerhin habe ich dafür nun nach mehreren aufforderungen ein angebot bekommen, gegen vorlage eines Kassenbongs jenes geld Widerzubekommen aber ob das auch so läuft ist eine andere Sache.
Ein Freund welcher Elektriker ist hat auch sämtliche Verteilerdosen mit so einem Harz ausgegeossen um sie Wasserfester zu machen sowie die Trafos wasserdicht verpackt welches ich eigentlich mehrfach bereits von meinem Vermieter verlangt habe jedoch passierte auch dahingehend nichts. 4 der Fluter werden mit 240V direkt betrieben lediglich die kleineren laufen über den trafo welcher die spannung runterregelt, und bei einem Sturm sind mit mit 3 davon zusammen durchgebrannt ohne das auch nur eine Sicherung oder der FI ausgelöst hätte was mich auch wundern (ich meine wofür sind die teile sonst da als bei einem Kurzschluss den Stromfluss zu unterbrechen ?).

Im Zweiten Bild sieht man das die komplette "Isolierung" aus einer dünnen schicht glaswolle sowie bauschutt besteht welches zusammengehalten wird mit einem ausgehärtetem Schaum auch da meine frage geht das überhaupt als isolierung durch ?

Last but not least bemerkte ich nach den Regenfällen der letzten tage das ich feuchte stellen an meiner Wohnzimmerdecke habe und ging daraufhin wider auf das dach meiner Wohnung. Da ich relativ wütend war vergaß ich diesesmal mein Wohnzimmerlicht (die genannten Deckenfluter) auszuschalten und konnte dadurch aber bemerken das an mehreren Stellen das Licht der Deckenfluter ungehindert durchkahm, Anscheinend haben irgendwelche tiere im laufe der Letzten Monate teile der "Isolierung" sofern man diese so nennen kann entfernt. Dies meldete ich ebenfalls Telefonisch dem Vermieter welche jemand rausschickte. Der Sah sich das ganze abermals an, hörte mir aufmerksam zu und sagte er würde sich darum kümmern das da nun was gemacht würde. Dies war am 8.Dezember und bislang geschah abermals nichts.


Den ganzen Terror mache ich nur mit da aus diversen Gründen ein Auszug nicht in frage kommt und es für mich sehr sehr schwer war überhaupt eine Wohnung in dieser Lage zu finden ich will ja auch nicht das der Vermieter alles modernisiert nur das er die entstandenen Mängel nun endlich mal alle behebt. Die Geldmittel und die Kraft einen Gutachter zu bestellen und alles auf dem Rechtsweg auszufechten habe ich einfach nicht daher hoffe ich das jemand von euch mir gute Tipps / Ratschläge geben kann wie ich den Vermieter endlich dazu bewegen kann die Mängel zu beseitigen.

p.s. Wenn durch das eindringen des Wassers nun schäden an meiner Wohnung und an meinen Mobiliar entsteht wer haftet dann für die Kosten ? das das Dach undicht ist ist seit anfang auch schriftlich nachweisbar bekannt seit ende Januar 2015. Meiner meinung nach wäre der Vermieter dafür verantwortlich da es sich um Folgeschäden des Daches handelt nicht etwa eine Hausrautversicherung liege ich da richtig ?

MFG

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1 Antwort
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich kann zwar verstehen, dass Dir der Zustand nicht behagt, aber wenn Du endlich mal weiterkommen willst, dann musst Du umdenken und unterscheiden.

meine frage geht das überhaupt als isolierung durch ?
Das ist völlig irrelevant, denn mit dieser "Isolierung" hast Du die Wohnung angemietet > Zustand bei Anmietung = vertragsgemäßer Zustand. Nach den Fotos hast Du offensichtlich eine nicht/schlecht isolierte Wohnung in einem heruntergekommenen Altbau angemietet.
Es interessiert auch nicht, was der Vermieter auf seinem Dachboden herumliegen hat, oder wie er eine Reparatur ausführen lässt.

Was bleibt, ist ein Beseitigungsanspruch hinsichtlich von Mängeln, die in Deiner Wohnung auftreten - z.B. Feuchteschäden aufgrund baulicher Mängel (Hereinregnen durch undichtes Dach). Der Mängelbeseitigungsanspruch ist ggf. eben mit Rechtsmitteln durchzusetzen. Wenn Du das von vorneherein ebenso ausschliesst wie ein Wohnungswechsel, dann bleibt Dir nur weiter mit den Gegebenheiten zu leben.

Meiner meinung nach wäre der Vermieter dafür verantwortlich da es sich um Folgeschäden des Daches handelt nicht etwa eine Hausrautversicherung liege ich da richtig ?

Grundsätzlich: ja - dennoch wäre eine Regulierung über die Hausratversicherung sinnvoller, weil die Neuwertersatz leistet - ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter aber nur Zeitwertersatzanspruch bedeutet ... und weil auch ein Schadenersatzanspruch ggf gerichtlich durchzusetzen ist.
Nebenaspekte spielen da allerdings auch eine Rolle (z.B. Mängelanzeige beweisbar erfolgt/liegt Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung vor? hat der Mieter seine Schadensminderungspflichten erfüllt?)

Nebenbei sollte man auch nicht vergessen, dass der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand/Wohnwert zwar nicht verbessern muss - aber durchaus verbessern darf. Das nennt sich dann Modernisierung und berechtigt zu einer entsprechenden Mieterhöhung.

Eine umfassende (energetische) Modernisierung scheint mir auch gerade in Anbetracht Deiner Schilderung und Fotos das einzig Sinnvolle ... statt weiterer Flickschusterei.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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