Hallo,
ich habe 2002 meinen deutschen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren.
In 2004 habe ich dann, nach ablauf der Sperrfrist, bei der zuständigen Führerscheinstelle die Wiedererteilung meines Führerscheins beantragt, und darauf hin die Auflage eines positiven MPU-Bescheids erhalten. (Ohne positive MPU, wird mir der Führerschein nicht ausgehändigt).
Ich habe darauf hin noch im selben Jahr in Polen einen polnischen EU-Führerschein gemacht. Mit diesem Führerschein bin ich ohne weitere Probleme bis heute im deutschen Straßenverkehr unterwegs.
Nun meine Frage:
Seit meiner letzten Trunkenheitsfahrt im Jahr 2002 sind inzwischen 10 Jahre vergangen, und ich möchte nun meinen polnischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen?
Ist das jetzt nach zehn Jahren möglich oder muss ich noch zwei Jahre warten bis 2014 weil die Auflage zur MPU 2004 ausgesprochen wurde?
Oder wird die Auflage zur MPU überhaupt nicht gelöscht und ich kann somit meinen polnischen EU-Führerschein ohne positiven MPU-Bescheid nicht umschreiben lassen.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Grüße
antonkruse
MPU + EU-Führerschein
10. Oktober 2012
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Frage vom 10. Oktober 2012 | 00:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU + EU-Führerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2012 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Können Sie trotz bestehender MPU-Auflage machen.
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