MITGLIEDSBEITRAG UND KEINE LIEFERUNG

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
randmann12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
MITGLIEDSBEITRAG UND KEINE LIEFERUNG

Sehr geehrte Nutzer,
ich habe eine Frage. Und zwar habe ich in einem Onlineshop eine Kamera und ein Handy bestellt, im Wert von 7000€. Jedoch kam nur eine Automatische Auftragsbestätigung. Und später eine Nachricht das die Ware nicht mehr Vorrätig ist. Ich bekam mein Geld zurück, das ist mir indiesem Onlineshop sehr oft passiert.

Die Sache ist die, das man erst eine Anmeldegebühr von 29 € zahlen muss um einkaufen zu dürfen. Danach erhält man eine kundennummer. Dies habe ich getan.

Jetzt sind alle Artikel die ich kaufen will, nicht Verfügbar und ich bekomme Mein Geld zurück.

Es ist kommt zwar nie ein Kaufvertrag zustande, weil die nicht annehmen. Aber ich vermute eben dass, das die Masche ist, weil die Waren sehr günstig sind und die Leut sich dann für 29€ anmelden und dann keine Waren vorrätig sind.

Was kann ich tun? Anzeige? Staatsanwalt? Pech?

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Was steht denn in den AGB's?

Wenn da drin steht, dass eine Lieferung nicht garantiert werden kann, hat man da glaub ich eher schlechte Karten.

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#2
 Von 
randmann12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht halt das der Kaufvertrag erst bei auslieferung Zustandekommt.

Also sind die Anmeldegebühren weg?

Vielen Dank und MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Was ist denn das für ein Onlineshop?

Wenn der das Geld bereits hat, kann man es vermutlich abschreiben.

Handelt es sich um ein ABO?
Also weitere Zahlungen würde ich nicht mehr leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
randmann12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ein Abo ist dies nicht. Es handelt sich hier nur um einen einmaligen Betrag. Denkt ihr man kann da was dagegen machen?

Eigentlich nicht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Ob man da was machen kann, kommt immer drauf an.

Hat das denn noch nie funktioniert, dass man da etwas kaufen kann?

Also, wenn da definitiv keine Gegenleistung erbracht wird, könnte man theoretisch schon über den Klageweg versuchen, das Geld wieder zu bekommen.

Nur ist es meistens so, dass diese Brüder, wenn es denn Abzocker sind, oft im Ausland sitzen (Impressum) und man derer dort nicht, oder nur mit großem Aufwand habhaft werden kann.

Wenn Du an die nicht rankommst, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Das Geld würde ich als Lehrgeld abbuchen.

Ich habe auf diesem Weg mal 65 Euros bei Probenfieber liegen lassen. Deshalb weiß ich schon, wie ärgerlich das ist.

0x Hilfreiche Antwort

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