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Liebe Gemeinde,
wieder mal eine Frage zur Dauerlüftung aus Mietwohnungen ins Treppenhaus:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, Bj. 1908, in welchem die innenliegenden Badezimmer ein zum Treppenhausflur führendes kleines Fenster besitzen.
Diese Badezimmer hatten früher Kohleöfen zur Warmwasserbereitung, seit mehreren Jahrzehnten existieren diese aber nicht mehr. Stattdessen: entweder Durchlauferhitzer oder Gasetagenheizungen mit Warmwasserbereitung.
Die Wohnungen zum hinteren Gartenteil und ein Stück der Seitenteile sind komplett wärmegedämmt. Die Vorderfront ist nicht gedämmt.
Es gibt keine Fenster, welche direkt eine Lüftung nach draußen zur Strasse zulassen. Das Treppenhaus hat eine Glasüberdachung mit Lüftungsschlitzen.
Einige Mieter
lüften nun ihre Badzimmer direkt in dieses Treppenhaus, Problem dabei ist natürlich, dass bei der Wärmedämmung durch die Feuchtigkeitsentwicklung Schimmel entstehen könnte oder die Holz-Eingangstüren irgendwann mal aufquellen.
Ganz abgesehen von der grässlichen Gestanksbelästigung, Mief wie aus der Waschküche, Küchengerüche, welche absichtlich ins Treppenhaus geleitet werden.
Wohlgemerkt das machen nur wenige Mieter. Die meisten halten dieses Fenster geschlossen, da bei Lüftung der Wohnung zur Strasse hin die Abluft durch den Schornsteinzug der Etagenheizung entweicht.
Dann gibt es eine Mietpartei, welche im übrigen mehrfach darauf angesprochen wurde, dieses zu unterlassen, welche generell die Wohnung zum treppenhaus hinaus lüftet. Das ist aber m.E. nicht gestattet.
Frage: kann man dieses Lüftungsverhalten den Mietern untersagen?
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-- Editiert Hella2000 am 27.06.2012 13:00
Lüftung ins Treppenhaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
da du nicht Eigentümer sondern wohl auch Mieter bist, kannst du da schonmal gar nichts verbieten...
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Da gibt man mal in Google ein "Urteil Lüften ins Treppenhaus" und siehe da, man findet u.a. das hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/geruch.htm
Aber wie schon erwähnt,(ab)mahnen darf nur der Eigentümer/Vermieter, nicht ein anderer Mieter.
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@Unsterblich:
Das ich direkt dem Mieter das nicht untersagen kann, ist mir sehr wohl bewußt, trotzdem darf man Mieter auf dieses Fehlverhalten aufmerksam machen.
Aber: Die Hausverwaltung ist von mir hier eingeschaltet worden. Ich warte erst einmal ab.
@Junior: vielen Dank für die Info. dieses war mir schon bekannt; nur: hier handelt es sich um vorhandene Fenster zum innenliegenden Bad und es stellt sich die Frage, ob diese bei einem wärmegedämmten Haus in der ursprünglichen Form überhaupt noch genutzt werden dürfen oder ob z.B. der Eigentümer verpflichtet ist, einen anderen Dunstabzug zu installieren.
Auch dieses ist der Hausverwaltung bekannt.
Ich habe heute folgende Auskunft von einer fachlich versierten Stelle erhalten (nicht die Hausverwaltung):
Bei einem wärmegedämmten Haus sind alle feuchtigkeitsleitenden Dinge zu vermeiden, die Fenster zum Treppenhaus müssten lt. Bauordnung geschlossen bzw. unbenutzbar gemacht werden. Zuständig wäre die jeweilige Baubehörde.
Na, dann schaue ich mal, was die denn sagen.
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