Ltd. in Deutschland: Ausstieg mit Hindernissen.

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
go274066-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ltd. in Deutschland: Ausstieg mit Hindernissen.

Wertes Forum,
Juristerei wäre wohl nur langweilig, gäbe da es nicht das wahre Leben und seine Geschichten.
Ich darf von einem Fall aus meinem Bekanntenkreis berichten und erlaube mir, ein paar Fragen zu hinterlassen. Antworten, Kommentare sind erwünscht
willkommen.

Die Geschichte in einem Satz:

Mein Bekannter A. hat sich dazu verführen lassen, mit 30000 Euro Einlage stiller Teilhaber einer Werkmaschinen-Vetriebs-Ltd.&CoKG (=Ltd.) zu werden, und möchte nun aus der Gesellschaft 'möglichst fristlos' austreten und seine bis dato geleistete Einlage zurückerhalten.

Was bisher geschah:

A. hatte sich zum Vertragsabschluss und allen Folgetaten 'freiwillig nötigen' lassen, nachdem er dem Charme und dem Charisma der Geschäftsführerin (=GFin) erlegen war.

Er ist aber mit den Geschäftsmethoden und den anderen Geschäftspartnern nicht mehr einverstanden, und hat sich daher entschlossen, die Geschäfts-und Privatbeziehung möglichst bald und möglichst undramatisch zu beenden.

Die GFin und ein paar ihrer Bekannten traten vor geraumer Zeit an A. heran und boten ihm die stille Beteiligung (30.000) an ihrer Ltd&CoKG an (gegen eine Unternehmensbeteiligung von 1%).

Bei Vertragsabschluss ließ A. sich zunächst auf eine Bareinlage i.H. von 15000 Euro ein, der Rest in Höhe von insgesamt 15000 Euro soll in Raten zu je 300 Euro geleistet werden; davon hat er bis dato 8000 Euro
erbracht, es stehen also noch 7000 Euro aus.

Das ist schon eine Weile her.

Nun stellt sich heraus, das geplante Geschäftsmodell lässt sich in D/EU wegen fehlender Zulassungen nicht mehr realisieren.
Die GFin entscheidet daher, die in Deutschland geführte Ltd. stillzulegen und dafür in einem benachbarten Nicht-EU-Land eine AG zu gründen.

Zuletzt (noch im alten Jahr) ließ A. sich von der GFin der Ltd. zu folgender Transaktion bewegen:
Er sollte über sein Privatkonto einen Betrag von 40.000 Euro vom Konto der GFin entgegennehmen, und ihr sodann den Betrag in bar aushändigen; sie benötige das Geld nach eigenen Angaben mitunter zur Gründung der AG in dem benachbarten Nicht-EU-Land, an der A. dann mit seiner bislang erbrachten stillen Einlage in Höhe von 23.000 Euro auch beteiligt sein würde.
Die Übergabe des Bargelds erfolgte ohne Zeugen und Quittung.

Soweit in Kürze die Geschichte.

Frage 1:
Was ist bei der Art und Form der Kündigung einer stillen
Teilhaberschaft und bei der Rückzahlungsforderung zu beachten? Wie kann man sicherstellen, dass sich kein Formfehler einschleicht?
Muss/sollte das ein Anwalt machen? Vermutlich schon ...

Frage 2: Was kann ich A. guten Mutes empfehlen, wie er diesen unsolide anmutenden 40.000-Euro-Transfer steuertechnisch 'entschärfen' kann, um heil aus der Sache wieder rauszukommen (und nicht etwa noch tiefer reinzurutschen).
Selbstanzeige beim FA, man sei zu einer fragwürdigen Tat verleitet worden? (Wenn das FA die Transaktion als Einkommen wertet, dann Prost Malzeit!)


Ich habe als Laie dem A. bislang empfohlen,

Äußerst diskret Indizien oder Beweise dafür zu sammeln, dass er das über sein Konto gelaufene Bargeld komplett abgeführt hat. Die GFin kann ja alles mögliche bestreiten bzw. behaupten. Aber auch er wird nur etwas beweisen können, wenn er zum Beispiel durch eine List die GFin dazu bringt, schriftlich einen Beweis zu liefern, ungewollt natürlich, indem sie etwa eine präparierte EMail entsprechend beantwortet.

Dann zu gegebener Zeit ...

a) nach einer freundlichen Vorankündigung, etwa durch Email,

b) die Kündigung der Teilhaberschaft in aller Form auszusprechen, die Rückzahlung der Einlage binnen 1 Jahr zu fordern (es steht zu befürchten, dass die GFin die Rückzahlung der Einlage so lang wie möglich hinauszögert …).

c) nötigenfalls gerichtlich die Austragung aus der Ltd. zu erwirken, damit die Geschäftsbeziehung endet.

d) auf Anrufe der GFin nicht mehr zu reagieren, bzw. die Schriftform einzufordern.

e) die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

Dazu einen qualifizierten RA aufsuchen, und ihn das
Kündigungsschreiben formulieren lassen. Das kann nicht die Welt kosten.


Sorge 1: A. macht sich berechtigt Sorgen, die GFin könnte ihn betrügen, indem sie fälschlich behauptet, die bar abgehobenen 40.000 seien ja Beleg für die erfolgte Rückzahlung der Geschäftsanteile an A., der deswegen nach der Kündigung nichts mehr zurückzufordern habe (über den Verbleib des Bargelds gibt es ja keine beweisbaren Informationen) … Immerhin soll jetzt in einem Nicht-EU-Land eine AG gegründet werden … Soll A. vielleicht doch besser abwarten? Am Ende kann es ja besser sein, ein paar wertlose Aktien in zu verlieren, als sich monatelang juristisch um die nicht mehr vorhandene Einlage aus der stillgelegten deutschen Ltd. zu schlagen.
Auf der anderen Seite will A. ja keinen weiteren Umgang mit der GFin und ihren Geschäftspartnern mehr pflegen müssen; eine Beteiligung an der AG ist daher eigentlich nicht sinnvoll.

Sorge 2: Aber was ist mit dem steuerlichen Aspekt der 40.000 Euro, die über sein Konto gelaufen sind? Der 'Verwendungszweck' auf dem Überweisungsträger lautet zur Verschleierung auf eine anonyme Kennziffer, so dass man bei einer späteren Prüfung der Ltd. den Vorgang nicht mehr genau wird zuordnen können. Die Buchhaltung der GFin muss später noch einen geeigneten Verwendungszweck 'einsetzen'(z.B. 'Rückzahlung Gesellschafter A' ;-)). Ich weiss nicht ob sowas dem FA, bei dem die Ltd. geführt wird (wurde), auffällt. Aber ich vermute, früher oder später wird das FA bei A. anklopfen und nachfragen, wieso die 4 Riesen nicht in der Steuererklärung auftauchen


Ich sage: A. hätte sich von den abgehobenen 40.000 einfach seinen Anteil erstmal als 'Faustpfand' einbehalten sollen, damit sofort zum Anwalt gehen müssen.
Tat er aber nicht, der Gutgläubige. Jetzt macht er sich ins Hemd und will begreiflicherweise nur noch 'raus aus dem Schlamassel' -


Anregungen aus berufenem Munde? Was wird ihm helfen?


Vielen Dank für Ihre Zeit und Interesse.

Gruß aus Osnabrück,
Mark

-- Editiert am 20.01.2011 13:51

-- Editiert am 20.01.2011 13:52

-- Editiert am 20.01.2011 13:54

-- Editiert am 20.01.2011 13:58

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go274066-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Es handelt sich lt. GV um eine Ltd. mit Sitz in D nach dt. Recht.

Er hat ja das Geld offenbar in seiner Eigenschaft als Gesellschafter entgegengenommen - oder vielleicht soll es nach außen hin so wirken.

Ich habe das Gefühl, der Geldgeber (die Ltd.?) macht sich angreifbar, wenn er die Transaktion in seiner Buchführung falsch deklariert und versteuert - ebenso wie der Geldnehmer, falls er den Betrag nicht versteuert (Aber wer will das schon, bei so einer Summe?)
Geldwäsche dachte ich zunächst auch, aber inzwischen nicht mehr. Das Geld stammt ja nicht aus düsteren Quellen.

-- Editiert am 21.01.2011 01:54

-- Editiert am 21.01.2011 02:04

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12323.01.2011 14:10:37
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Sehr spannend alles.

Erstmal es ist eine Ltd & Co. KG, also eine Unternehmung deren Haupsitz im englischsprachigen Raum ist, vermutlich England.

Ich sage es einmal deutlich. Das Geld ist futsch.

Die GFin wird lasse mich raten eine Ag in der Schweiz eröffnen. Das Geld wurde bar in die Schweiz gebracht. Zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

grundproblem deines Freundes ist, wenn die Ltd. in England geschlossen wird oder wurde, rennt ihm die Zeit davon, denn die Ltd. ist ganz schnell binnen 3 Monaten aufgelöst und ggfs. müsste vorher dein Freund diese Ansprüche in England geltend machen.

Um die 40.000 Euro würde ich mir steuerrechtlich erstmal weniger Sorgen machen. Ohne Tipp sieht das FA keine Kontodaten.

Es gibt verschiedene Lösungsansätze.
1) Man arbeitet mit den Finanzbehörden zusammen gegen die GFin.
2) Man verleitet die Dame nochmal dazu Geld zu überweisen und behält es dann und kündigt die Teilhaberschaft.

Für mich sieht es so aus. Die Ltd. & Co. KG wird das Kapital entzogen. Immerhin, wenn er für 30.000 Euro 1% erhält müsste die Ltd. 3 Mio wert sein.
Wenn das Kapital in die AG abfliesst wird am Ende eine kapitallose Ltd. hinterlassen mit dem Ergebnis sein 1%-Anteil ist nur noch 0 Euro wert.
Durch die Barentnahme wird deutlich, dass es keine Verbindung zur Ltd. (Rechtsnachfolge) geben soll.

Also es scheint alles dubios und hier kann nur ein Anwalt helfen, weil es schon alles undurchsichtig scheint.

Ich möchte einmal tippen, er sieht nichts von dem Geld wieder.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Ohne Tipp sieht das FA keine Kontodaten.

Zumindest könnte man hier davon ausgehen, das eine Mitteilung gemäß Geldwäschegesetz erfolgt sein könnte.



Das Geld ist realistisch gesehen futsch.
Mit Honig fängt man Fliegen, Männer mit anderen Mitteln...
Er ist leider einer gewitzten Lebenskünstlerinn aufden Lem gegangen.


Um einen fundierten Rat zu erteilen müsste man alle Unterlagen prüfen und einen Gesamtstrategie ausarbeiten.

In dieser Zeit der Prüfung ist die Ltd. höchstwarscheinlich gelöscht und das Geld versikert.

Der 40000 EUR Transfer kann auch problematishc werden.
Zum einen könnte hier das Finanzamt das als Einkommen werten, der Vorwurf der Geldwäsche steht im Raum, die Frau könnte das Geld nochmals verlangen (da Übergabe ohne Quittung) oder behaupten, das das die Rückzahlung aus der Ltd. wäre und sie den Überschuss von 18000 gerne ausgezahlt hätte ...



quote:
Was wird ihm helfen?

Eine gute Kanzelei mit Anwälten im Schwerpunkt
- Steuerrecht
- Strafrecht
- ausländischem Gesellschaftsrecht





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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