Lohnzahlung steht aus

29. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Naui123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung steht aus

Ich habe bei meinem alten AG zum 31.09.17 gekündigt und für den letzten Monat mein Gehalt welches zum 15.10.17 gezahlt werden sollte nicht erhalten mit der Begründung ich hätte mein Werkzeug nicht abgegeben. Das Werkzeug hatte jedoch mein Kollege mit auf seinem Auto da ich kein Firmenauto hatte und das Werkzeug garnicht in mein Privates Auto passt.
Nun will mein alter AG das Werkzeug vertuschen welches jedoch da war und mir nix zahlen. was kann ich machen?

Ebenfalls hatte ich eine 40H Woche (Montag-Donnerstag 8,5H und Freitags 6H) . Jedoch wurde wenn man Krank war oder Urlaub hatte von Montag bis Donnerstag nur 8 Stunden bezahlt und nicht die im Arbeitsvertrag festgehaltenen 8,5H. Ist das rechtens?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn dein Kumpel das Werkzeug hat, sollte die Übergabe doch wohl kein Problem sein, oder?
Sollte es allerdings verschwunden sein, musst du ggf. beweisen, dass nicht du im Besitz warst.
Sollte das nicht möglich sein, hast du ein Problem - deinem AG ist ein Schaden entstanden und es stellt sich die Frage nach Regress, also Arbeitnehmerhaftung. Kannste googlen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und weshalb können Sie nicht das Werkzeug aus dem Wagen Ihres Kollegen holen bzw. die Übergabe an den Arbeitgeber nach Absprache mit dem Kollegen organisieren?
Zur 40-Stundenwoche: Wieviele Stunden werden für den Freitag eingetragen?



-- Editiert von altona01 am 29.09.2017 20:01

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Naui123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Und weshalb können Sie nicht das Werkzeug aus dem Wagen Ihres Kollegen holen bzw. die Übergabe an den Arbeitgeber nach Absprache mit dem Kollegen organisieren?
Zur 40-Stundenwoche: Wieviele Stunden werden für den Freitag eingetragen?



-- Editiert von altona01 am 29.09.2017 20:01


Für den Freitag 6 Stunden. So das man bei Krank/urlaub 38 Stunden bezahlt bekommt und nicht wie im Arbeitsvertrag 40.
Der kollege wollte es in der Firma abgeben und einmal sagte mein ehemaliger Chef auch das er es getan hat und heute sagt er das keiner das Werkzeug hat. Ich habe keine nummern von meinen ehemaligen Kollegen um da nachzufragen. Mein ehemaliger Chef will mich wohl über den tisch ziehen. Ich kann ja auch schlecht das ganze Werkzeug in mein Privatauto tun.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Naui123):
und für den letzten Monat mein Gehalt welches zum 15.10.17 gezahlt werden sollte nicht erhalten

Irgendwie logisch ...

Ich würde erst mal abwarten, ob er tatsächlich nicht zahlt.



Zitat (von Naui123):
Ich kann ja auch schlecht das ganze Werkzeug in mein Privatauto tun.

Es gibt nichts was dagegen sprechen würde. Von daher ist das Argument untauglich.



Zitat (von Naui123):
Ich habe keine nummern von meinen ehemaligen Kollegen um da nachzufragen.

Es soll ja dieses Google geben...
Und auch die gedruckten Telefonbücher werden ja noch regelmäßig verteilt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Suche einfach Dein zuständiges Arbeitsgericht auf und lass Dir vom Rechtspfleger helfen, Dein Lohnklage zu formulieren.

Das Werkzeug ist ein ganz anderes Thema und lässt sich so erst einmal nicht verrechnen.
Wenn der alte AG meint, hier eine Forderung gegen Dich zu haben, soll er dies bitte ordentlich geltend machen.
Sofern nichts entsprechendes schriftlich vereinbart ist, bist Du nicht verpflichtet Werkzeug im Privatfahrzeug unter zu bringen.
Problematisch könnte es sein, wenn Du die Werkzeuge gegen Unterschrift erhalten hast. Dann hättest Du in der tat die Beweispflicht, diese auch ordnungsgemäß zurück gegeben zu haben.

Zu Deiner Stundenthematik ... Auch hier hilft Dir der Rechtspfleger. Jedoch wirst Du auf Forderungen die älter als drei Monate sind, vermutlich verzichten müssen. Dies in den meisten Tarifverträgen oder standard Arbeitsverträgen häufig ausgeschlossen.

Signatur:

Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Leider macht jeder Idiot mit ...

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Rechtspfleger beim Arbeitsgericht nehmen Klagen auf. Sie dürfen nicht rechtlich beraten. Insofern ist auch bezüglich der Stundenproblematik keine Hilfe zu erwarten. Man muss vorher genau wissen, was man fordert.
Für welchen Zeitraum die Forderung für Krankheitstage durchzusetzen ist entnehmen SIe Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Steht dort eine Ausschlußfrist für gegenseitige Forderungen?
Wenn für den Freitag 8 Stunden angerechnet worden wären, dann hätte das m.E. richtig sein könnnen. Aber die Berechnung hier ist natürlich falsch, da auf die Woche berechnet zu wenig Stunden gezählt werden bei Krankheit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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