Lohnvorzahlung bei Krankheit

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb436206-8
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 41x hilfreich)
Lohnvorzahlung bei Krankheit

Hallo habe meine Lohnabrechnung am Freitag erhalten blicke dort nicht so ganz durch .

Also ich war 2 Monate bei einer Firma angestellt , durch eine Krankheit musste ich 2 Wochen ausfallen (möchte dazu auch nicht viel sagen )
Da ich Krankgeschrieben war , habe ich auch eine Kündigung erhalten (Verständlich)
Habe zu der Lohnabrechnung eine Arbeitsbescheinigung bekommen fürs Amt , dort steht drin :

3.3 Hat der Arbeitnehmer für die Zeit kein Arbeitsetgeld erhalten ? -Ja
von 08.05.2017 - 23.05.2017 Grund Fehlen/Verspätung unbez.

vom 08.05.2017 - 19.5.2017 war ich Krankgeschrieben ,Krankschreibung hat mein Alter Arbeitgeber rechtszeitig erhalten .
20.05.2017 - 23.05.2017 hatten die keine Arbeit für mich .


Kündigung war am 23.05.2017 Rechtkräftig


Kann man einfach so nicht bezahlen ?
kann man auf der Arbeitsbescheinigung einfach so Schreiben das ich gefehlt / Verspätung drauf Schreiben obwohl ich Krankgeschrieben war?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Kann man.....
Offensichtlich kann man, das siehst du ja. Ob es rechtens ist, dir den Lohn nicht zu zahlen, ist aus deinen Angaben nur indirekt zu beantworten. Wenn du tatsächlich zwei Monate dort beschäftigt warst, dann dürfte das also April und Mai gewesen sein. Wenn das stimmt, fällt deine Erkrankung in den zweiten Monat, in dem der Arbeitgeber bereits zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Und wenn der Arbeitgeber für die letzten Tage keine Arbeit für dich hatte, kann er dich wohl freistellen, gleichwohl hat er den Lohn zu zahlen. Wenn das also alles so stimmt, solltest du gute Aussichten haben mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Habe zu der Lohnabrechnung eine Arbeitsbescheinigung bekommen fürs Amt Und vorher ist Ihnen nicht aufgefallen, daß da 2 Wochen Lohn fehlen?
Wenn das also alles so stimmt, solltest du gute Aussichten haben mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Völlig korrekt. Nur scheint der TE Sozialleistungen zu beziehen, wo entsprechende Nachzahlungen vom AG weitgehend angerechnet werden...

-- Editiert von muemmel am 19.06.2017 14:19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb436206-8
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 41x hilfreich)


Zitat (von muemmel):
Und vorher ist Ihnen nicht aufgefallen, daß da 2 Wochen Lohn fehlen?


Nein bekam Lohn immer am 15ten und die Lohn Abrechnung und das Schreiben fürs Amt kam gleichzeit am 16.06.2017.
mir ist schon aufgefallen das ich am 14.06.2017 weniger Gehalt bekommen hatte , musste aber auf die Lohnabrechnung warten um zu Schauen was da los ist .

Es geht mir auch darum das in dem Schreiben fürs Amt steht das ich Verspätet /Fehlen drauf stand.
Wenn ich das so beim Amt angebe kann es sein das ich entweder eine Sperre bekomme , oder eine Sanktion.
Weil das Amt denken wird ich habe unentschuldigt Gefehlt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Weil das Amt denken wird ich habe unentschuldigt Gefehlt Nun ja - zumindest die Krankschreibung läßt sich ja problemlos mit einer Zweitschrift des Krankenscheins belegen.
20.05.2017 - 23.05.2017 hatten die keine Arbeit für mich . Das hat man Ihnen aber nur mündlich mitgeteilt, nehme ich an?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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