Lohnunternehmen als Nachbarn

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
anwohner123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnunternehmen als Nachbarn

Hallo,
als Nachbarn hat meine Familie ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.
Sie sind nun schon zum dritten mal gegen unser Haus gefahren.
Das Problem besteht darin, dass zwischen dem Unternehmen und unserem Haus nur eine schmale Straße lang führt, die sie mit Rübenrodern oder Mähdreschern passieren.
Der Schaden an unserem Fachwerkhaus beläuft sich dabei jedes mal auf unschöne Schrammen im Putz und Kerben an den Balken. Die Schrammen haben dabei eine Tiefe von ca. 2 cm und eine Länge von 2 m.
Die Hauswand sieht auch nach der Reparatur durch einen Fachmann aus wie ein Flickenteppich. Der Ausgangszustand lässt sich also nicht wieder einwandfrei herstellen. Ich befürchte eine Wertminderung des Hauses.
Ist es gerechtfertigt, nun die ganze Hauswand sanieren zu lassen, damit sie wieder gleichmäßig aussieht?

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt ausreichend beschrieben und bedanke mich für jede sachdienliche Antwort.
Grüße


-- Editiert von anwohner123 am 09.11.2017 11:35

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Hier empfiehlt sich ein Anwalt, um gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers anzukommen. Ein Gutachter kann sich zu einer Wertminderung und den erforderlichen Arbeiten äußern. Die Ersatz dieser Kosten (Anwalt und Gutachter) gehört zum Schadensersatz.

-- Editiert von Tasti123 am 09.11.2017 11:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anwohner123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
zunächst einmal danke für die Schnelle Antwort @Tasti123.

Das Problem hat sich nun wie folgt weiterentwickelt.
Der Chef des Lohnunternehmens hat nun ohne nachzufragen und ohne sich in irgendeiner weise zu entschuldigen, einfach den Maler aus dem Ort angerufen, damit der dass repariert, also ohne es bei einer Versicherung zu melden.
Bei den letzten beiden malen habe ich dass einfach so hingenommen.
Nun ist der Zustand der Wand aber so nicht mehr akzeptabel und es soll wie oben beschrieben geprüft werden, ob es gerechtfertigt ist die ganze Wand neu zu Verputzen. Ich habe nun den Maler wieder abbestellt.
Mein Problem ist nun das ich vermute, dass wenn ich nun nichts unternehme einfach gar nichts passiert.
Kann man mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung was erreichen?
Und kann man Absicht unterstellen, weil es schon das dritte mal war?
Was passiert, wenn er es seiner Versicherung nicht meldet?

danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von anwohner123):
Der Chef des Lohnunternehmens hat nun ohne nachzufragen und ohne sich in irgendeiner weise zu entschuldigen, einfach den Maler aus dem Ort angerufen, damit der dass repariert


Das muss man als Geschädigter auf keinen Fall hinnehmen.

Zitat (von anwohner123):
Was passiert, wenn er es seiner Versicherung nicht meldet?


Dann macht er es nicht, sondern der Geschädigte. Anhang des Kennzeichens kann man diese herausfinden.
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ich würde hier eine Strafanzeige für alle 3 Sachverhalte machen. Hat er unmittelbar nach dem Vorfall Kontakt aufgenommen? Oder ist er erst mal wietergefahren? Falls erweiter gefahren ist, käme noch Unfallflucht hinzu.
Auch eine Mitteiling an die Behörde, das es hier offenbar massive Probleme mit der Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen zu geben scheint, wenn man gleich mehrfach ein und dasselbe Haus rammt.


Meldung bei der Versicherung wäre auch angebracht.


Und man sollte über einen Anwalt nachdenken. Zum einen damit einen die Versicherung nicht über den Tisch zieht, zum anderen um gegen den Unternehmer eventuell auch eine Unterlassungsklage anzustrengen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Ich würde hier eine Strafanzeige für alle 3 Sachverhalte machen.


An was genau denkst Du da? Aus der Schilderung kann ich keinen Straftatbestand erkennen. Dass Unfallflucht vorliegen könnte, geht aus der Darstellung des Sachverhaltes nicht hervor.

Zitat:
Auch eine Mitteiling an die Behörde, das es hier offenbar massive Probleme mit der Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen zu geben scheint, wenn man gleich mehrfach ein und dasselbe Haus rammt.


Was soll das bringen? Wer sagt denn, dass es jedes Mal der gleiche Fahrer war? Und selbst wenn, dann würde eine solche Mitteilung zu keinen Konsequenzen führen.

Zitat:
zum anderen um gegen den Unternehmer eventuell auch eine Unterlassungsklage anzustrengen.


Warum sollte man einen Anspruch darauf haben, dass der Lohnunternehmer nicht mehr die schmale Straße befahren darf?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Bevor man die ganze Kriegsmaschinerie zum laufen bringt, wie wäre es damit, einfach mal mit dem Nachbarn zu reden?

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)


Hat der TE doch schon versucht...
Der schickt dann den lokalen Malermeister für ein bisschen Flickschusterei vorbei und glaubt damit ist die Sache erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Der TE hat kein einziges Wort darüber verloren, dass er mit dem Nachbarn direkt geredet hätte. Geschweige denn, dass er ihn auf eine Komplettreparatur angesprochen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von hh):
An was genau denkst Du da?

Sachbeschädigung käme da durchaus in Frage.



Zitat (von hh):
Und selbst wenn, dann würde eine solche Mitteilung zu keinen Konsequenzen führen.

Das weis man im voraus nie.
Man weis ja nicht ob es nicht bereits andere Vorfälle gab.



Zitat (von hh):
Warum sollte man einen Anspruch darauf haben, dass der Lohnunternehmer nicht mehr die schmale Straße befahren darf?

Weil er (oder seine Erfüllungsgehilfe) dazu nicht fähig ist?
Mir stellt sich ernsthaft ob ein Eigentümer es hinnehmen muss, wenn sein Haus Stück für Stück vom Rübenroder zerlegt wird. Dann muss der Rübenroder halt notfalls einen anderen Weg fahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Sachbeschädigung käme da durchaus in Frage.


Willst Du dem Lohnunternehmer ernsthaft Vorsatz unterstellen? Woraus sollte sich das ergeben? Der Straftatbestand der Sachbeschädigung ist ganz offensichtlich nicht erfüllt.

Zitat:
Das weis man im voraus nie.
Man weis ja nicht ob es nicht bereits andere Vorfälle gab.


Ich weiß ja, dass Du gerne der Mehrheit der deutschen Autofahrer den Führerschein entziehen würdest, weil sie in der einen oder anderen Art nicht perfekt genug Auto fahren. Tatsächlich wird in viel krasseren Fällen der Führerschein nicht entzogen. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass hier Alkohol, Drogen oder Krankheiten im Spiel sind. Vielmehr deute ich die Fragestellung so, dass die Beschädigung schon bei leichter Fahrlässigkeit auftreten kann.

Zitat:
Weil er (oder seine Erfüllungsgehilfe) dazu nicht fähig ist?


Seit wann gibt es einen privaten Unterlassungsanspruch gegen jemanden der eine öffentliche Straße befährt? Mir ist weder ein Fall bekannt, wo jemand so etwas durchsetzen konnte, noch ist mir dazu eine Rechtsgrundlage bekannt.

Zitat:
Mir stellt sich ernsthaft ob ein Eigentümer es hinnehmen muss, wenn sein Haus Stück für Stück vom Rübenroder zerlegt wird. Dann muss der Rübenroder halt notfalls einen anderen Weg fahren.


Möglicherweise hat er gegen die zuständige Straßenbauverwaltung einen Anspruch, dass ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge ab einer bestimmten Breite verhängt wird oder vielleicht sind bauliche Maßnahmen bezüglich der Straße zur Verhinderung solcher Vorfälle denkbar.

Einen direkten Unterlassungsanspruch gegen den Lohnunternehmer kann ich dagegen nicht erkennen.

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