Lohnsteuerkarte bei Ex Arbeitgeber

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Finchen0382
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte bei Ex Arbeitgeber

Hallo Ihr!

Ich habe da mal eine Frage. Mein Ex Arbeitgeber rückt meine Lohnsteuerkarte nicht raus. Ich bin seit dem 16.11. nicht mehr dort beschäftigt, der Betrieb hat geschlossen. Die Karte liegt angeblich bei der Steuerfahndung, die kurz vor meinem Ausscheiden in dem Betrieb kontrolliert hat.
Nun habe ich vom 27.12.-31.12. bei einem neuen Unternehmen gearbeitet auf 400 € Basis und die wollen nun eine Lohnsteuerkarte sehen, ansonsten würde ich in Lohnsteuerklasse 6 gestuft werden. Die Stadt hat mir gesagt, ich würde keine 2. Lohnsteuerkarte bekommen und hat mir nur eine Bestätigung ausgedruckt...ich könnte nur eine bekommen, wenn die andere weg oder zerstört ist...
Ist bei einem 400 € Job überhaupt Lohnsteuer fällig?
Meine Lohnsteuerkarte muss ich wohl einklagen denke ich. Ab wann kann man das machen? Muss ich eine bestimmte Anzahl von Mahnungen schreiben?
Gibt es irgendeine Möglichkeit eine 2. Lohnsteuerkarte Klasse 1 zu bekommen? Oder was kann man da machen?

Vielen Dank für die Hilfe...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Grundsätzlich muß man keine Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlen, wenn man auf 400 Euro beschäftigt ist.

Normalerweise muß man auch keine Lohnsteuerkarte abgeben bei einem 400 Euro Job.

Wenn Du nämlich mehrere Nebenjobs hättest und keine Steuern bezahlen würdest, würde das FA es anhand Deines Namens und Sozialversicherungsnummer sehr schnell rausfinden und Dir auf die Füße treten.

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#2
 Von 
Rose22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Wie ist das wenn man in Erziehungsurlaub ist und der AG die Lohnsteuerkarte fordert obwohl man kein Geld mehr bekommt. Ist man
verpflichtet ihm die Karte zu geben???

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#3
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn man im E-Urlaub ist, muß man trotzdem die Lohnsteuerkarte dem AG (von Hauptbeschäftigung) jährlich vorliegen. Es wird ausgefüllt, selbst wenn wenig oder gar kein positive Beträge einzutragen sind.

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#4
 Von 
Rose22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte man dann auch z. b. die VI Lohnsteuerkarte dem AG vorliegen wenn man
nen 400€-Job auf Lohnsteuerkarte hat?
Weiß wer wo man das nachlesen kann das man
verpflichtet ist die Lohnsteuerkarte abzugeben?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Lese hier mal nach, vielleicht hilft es Dir weiter:
http://www.400-euro.de/400-lohnsteuer.html#Abrechnung_mit_Lohnsteuerkarte

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#6
 Von 
Rose22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es nicht um die 400 € sondern nur
darum ob ich irgendwo schwarz auf weiß bekomme das man verplichtet ist die Lohnsteuerkarte während des Erziehungsurlaubs abzugeben.

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#7
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Warum willst Du die Karte nicht abgeben?

Meines Wissens wirst Du eine konkrete Antwort auf Deiner Frage hier nicht finden.
Anders ´rum gesehen, wenn Du keine Lohnsteuerkarte abgibst:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p39c.html

Ansonsten versuch es beim Forum Steuerrecht.

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