Arbeitgeberwechsel - ist mein bisheriger Verdienst auf meiner Lohnsteuerkarte?

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anonym1805
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel - ist mein bisheriger Verdienst auf meiner Lohnsteuerkarte?

Hallo, kann mir jemand verraten, ob bei einem Arbeitgeberwechsel mein bisheriger Verdienst auf meiner Lohnsteuerkarte auftaucht??
Danke im Voraus für Rückmeldungen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Moin,
früher häufiger, heutzutage werden aber meist Monatsabrechnung oder Endabrechnungen separat ausgedruckt.

Sollte es doch auf Deiner LSTK auftauchen und möchtest nicht dass die neue Firma das sieht, dann lasse Dir für ca. 5 Euro im Einwohnermeldeamt eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen.
Es kommt halt schon mal vor, dass die Karten nicht auffindbar sind....

Hattest Du Freibeträge bzw. Kinder drauf eingetragen musst Du freilich damit nochmal zum Finanzamt rennen.

Gruß
M.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Von meinen letzten drei Arbeitgebern, klebte nur bei dem vor 15 Jahren hinten noch ein Aufdruck von der DATEV drauf.

Es gibt gute Gründe für die Firmen *keine* Beträge auf die Karte draufzuschreiben. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet sofern der AN seine Abrechnungen per Brief bekommen hat.
Zum einen erspart es Arbeit und zum anderen möchte man Wettbewerber über das eigene Lohnnivau im Unklaren lassen.
Desweiteren gibt es oft Klauseln im Arbeitsvertrag wonach die Mitarbeiter Stillschweigen insb. über das Gehalt bewahren sollen. Habe irgendwo gelesen, dass das Gerichte nicht immer so eng sehen wie manche Arbeitgeber, aber als Firma möchte man natürlich auch den Mitarbeiter nicht dazu authorisieren dieses Gehalt preiszugeben,weil es die Firma schon mit der LSTK hinausposaunt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen