Lohnsteuerjahresausgleich wegen Kapitalertragssteuer?

1. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trulla123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerjahresausgleich wegen Kapitalertragssteuer?

Nabend, ;-)

ich erhalte seit Jahren eine EU-Rente, die aufgrund der Höhe steuerfrei ist.
Somit mache ich auch keinen Lohnsteuerjahresausgleich.

Jetzt habe ich geerbt, und den Betrag angelegt. Da ich über dem Freibetrag liege zahle ich jetzt Kapitalertragssteuer.
Macht es Sinn, in Zukunft einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, obwohl ich weder Lohn- noch Einkommensteuer zahle?
Kann ich die Kapitalertragssteuer angeben, in der Hoffnung diese Steuern erstattet zu bekommen?

Würde mich über eine kompetente Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Wenn Sie trotz der Kapitaleinkünfte immer noch unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % liegen, lohnt sich natürlich die sogenannte Günstigerprüfung.
In dem Fall geben Sie natürlich die gezahlte KESt als Vorauszahlung auf Ihre ESt an. Ggf. erhalten Sie einen Teil oder alles erstattet.
Ist die Veranlagung nicht günstiger, haben Sie keine Nachteile zu befürchten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Trulla123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohoh, verstehe grad nur Bahnhof... *sorry*

Also, die Rentenhöhe ist zu gering, somit zahle ich momentan weder Lohn- noch Einkommenssteuer!

Ich zahle einen geringen Teil Kapitalertragssteuer auf die Erlöse meiner Geldanlage. 801 Euro sind ja pro Person und Jahr steuerfrei. DA liege ich drüber. Lohnt sich der ganze Aufwand?

Ich war immer der Meinung, da ich bisher keine Lohnsteuer/Einkommenssteuer gezahlt habe, bekomme ich auch nix wieder.
Die einzigen Steuern auf mein Einkommen sind zur Zeit die KESt.

Bitte entschuldigen Sie mein "Nichtwissen", ich habe bisher noch nichts damit zu tun gehabt!

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Nehmen wir an, Sie haben als Lediger bisher ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 8.000 EUR und 2.000 EUR Kapitalerträge. Dann wurden 299,75 EUR KESt einbehalten. Bei einem zvE von 10.000 EUR läge die festzusetzende ESt bei 179 EUR. Da die KESt als Vorauszahlung bei Vorlage der Steuerbescheinigung angerdchnet würde, erhielten Sie eine Erstattung von 120,75 EUR.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und wenn Du auch einschließlich der Kapitalerträge keine Steuern zahlen würdest, dann solltest Du eine NV-Bescheinigung beantragen. Dann zieht die Bank gar nicht erst die Kapitalertragsteuer ab und Du sparst Dir die Abgabe der Einkommensteuererklärung.

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#5
 Von 
Trulla123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn eine NV-Bescheinigung und wo beantragt man die? Werden die Kapitalertrags Steuern für 2017 auch rückwirkend erstattet?

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/nichtveranlagungsbescheinigung-was-ist-das.html

§§ 44b Abs. 6 Satz 1:
Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b, das die Wertpapiere, Wertrechte oder sonstigen Wirtschaftsgüter unter dem Namen des Gläubigers verwahrt oder verwaltet, als Schuldner der Kapitalerträge oder für Rechnung des Schuldners gezahlt, kann das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer dem Gläubiger der Kapitalerträge bis zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung, längstens bis zum 31. März des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres, unter den folgenden Voraussetzungen erstatten:
Nr. 1.
dem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut wird eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 für den Gläubiger vorgelegt

-- Editiert von Cybert. am 03.10.2017 01:30

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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