Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des Lohnsteuerjahresausgleiches.
Ich bin seid kurzem mit meiner Frau verheiratet die bisher immer einen jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat. Ich habe noch nie einen gemacht. Meine Frau arbeitet als Lehrerin und hat Besoldungsstufe A12 und ich bin noch Student und bekomme Elternunabhängiges BaföG.
Wir wissen nicht ob wir jetzt jeder einzeln einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen sollen oder den sogenannten "gemeinsame Veranlagung".
Verkomplizierend kommt hinzu das ich seit 2016 ETFS an der Börse kaufe und einen Gewinn von ca 300€ habe, und nicht sicher bin ob ich jetzt überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen muss und das angeben, da wir ja einen Sparerfreibetrag von 1600€ haben.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen den es ist irgendwie ein Gordischer Knoten
Liebe Grüße,
Elschaddai
Lohnsteuerjahresausgleich als frisch verheiratetes Paar
Haben Sie sich versteuert?
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ich habe ein paar Fragen bezüglich des Lohnsteuerjahresausgleiches. Da darf ich Ihnen gleich mal sagen, daß der Lohnsteuerjahresausgleich was ganz anderes ist - was Sie meinen, ist die Steuererklärung. Und selbstverständlich läßt man sich in der Ehe gemeinsam veranlagen (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen).
ob ich jetzt überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen muss Vermutlich nicht - Sie wollen dem Staat also ordentlich Kohle schenken? Immerhin beträgt Ihr persönlicher Freibetrag fast 9.000 Euro und in der Ehe haben Sie da trotz fast nicht vorhandenem eigenem Einkommen ordentlich was davon. Das ist echt nett von Ihnen, aber die meisten Ehepaare in Ihrer Lage würden eine Erklärung machen.
-- Editiert von muemmel am 05.04.2017 23:05
Ihr meint eine Einkommensteuererklärung. Lohnsteuerjahresausgleich ist etwas anderes.
Ihr solltet auf jeden Fall eine gemeinsame Veranlagung wählen, da nur dann die Steuervorteile durch die Heirat zu Tragen kommen. Bei einer Einzelveranlagung wird man wie Unverheiratete behandelt.
Wenn die gesamten Kapitalerträge unter 1.600€ liegen, müssen sie nicht angegeben werden. Höhere Kapitalerträge müssen ebenfalls nicht angegeben werden, wenn darauf Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
Zitat:Student und bekomme Elternunabhängiges BaföG.
Seit der Heirat aber nicht mehr, oder?
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Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon sehr weitergeholfen. Ich meine natürlich die Einkommensteuererklärung
Zum BaföG: Ja ich bekomme noch BaföG da ja zur Berechnungsgrundlage des gleichen das Einkommen DER LETZTEN ZWEI JAHRE meiner Frau relevant waren und sie da noch im Reverendariat war und nur knapp 1000 netto verdient hat und wenig Ersparnisse. Was sie jetzt verdient (a12) wäre erst beim nächsten BaföG Antrag relevant.
Wichtig war auch zu wissen ob ich meine Zinserträge auch wenn sie unter dem Freibetrag von 1602 € liegen nicht angeben muss in dieser "Anlage K" glaub ich .
Liebe Grüße,
Elschaddai
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