Lohnsteuerjahresausgleich - ist es jetzt zu spät dafür?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
T.D.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerjahresausgleich - ist es jetzt zu spät dafür?

Folgendes...........kann ich für meine 23 jährige Tochter noch einen Lohnsteuerjahresausgleich von den Jahren 2001 2002 und 2003 machen?
Wir wurden damals informiert das man nichts zurück bekommt wenn man in der 'Ausbildung ist.............ist das korrekt?
Jemand sagte uns jetzt das wir sehr wohl die Ausbildung unserer Tochter absetzen könnten.
Stimmt das und wenn ja..........ist es jetzt zu spät dafür??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Hier liegt höchstwahrscheinlich Antragsveranlagung vor, d. h. Sie können jetzt für 2005 noch bis Ende 2007 die Erklärung abgeben. Es ist bezüglich der 2-Jahresfrist jedoch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

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#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also ob man von der bezahlten Lohnsteuer etwas zurückbekommt, hängt keineswegs davon ab, WAS man macht, oder WIE man beschäftigt ist, sondern lediglich davon, ob man monatlich evtl auf Steuerkarte zuviel Steuern bezahlt hat. Das kann dann der Fall sein, wenn man in der Jahressteuererklärung darlegt, dass das monatliche Einkommen als Bemessungsgrundlage zu hoch war - sprich: Man kann was absetzen. Wenn man nichts zum absetzen hat, ist es immer noch möglich, dass der Arbeitgeber die Steuer falsch berechnet hat, oder das monatliche Einkommen schwankt. In all den Fällen KANN es zu Erstattungen kommen, also sollte man immer seine Steuern zumindes kurz berechnen lassen. Jede andere Aussage ist schlichtweg unfug. Hat man allerdings gar keine Lohnsteuer bezahlt, weil das monatl. EInkommen zu niedrig ist, evtl. bei Ausbildung, dann kann natürlich auch keine Erstattung erfolgen. Denn Erstattungen sind Rückzahlungen und da muss man erst mal in Vorleistung gegangen sein. Die zwei Jahresfrist existiert grundsätzlich. Auch da gibts Ausnahmen, wenn neben den Ausbildungseinkünften noch Nebenjobs oder ähnliches Vorhanden war. Sie, als Eltern, können für ein Kind in Ausbildung den Kinderfreibetrag und evtl. den Ausbildungsfreibetrag bekommen. Hier müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein.



-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

-- Editiert von Schtreicher am 06.01.2007 10:29:04

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein typischer AZUBI bekommt ein Gehalt, bei dem gar keine Lohnsteuer anfällt. Nur in wenigen Ausbildungsberufen wird ein AZUBI-Gehalt gezahlt, das über dem Grundfreibetrag liegt.
Die Grenze, ab der in Steuerklasse 1 überhaupt Steuern gezahlt werden müssen, liegt bei einem Bruttogehalt von ca. 900€/Monat.

Wer jedoch keine Steuern gezahlt hat, der kann auch keine wieder bekommen. Darauf hat sich wohl die Aussage bezogen, dass sich für AZUBIs die Abgabe einer Steuererklärung nicht lohnt.

Zunächst einmal solltet Ihr also prüfen, ob auf der Steuerkarte überhaupt Steuern eingetragen sind. Nur wenn das der Fall ist, dann kann man über weitere Schritte nachdenken.

Eine ganz andere Frage ist, ob Du für die Ausbildung Deiner Tochter etwas absetzen kannst. Das dürfte aber wohl auch kaum der Fall sein, es sein denn die Ausbildung Deiner Tochter erfolgte auswärtig.

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