Lohnsteuerhilfeverein bindend?

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)
Lohnsteuerhilfeverein bindend?

Folgender fiktiver Fall:
Person A hat kürzlich einen LHVerein aufgesucht, war aber mit der Erstberatung unzufrieden, da die Qualität von einen Hilfsangestellten erfolgte der sehr unqualifiziert war.
Person A ist verheiratet und hatte den LHV alleine aufgesucht.
Er hat keine Willenserkärung für das Mandat unterschrieben (es hätten ca 3-4 Unterschriften erfolgen müssen pro Person (Eheleute).
Des Weiteren war der angegeben Mitgliedsbeitrag eine Stufe zu hoch angesetzt (ca. 50 €)

Person A hat den LHV nicht mehr aufgesucht und wurde nun per E-Mail aufgefordert innerhalb von zwei Wochen die Dokumente einzureichen (für Steuererklärung, sowie Mitgliedschaft), sonst reicht die LHV die Steuererklärung selber ein.
Hierfür erfolgte aber keine Erlaubnis, deswegen wurde die Erlaubnis auch explizit in der E-Mail abgesprochen, weil diese nie erfolgte.

Muss Person A dennoch den vollen Betrag bzw. Teilertrag für eine Erstberatung bezahlen?
Darf der LHV einfach so die Steuererklärung abgeben, obwohl dem nie zugestimmt und auch explizit wiedersprochen wurde?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
Muss Person A dennoch den vollen Betrag bzw. Teilertrag für eine Erstberatung bezahlen?


Ja, die Leistung wurde in Anspruch genommen.
Ob Mitgliedsbeitrag oder nur Beitrag für Erstberatung kann nicht beurteilt werden, denn das hängt von den Gesprachen ab,

Zitat (von juranoob):
Darf der LHV einfach so die Steuererklärung abgeben, obwohl dem nie zugestimmt und auch explizit wiedersprochen wurde?


Nein, natürlich nicht, Wäre aber auch unerheblich, weil die Unterschriften fehlen.
Ich hätte allerdings auch nicht per Email korrespondiert, denn da fehlt jeder Zugangsnachweis.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Person A wollte hatte bereits eine volle Lohnsteuererklärung in elektronischer Form dabei.
Aufgrund eines komplexen Spezialfalls ging er aber zur LHV, welcher aber nicht darauf Einging bzw. davon kaum Ahnung hatte, und die Steuererklärung komplett von Anfang an erstellen wollte.
Eine Übernahme der elektronischen Lohnsteuer wurde auch abgelehnt.

Ein Gespräch von 5 Minuten hätte hierfür gereicht.
Dazu hat der LHV den Mitgliedsbeitrag eine Stufe zu hoch angesetzt was unseriöus bzw. ein Fehler war.

Da weder eine echte Dienstliestung sowie auch Qualität der Dienstleistung fehlt, mit welchen Kosten sollte A rechnen?
Eine Vorleistung erfolgt ohne Kosten in diversen anderen Bereichen (Immobilien, Finanzen, etc.).

Desweiteren wurde von der LHV-Zentrale bestätigt, das die Erstberatung nicht bindend ist, und man auch den LHV wechseln kann.

-- Editiert von juranoob am 18.05.2017 21:09

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