Lohnsteuererklärung Einspruch Verböserung

30. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
lilli132
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuererklärung Einspruch Verböserung

Hallo,
ich habe zum ersten mal eine Steuererklärung, für 2015 und 2016, über Elster gemacht und habe dann Einspruch eingelegt da mir nicht die doppelte Entfernungspauschale erstattet wurde und mir diese aber als Leiharbeiter zusteht.
Ich bin Ende 2015 ca 20 Km näher zur Arbeitsstätte gezogen und habe aber versehentlich den Umzug für 2016 angegeben aber die Entfernung in der Steuererklärung schon für die neue Wohnung angegeben. Blöderweise habe ich übersehen das die Berechnung in dem Steuerbescheid für die alte Wohnung berücksichtigt wurde und nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen das der Umzug nach Prüfung schon im Jahr 2015 war und ich hierzu Stellung nehmen soll. Somit würde ich für das Jahr 2016 eine hohe Rückzahlung riskieren wenn ich den Einspruch nicht zurücknehme. Nun wäre meine Frage ob ich auch nur für 2016 den Einspruch zurücknehmen kann. Ich müsste dann aber trotzdem für 2015 den Umzug angeben und damit wäre ja auch fürs Finanzamt klar das ich für 2016 zu viel erhalten habe. was passiert also wenn ich das Finanzamt über den Umzug informiere und den Einspruch nur für 2016 zurücknehme?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4898 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zurücknehmen können Sie einen Einspruch immer.

Wenm es sich um neue Tatsachen handelt, die erst nach Erlass des Bescheides bekannt wurden, kann der Bescheid auch trotz Rücknahme eines Einspruchs geändert werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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