Lohnsteuer im Ausland - Betriebsstättenregelung

5. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kokosfett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer im Ausland - Betriebsstättenregelung

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage hinsichtlich einer kurzen Dienstreise für meinen Arbeitgeber. Im vergangenen Jahr hatte ich eine Dienstreise für 7 Tage auf die Phllippinen, wo mein Arbeitgeber eine Betriebsstätte unterhält. Zum Jahresbeginn erhielt ich von meinem Arbeitgeber für meine Steuererklärung ein Schreiben, welches bestätigt, dass meine anfallenden Lohnbestandteile im Rahmen des Aufenthalts auf den Philippinen in Höhe von .... von der Betriebsstätte auf den Philippinen getragen wurden. Auf Nachfrage in der Lohnbuchhaltung wurde mir gesagt, dass für mich dieser anteilige Lohn steuerfrei ist und somit in der Steuererklärung angegeben werden kann. Nun hatte ich gestern einen Termin beim Lohnsteuerhilfeverein, welcher für mich die Steuererklärungen macht. Dort wurde mir gesagt, dass der Lohn nicht steuerbefreit ist, da ich unter 183 Tage auf den Philippinen tätig war. Also wieder bei unserer Lohnbuchhaltung angefragt, wo mir erneut versichert wurde, dass die 183-Tage-Regelung in diesem Fall keine Bewandtnis hat und sich mein Steuerberater mal die Betriebsstättenregelung genau durchlesen soll. Ich stehe jetzt etwas zwischen den Stühlen. Kann mir hier jemand sagen, wer in diesem Fall Recht hat und mir ggf. eine entsprechende Grundlage dazu verlinken?

Danke im Voraus für eure Tipps!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die 183-Tage-Regelung gilt nur für den Fall, dass der Lohn von der deutschen Betriebsstätte getragen wurde. Das ist hier ja angeblich nicht so gewesen. Das DBA findest Du hier:

http://betriebs-berater.ruw.de/news/media/1/DBA-Philippinen-5078.pdf

In Art. 15 Abs. 2 ist die 183-Tage Regelung zu finden. Der Punkt c) ist hier nicht erfüllt, so dass die 183-Tage-Regelung nicht anwendbar ist.

Das Besteuerungsrecht für dieses Einkommen liegt daher bei den Philippinen. Das deutsche Finanzamt wird voraussichtlich einen Nachweis darüber verlangen, dass der Lohn auf den Philippinen tatsächlich versteuert wurde (§ 50d Abs. 8 EStG ). Ob die Steuern auf den Philippinen geringer sind als die in Deutschland, entzieht sich meiner Kenntnis.


-- Editiert von hh am 05.07.2017 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Such einfach mal nach "DBA Philippinen".

Dort den Artikel 15 ansehen. Daraus ergibt sich, dass in Deinem Fall das Besteuerungsrecht bei den Philippinen liegt.
Nach Artikel 24 unterliegen diese Einkünfte in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt.

In dem Fall würde ich da also Deiner Lohnbuchhaltung vertrauen, die haben den Fall auch sicher öfter als ein Lohi-Verein ;-)

Edit: Mist, hh war schon wieder schneller :-)


-- Editiert von Garfield73 am 05.07.2017 12:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kokosfett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für diese wirklich hilfreichen Antworten :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen