Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage hinsichtlich einer kurzen Dienstreise für meinen Arbeitgeber. Im vergangenen Jahr hatte ich eine Dienstreise für 7 Tage auf die Phllippinen, wo mein Arbeitgeber eine Betriebsstätte unterhält. Zum Jahresbeginn erhielt ich von meinem Arbeitgeber für meine Steuererklärung ein Schreiben, welches bestätigt, dass meine anfallenden Lohnbestandteile im Rahmen des Aufenthalts auf den Philippinen in Höhe von .... von der Betriebsstätte auf den Philippinen getragen wurden. Auf Nachfrage in der Lohnbuchhaltung wurde mir gesagt, dass für mich dieser anteilige Lohn steuerfrei ist und somit in der Steuererklärung angegeben werden kann. Nun hatte ich gestern einen Termin beim Lohnsteuerhilfeverein, welcher für mich die Steuererklärungen macht. Dort wurde mir gesagt, dass der Lohn nicht steuerbefreit ist, da ich unter 183 Tage auf den Philippinen tätig war. Also wieder bei unserer Lohnbuchhaltung angefragt, wo mir erneut versichert wurde, dass die 183-Tage-Regelung in diesem Fall keine Bewandtnis hat und sich mein Steuerberater mal die Betriebsstättenregelung genau durchlesen soll. Ich stehe jetzt etwas zwischen den Stühlen. Kann mir hier jemand sagen, wer in diesem Fall Recht hat und mir ggf. eine entsprechende Grundlage dazu verlinken?
Danke im Voraus für eure Tipps!
Lohnsteuer im Ausland - Betriebsstättenregelung
Haben Sie sich versteuert?
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Die 183-Tage-Regelung gilt nur für den Fall, dass der Lohn von der deutschen Betriebsstätte getragen wurde. Das ist hier ja angeblich nicht so gewesen. Das DBA findest Du hier:
http://betriebs-berater.ruw.de/news/media/1/DBA-Philippinen-5078.pdf
In Art. 15 Abs. 2 ist die 183-Tage Regelung zu finden. Der Punkt c) ist hier nicht erfüllt, so dass die 183-Tage-Regelung nicht anwendbar ist.
Das Besteuerungsrecht für dieses Einkommen liegt daher bei den Philippinen. Das deutsche Finanzamt wird voraussichtlich einen Nachweis darüber verlangen, dass der Lohn auf den Philippinen tatsächlich versteuert wurde (§ 50d Abs. 8 EStG
). Ob die Steuern auf den Philippinen geringer sind als die in Deutschland, entzieht sich meiner Kenntnis.
-- Editiert von hh am 05.07.2017 12:43
Such einfach mal nach "DBA Philippinen".
Dort den Artikel 15 ansehen. Daraus ergibt sich, dass in Deinem Fall das Besteuerungsrecht bei den Philippinen liegt.
Nach Artikel 24 unterliegen diese Einkünfte in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt.
In dem Fall würde ich da also Deiner Lohnbuchhaltung vertrauen, die haben den Fall auch sicher öfter als ein Lohi-Verein ;-)
Edit: Mist, hh war schon wieder schneller :-)
-- Editiert von Garfield73 am 05.07.2017 12:38
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