Hallo zusammen,
Frage in die Runde:
wer haftet ? wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht abführt.
Vielen Dank
Lohnsteuer abgabe Arbeitgeber
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Beide. Das Finanzamt kann sich an den AN wie an den AG halten.
Danke,
fragte da im Netz Antworten sind, die so unterschiedlich sind das man keinen Durchblick hat.
Im genauen gehts um folgende Situation:
AN arbeitet bei Firma 6 Monate, Gehalt wird ausbezahlt , Sozialversicherung usw wird bezahlt.
Dann Kündigung durch AG, übergabe der Kündigungsschutz Klage an Rechtsanwalt.
Dieser Klagt , man einigt sich Ok
Dann kommt Einkommensteuer, die wird zur Berechnung an den LOHI Verein gegeben, dieser stellt fest:
es ist bei Abruf in Elster keine Lohnsteuerbescheinigung vorhanden.
Rückfrage bei Ex Firma keine Reaktion , es wird zugesagt aber keine ausgestellt.
Dann kommt Finanzamt ins Spiel, die stellen bei Einkommensteuererklärung fest, es wurde keine Lohnsteuer abgeführt.
Nun wäre die Rückerstattung genau der Betrag der dem FA entgangen ist. Da gemeinsam veranlagt werden beide Partner belangt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Lohn wurde also einschließlich des Teils, den der AG an das Finanzamt abzuführen hätte, an Sie ausbezahlt?
Nicht an mich, neene ,ich kontrolliere meine Gehaltszettel .
Aber zu der Frage grundsätzlich ja, wurde ausbezahlt, der oder die AN haben den Gehaltszettel nicht kontrolliert.
Der Anwalt war scheint auch blind, der hätte es auch merken müssen bei der Kündigungsschutzklage.
Ans Licht kam es erst durch Lohnsteuerverein, wie die den Elsterabruf machen wollten und war nichts da.
Na, dann hat der AN das Geld doch erhalten, welches dem Finanzamt zustand - da wird sich das FA natürlich an ihn halten.
Hallo,
Ich vermute mal eher, dass der Lohn ausschließlich der Steuern ausgezahlt wurde.Zitat:Der Lohn wurde also einschließlich des Teils, den der AG an das Finanzamt abzuführen hätte, an Sie ausbezahlt?
Denn andernfalls hätte der AG ja die beiden Beträge aus der Abrechnung addieren müssen. Wer macht denn sowas?
Grundsätzlich schuldet aber die steuerpflichtige Person die Steuern, also der AN. Er kann sich natürlich beim AG schadlos halten, aber das Finanzamt muss sich nicht auf einen entsprechenden Verweis einlassen.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten