Hallo,
ich habe eine Frage zu den Werbungskosten und den möglichen Pauschalen. Ich setzte Pauschalen für Kontoführungsgebühren (16,-) und Arbeitsmittel (110,-) an (in Anlage N Zeile 47).
Nun meine Frage. Kann ich auch eine Pauschale für Reinigung Arbeitskleidung (110,- in N 47) und eine Pauschale Arbeitskleidung (110,- in N 41) ansetzen? Welche Pauschalen sind üblich?
Ich arbeite im Büro und habe im Grunde keine Arbeitskleidung. Besteht hier trotzdem Hoffnung, dass das akzeptiert wird?
Bisher hatte ich bei den Werbungskosten (N 41) meine gesamten Kleidungsrechnungen angegeben. Da ich aber keine spezielle Arbeitskleidung habe, ist das ja nicht richtig, oder?
Bin dankbar auf eure Meinungen und Erfahrungen und sage schonmal danke!
Gruß, Andi
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Lohnseuer - Werbungskosten Pauschalen
4. September 2014
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Frage vom 4. September 2014 | 12:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnseuer - Werbungskosten Pauschalen
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#1
Antwort vom 4. September 2014 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die genannten Pauschalen gibt es nicht. Sie werden je nach Finanzamt oder Bearbeiter im Finanzamt manchmal aus Kulanz anerkannt.
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#2
Antwort vom 4. September 2014 | 15:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Gibt es alle Pauschalen bei Werbungskosten nicht oder nur die beiden zuletzt genannten (Arbeitskleidung)? Sorry fürs Rückfragen, aber ich möchte hier endlich mal Klarheit.
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#3
Antwort vom 4. September 2014 | 15:53
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
quote:Streiche im Grunde, dann stimmt es. Weder die Kleidung noch deren Reinigung sind absetzbar.
Ich arbeite im Büro und habe im Grunde keine Arbeitskleidung.
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