Lohnpfändung selber beantragen?

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
maggi1970
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 30x hilfreich)
Lohnpfändung selber beantragen?

Hallo

ich habe heute herausgefunden, wo der Schuldner, von dem ich noch einiges an Geld zu bekommen habe, arbeitet.

Kann ich bei seinem Arbeitgeber jetzt die Lohnpfändung beantragen? Oder muss das über ein Gericht/einen Gerichtsvollzieher gehen?

Ich habe bereits einen rechtsgültigen Titel.

Danke und Grüße
maggi1970

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Sie müssen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners beantragen. Sie können sich dazu der Rechtsantragstelle beim Amtsgericht bedienen. Es besteht auch die Möglichkeit ein Formular herunterzuladen. Googlen Sie mal danach. Die Zustellung an den Drittschuldner/Schuldner erfolgt durch den Gerichtsvollzieher

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maggi1970
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 30x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Habe folgendes Formular gefunden:

http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Lohnpfandung/F-PUArbeitgeber.pdf

Wäre das das richtige? Und was muss ich alles ausfüllen, bzw was füllt das Gericht dann aus. Der Drittschuldner im Formular ist der Arbeitgeber?

Vielen Dank nochmal

maggi1970

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Formular ist ok. Füllen Sie es aus, soweit Sie es können. Die Rechtsantragstelle wird Ihnen weiterhin behilflich sein. Kosten auslassen. Es kommt wohl nur der Anspruch A des Schuldners an den Arbeitgeber (Drittschuldner) in Frage

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maggi1970
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 30x hilfreich)

So, hab den Antrag soweit es ging ausgefüllt und an den GV geschickt.

Hat jemand Erfahrung wie lange sowas dauert bis es zur Pfändung kommt?

Danke u. Grüße
maggi1970

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Das Vollstreckujngsgericht muß diesen Beschluß erst erlassen. Vielleicht haben Sie Glück, daß der GV Ihren Antrag an das Gericht weitergibt,
http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungs-_und_%C3%9Cberweisungsbeschluss

0x Hilfreiche Antwort

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