Lohnpfändung BArex Inkasso

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
baronheiko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnpfändung BArex Inkasso

Hallo

Ich leier wahrscheinlich wieder ein altes Thema an. Nun ich habe 2008 einen Kredit bei der Fidium aufgenommen. Nun habe ich leider 3 Raten nicht zahlen können. SO wurde Barex beauftragt eine Lohnpfändung durchzuführen. HAbe von meinem Arbeitgeber Post bekommen,dass eine Lohnpfändung besteht. Nun habe ich mich mit Barex in Verbindung gesetzt warum ich denn keine Post von Ihnen bekommen habe. Dieses wurde mir gesagt,dass es nicht nötig sei,da ich ja beim Notar eine Abtretungserklärung unterschrieben hätte.
Und auf eine Ratenzahlung haben sie sich auch nicht eingelassen, da sie ja ein Teil von meinem Gehalt bekommen bzw. den pfänbaren Teil. Es sind noch 1744 Euro offen. von 4500 Euro.
Kann man irgendwie dagegen vorgehen oder die Lohnpfändung abwenden?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wie ich sehe, wurde Deine Frage bereits "gegen Gebühr" beantwortet, von daher gibt es dem nix hinzuzufügen.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wenn es bis zur Lohnpfändung gekommen ist, hast du doch eigentlich lange genug gepennt um sich zu einigen. Die wären ja auch ziemlich Blöd, wenn sie jetzt auf ihre Pfändung verzichten würden.
Du solltest dich allerdings mit deinem AG auseinandersetzen, das dieser davon ausgehen kann, das es sich um einene einmalige Sache handelt! Denn kein AG sieht so etwas gerne, es löst viel Arbeit aus!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wenn eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung vorliegt, wirkt dies wie ein Titel, die Vollstreckung ist ohne weitere Kommunikation möglich.



quote:
Kann man irgendwie dagegen vorgehen

Nein.



quote:
oder die Lohnpfändung abwenden?

Durch sofortige Zahlung des Restbetrages


Hier wäre es besser gewesen VOR der Nichtzahlung der Raten mit dem Gläubiger zu kommunizieren. Dann hätte man eventuell eine Lösung finden können.
Dazu wird der Gläubiger nun nicht mehr bereit sein.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Nur wenn bei Ihnen die in § 850f ZPO genannten Voraussetzungen zuträfen, könnten sie noch eine Änderung der Pfändungsfreigrenzen zu Ihren Gunsten erreichen.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich möchte dies aus aktuellem Anlass einmal hervorkramen.

Das Landgericht Karlsruhe hat letzte Woche festgestellt, dass die Barex Inkasso keine Zulassung hat. Sie durfte demnach keinerlei Inkassodienstleistung in Deutschland erbringen und bekommt demnächst auch höchstwahrscheinlich ein ausdrückliches verbot, jemals wieder in Deutschland tätig zu sein.

Geschädigte des Inkassos können eventuell nun einiges an Schadensersatz fordern. Setzt euch eventuell direkt mit dem Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe in Verbindung (Aktenzeichen E 3712). Oder geht zu einem Anwalt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

13x Hilfreiche Antwort

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