Lohnpfädung und eidesstattliche Versicherung

28. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sasha 86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Lohnpfädung und eidesstattliche Versicherung

Hallo ich habe ein Problem, ich habe gestern eine Lohnpfändung erhalten und wollte mal wissen ob es von belangen ist da ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben habe.


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14 Antworten
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#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

nein! Die EV legt dein Vermögen offen, welches der Gläubiger evtl. pfänden kann! Wird dem AG die Lohnpfändung zugestellt, muss dieser entsprechend Abrechnen und dem Gläubiger den pfändbaren Anteil auszahlen!
Die EV schützt also nicht vor weiteren Pfändungsversuchen!

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, aber müsste eine abgegebene EV den Schuldner nicht zwei oder drei Jahre lang vor weiteren Pfändungsversuchen des Gläubigers schützen?

Sollte entgegen der abgegebenen EV dann doch etwas zu pfänden sein, dann kann der Gläubiger den Schuldner wegen einer unrichtigen EV anklagen, was für den Schuldner deutlich unangenehmer werden dürfte als eine teilweise Lohnpfändung.

Oder sehe ich das ganz falsch?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
aber müsste eine abgegebene EV den Schuldner nicht zwei oder drei Jahre lang vor weiteren Pfändungsversuchen des Gläubigers schützen?

Da die EV gerade dazu dient, dem Gläubiger weitere Pfändungsmöglichkeiten zu eröffnen, kann sie denknotwendigerweise nicht vor weiteren Pfändungen schützen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Sasha 86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja das ist mir schon klar.

Es geht nur darum das ich eine Kontopfändung erhalten habe und es um solche sache wie Miete und Gas geht die ich nicht zahlen kann, gibt es da eine möglichkeit?

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Wie ist das

quote:
Es geht nur darum das ich eine Kontopfändung erhalten habe und es um solche sache wie Miete und Gas geht die ich nicht zahlen kann, gibt es da eine möglichkeit?

zu verstehen?

Wenn der Pfändungsfreibetrag von knapp 1000 EUR nicht ausreicht um Miete und Gas zu bezahlen, stetzt man die falschen Prioritäten?

Oder was genau möchtest du uns mitteilen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sasha 86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie Pfändungsfreibetrag?
Was heisst das?
Ich verdiene nicht mal 1.000 und mein Konto ist mit fast 600 € gepfändet.


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Also von Deinem Lohn darfst Du in jedem Fall 930 Euro behalten, das ist unpfändbar. Noch mehr wird's wenn Du Kinder oder Frau zu versorgen hast.

Wenn Dein Konto gepfändet wurde, dann hattest Du wohl kein Pfändungsschutzkonto, was? In dem Fall solltest Du einen Termin bei Deiner Bank ausmachen und Dein Konto vor Pfändungen schützen lassen damit Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.

Aber eine Frage hätte ich da schon: Du hast eine EV abgegeben, und dennoch hattest Du über 600 Euro auf dem Konto die gepfändet werden konnten? Du kannst von Glück reden wenn da nicht noch ein Haftbefehl wegen unwahrer abgegebener EV folgt (wenn Du dieses Kontoguthaben in der EV verschwiegen hast).

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sasha 86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, also zum Zeitpunkt der EV hatte ich nicht soviel Geld auf meinen Konto.
Das ist ja mein monatliches Gehalt von knapp 800€.

Also wenn ich dich jetzt richtig verstehe muss ich nur zu meiner Bank und ein Pfändungsschutzkonto machen und dann kann ich bis 930€ auf meinen Konto verfügen?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
Also wenn ich dich jetzt richtig verstehe muss ich nur zu meiner Bank und ein Pfändungsschutzkonto machen und dann kann ich bis 930€ auf meinen Konto verfügen?

Das wärte korrekt.
Das sollte man gleich morgen früh machen.





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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sasha 86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja auf jeden Fall, danke für die Info.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Das ist wohl echt besser, wenn du morgen zur Bank gehst und das regelst -)

Fruchtlose sadistische Kontopfändungen können natürlich auch mittels präventiver Pfändungsschutzklage verhindert werden. Aber wenn du schon eine Kontopfändung hattest, machst du am besten das mit dem P-Konto, und gut ist's.

Zitat:
: Wenn der Pfändungsfreibetrag von knapp 1000 EUR nicht ausreicht um Miete und Gas zu bezahlen, setzt man die falschen Prioritäten?


Könnte man so sagen.

Aber was oberhalb vom Selbstbehalt ist, rückst du besser raus, denn wenn du das nicht freiwillig selber zahlst (z.B. per Dauerauftrag), kann natürlich gepfändet werden.

Und wenn du eine Steuererstattung kriegst, freuen sich deine Gläubiger gleich auch mal mit. Die gehört nicht zum Selbstbehalt. Merke wohl: Davon kannst du auch was zahlen, wenn nicht eh schon vorab eine Forderungspfändung erfolgt und die Erstattung gleich an den Gläubiger geht, der das beantragt hat.


-- Editiert am 31.07.2011 23:03

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Sein Einkommen liegt ja unterhalb der Pfändungsschutzgrenze wie er mittlerweile mitgeteilt hat. Was jedoch mit dem Geld ist welches auf seinem Konto gepfändet wurde kann ich leider auch nicht beantworten, ich schätze das ist erst mal weg und beim Gläubiger und kann nicht wieder zurück geholt werden. Aber wenigstens können zukünftige Pfändungen durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos verhindert werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Künftig auf jeden Fall. Von dem, was gepfändet wurde, ob er da was zurückbekommen kann? Weiß ich jetzt auch nicht so genau. Kann er denn geltend machen, dass er es unbedingt für den Lebensunterhalt braucht?

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