Hallo an alle Wissenden:
Mich würde mal Eure Einschätzung zu folgender Regelung in einem Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung interessieren:
quote:
Der Arbeitnehmer erhält als Arbeitsentgelt für die erbrachte Tätigkeit Euro 6,30/Std. brutto. Dieser setzt sich aus dem eigentlichen Grundlohn in Höhe von 5,14 Euro und einem Betrag in Höhe von 1,16 Euro als im voraus geleistetes Entgelt für den Jahresurlaub und als im voraus geleistete Entgeltfortzahlung für Kranktage zusammen. Mit der Vergütung sind daher alle Urlaubs- und Kranktage vergütet und abgegolten. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt nicht mehr als 400 Euro.
Ist eine solche vertragliche Regelung zulässig, oder müsste nicht vielmehr bei Urlaub oder Krankheit ein Durchschnittslohn weiter gezahlt werden?
Danke für Eure Antworten.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"