Lohnfortzahlung u. Urlaubsentgelt bei 400-Euro-Job

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
Lohnfortzahlung u. Urlaubsentgelt bei 400-Euro-Job

Hallo an alle Wissenden:

Mich würde mal Eure Einschätzung zu folgender Regelung in einem Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung interessieren:

quote:
Der Arbeitnehmer erhält als Arbeitsentgelt für die erbrachte Tätigkeit Euro 6,30/Std. brutto. Dieser setzt sich aus dem eigentlichen Grundlohn in Höhe von 5,14 Euro und einem Betrag in Höhe von 1,16 Euro als im voraus geleistetes Entgelt für den Jahresurlaub und als im voraus geleistete Entgeltfortzahlung für Kranktage zusammen. Mit der Vergütung sind daher alle Urlaubs- und Kranktage vergütet und abgegolten. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt nicht mehr als 400 Euro.


Ist eine solche vertragliche Regelung zulässig, oder müsste nicht vielmehr bei Urlaub oder Krankheit ein Durchschnittslohn weiter gezahlt werden?

Danke für Eure Antworten.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Hallo

Die Klausel ist unwirksam.

Urlaub muss in Natura gewährt werden. Du kannst also ganz normal Urlaub beantragen. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 24 Werktagen bei einer 6 Tage Woche.

Auch die Entgeltfortzahlung kann nicht auf diese Weise umgangen werden. Der AG muss im Krankeitsfall 6 Wochen lang das weiter zahlen, was verdient worden wäre, wenn man gesund gewesen wäre. Im Zweifel wäre das dann der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen.


Gruß
AZ

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@arbeits-zorro:

Danke für Deine Antwort.

Das Urlaub gewährt werden muss, steht außer Frage. Das sieht auch der Arbeitgeber so. Die Frage ist halt, ob auch während des Urlaubs Lohn gezahlt werden muss. Und da würde ich das, was Du zur Lohnfortzahlung bei Krankheit schreibst, dann auch mal auf die Zeit des Urlaubs übertragen. Korrekt?

quote:
Im Zweifel wäre das dann der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen.


Wieso ausgerechnet 13 Wochen?

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Und da würde ich das, was Du zur Lohnfortzahlung bei Krankheit schreibst, dann auch mal auf die Zeit des Urlaubs übertragen. Korrekt?


Richtig!
Das was ich zur Lohnfortzahlung schrieb, kommt mehr oder weniger sogar aus dem Bundesurlaubsgesetz.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html


quote:
Wieso ausgerechnet 13 Wochen?


Naja, das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt die 13 Wochen nicht vor. Dort wird gesagt, dass dem Arbeitnehmer "das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen" sei.

Bei schwankenden Arbeitszeiten zieht man dann die 13 Wochenregel aus dem BurlG heran.

Gruß
AZ

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