Hallo, wer kann mir helfen?
Ich will eine Mutter-Kind-Kur beantragen und habe meinen Arbeitgeber darüber informiert. Mir wurde erklärt, dass ich diese Kur zwar machen kann, aber ohne Lohnforzahlung. Ich könnte Urlaub nehmen oder Überstunden, aber ich würde von der Firma kein Geld für die 3 Wochen bekommen. Da ich alleinerziehend bin könnte ich mir das gar nicht leisten. Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Jacqueline
Lohnfortzahlung bei mutter kind kur
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
Ist jetzt ne Mutter-Kind-Kur ne Kur, wo die Mutter in Kur geht und nur das Kind mitnimmt oder eine, wo die Mutter mitfährt, weils Kind krank ist und zur Kur muss? Sorry, wenn ich so blöd nachfrage, aber ich weiß es nicht.
MfG
Hallo,
eigentlich beide. In meinem Fall brauche ich aber die Kur, weil mein Neurologe hat gesagt, dass mein Körper nicht mehr will, er hat keine Kraft mehr, da ich ständig Kopfschmerzen habe, wirkt sich das natürlich auch auf mein Kind aus. Also die Kur wäre schon für uns beide.
MfG
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Ich versteh nicht wie der AG drauf kommt, dass Urlaub/Überstunden dafür genommen werden müssen. Ob nun das Kind mitfährt oder nicht, ist doch für den AG keine Kostenfrage o.ä. also eigentlich auch nicht relevant für ihn.
Oder sieht das jemand anders?
@schaklin
blödsinn was dein ag da will.
eine kur steht dir zu. sie ist wie arb.unfähigkeit zu behandeln u. der lohn wird weiter gezahlt.
sollte diese länger als 6 wochen gehen, gibt es, wie im krankheitsfall entsprechend krankengeld.
frag einfach den träger der maßnahme, ich nehme an, die gkv, nach sgb V§24
sunbee
Hallo allen,
wie wäre es denn, wenn das Kind in Kur muss (5 Jahre alt) und die berufstätige Mutter begleitet es? Müsste der Arbeitgeber dann weiterzahlen?
Danke im voraus!
@sommertraum
sgb V, §45
einfach selber schauen.
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und bitte: solche fragen haben nix mit arb.recht zu tun, sgb= sozialgestzbuch
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 07.11.2007 11:56:17
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