Lohnfortzahlung bei mutter kind kur

1. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schaklin123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei mutter kind kur

Hallo, wer kann mir helfen?
Ich will eine Mutter-Kind-Kur beantragen und habe meinen Arbeitgeber darüber informiert. Mir wurde erklärt, dass ich diese Kur zwar machen kann, aber ohne Lohnforzahlung. Ich könnte Urlaub nehmen oder Überstunden, aber ich würde von der Firma kein Geld für die 3 Wochen bekommen. Da ich alleinerziehend bin könnte ich mir das gar nicht leisten. Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist?

Vielen Dank im voraus.

Gruß Jacqueline

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

Ist jetzt ne Mutter-Kind-Kur ne Kur, wo die Mutter in Kur geht und nur das Kind mitnimmt oder eine, wo die Mutter mitfährt, weils Kind krank ist und zur Kur muss? Sorry, wenn ich so blöd nachfrage, aber ich weiß es nicht.

MfG

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schaklin123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

eigentlich beide. In meinem Fall brauche ich aber die Kur, weil mein Neurologe hat gesagt, dass mein Körper nicht mehr will, er hat keine Kraft mehr, da ich ständig Kopfschmerzen habe, wirkt sich das natürlich auch auf mein Kind aus. Also die Kur wäre schon für uns beide.

MfG

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann schau mal hier http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__9.html

Ich versteh nicht wie der AG drauf kommt, dass Urlaub/Überstunden dafür genommen werden müssen. Ob nun das Kind mitfährt oder nicht, ist doch für den AG keine Kostenfrage o.ä. also eigentlich auch nicht relevant für ihn.

Oder sieht das jemand anders?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schaklin

blödsinn was dein ag da will.
eine kur steht dir zu. sie ist wie arb.unfähigkeit zu behandeln u. der lohn wird weiter gezahlt.
sollte diese länger als 6 wochen gehen, gibt es, wie im krankheitsfall entsprechend krankengeld.
frag einfach den träger der maßnahme, ich nehme an, die gkv, nach sgb V§24

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sommertraum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo allen,
wie wäre es denn, wenn das Kind in Kur muss (5 Jahre alt) und die berufstätige Mutter begleitet es? Müsste der Arbeitgeber dann weiterzahlen?
Danke im voraus!

9x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sommertraum

sgb V, §45
einfach selber schauen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__45.html

und bitte: solche fragen haben nix mit arb.recht zu tun, sgb= sozialgestzbuch

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 07.11.2007 11:56:17

2x Hilfreiche Antwort

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