Lohnfortzahlung bei au während Überstundenausgleich

22. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
slibbo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei au während Überstundenausgleich

hallo zusammen!

ich bin student und auf teilzeitbasis bei einem unternehmen angestellt gewesen. mein arbeitsvertrag läuft auf fünf stunden minimum in der woche. über einen zeitraum von zwei jahren arbeite ich bereits zwölf stunden in der woche, lasse mir aber immer nur 45 stunden im monat ausbezahlen.
aus diesem grund habe ich ein zeitkonto. dieses wollte ich ende letzten jahres ausgleichen. in dieser zeitspanne hatte ich einen verkehrsunfall und bin für zwei wochen krank geschrieben gewesen. eine woche davon war zum ausgleich des zeitkontos vorgesehen und die zweite woche hätte ich wieder arbeiten müssen. mein ehemaliger arbeitgeber will mir jetzt nur fünf stunden für die zweite woche - reguläre arbeitswoche - anstelle von zwölf - reguläre arbeitszeit der letzten 24 monate - zahlen. ich will nun klage beim arbeitsgericht einreichen und zwar auf 19 fehlende stunden.

ist meine annahme richtig, dass mir als arbeitnehmer lohnfortzahlungen im krankheitsfall von jeweils 12 stunden pro woche zustehen, da dies meine reguläre arbeitszeit der letzten 24 monate war, unabhängig von den konditionen - fünf stunden - im arbeitsvertrag?
mir wurde zugetragen, dass mir für den ausgleich meines überstundenkontos keine lohnfortzahlung im krankheitsfall zusteht. ist das richtig? und kann es für mich zum problem werden, dass ich micht erst eine woche später - also nicht in der woche wo ich mein zeitkonto ausgeglichen habe - beim arbeitsgeber gemeldet habe?

recht lieben dank

p.s. der fall ist echt kompliziert:-(

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

googel mal nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, da steht alles drin was du wissen mußt und auch wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern kann ( § 7 EFZG ). Vorrausgesetzt du warst arbeitsunfähig geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen