Hallo liebes Forum,
meine Freundin hat aktuell folgendes Problem:
Sie ist seit 01.04.16 in Teilzeit beschäftigt und auch noch in der Probezeit. Sie arbeitet immer Montag und Mittwoch Ganztägig. Im Mai war jetzt Folgendes, ihr Arbeitgeber hatte in der KW 19 Betriebsurlaub und am Pfingsmontag (Feiertag) war die Praxis natürlich auch geschlossen so dass Sie in der Zeit nicht arbeiten konnte. Heute hat Sie Ihre Gehalt überwiesen bekommen und sowohl der Feiertag wie auch die Woche Urlaub wurden vom Gehalt abgezogen. Ist das rechtens? Sie kann ja in beiden Fällen nichts dafür dass Sie nicht gearbeitet hat.
Schonmal vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Lohnfortzahlung bei Urlaub während der Probezeit
27. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2016 | 12:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei Urlaub während der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2016 | 13:12
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Wenn die Tage regelmäßige Arbeitstage sind, sind diese zu vergüten. Die Probezeit hat damit nichts zu tun. Für den nicht auf einen Feiertag fallenden Mittwoch ist es ok, den vom Urlaubskonto zu nehmen.
#2
Antwort vom 28. Mai 2016 | 06:15
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Es muss für Montag (Pfingsten) und Mittwoch Lohn gezahlt werden. Für den Mittwoch muss ein Urlaubstag genommen werden.
Die Probezeit spielt hierbei keine Rolle.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Mai 2016 | 18:40
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatWenn die Tage regelmäßige Arbeitstage sind, sind diese zu vergüten. Die Probezeit hat damit nichts zu tun. Für den nicht auf einen Feiertag fallenden Mittwoch ist es ok, den vom Urlaubskonto zu nehmen. :
Richtig. Was bringt ihr das aber, wenn ihr aufgrund der Probezeit dann gekündigt wird, wenn sie aufmuckt?
#4
Antwort vom 28. Mai 2016 | 19:50
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
@asd1971,
Zitat:Was bringt ihr das aber, wenn ihr aufgrund der Probezeit dann gekündigt (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) wird, wenn sie aufmuckt?
Sie gehen automatisch davon aus, dass Mitarbeiter gekündigt werden, die "aufmucken"?
Also solche, die einfach nach korrekter Bezahlung fragen?
Das halte ich für ein Gerücht.
Mitarbeitern mit mehr Befürchtungen bleibt der Blick in den Arbeits- oder ggfs. Tarifvertrag, da steht eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche. Die gilt.
-- Editiert von altona01 am 28.05.2016 20:00
Und jetzt?
Schon
267.025
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten