Lohnfortzahlung bei Urlaub während der Probezeit

27. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Recoba82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei Urlaub während der Probezeit

Hallo liebes Forum,

meine Freundin hat aktuell folgendes Problem:
Sie ist seit 01.04.16 in Teilzeit beschäftigt und auch noch in der Probezeit. Sie arbeitet immer Montag und Mittwoch Ganztägig. Im Mai war jetzt Folgendes, ihr Arbeitgeber hatte in der KW 19 Betriebsurlaub und am Pfingsmontag (Feiertag) war die Praxis natürlich auch geschlossen so dass Sie in der Zeit nicht arbeiten konnte. Heute hat Sie Ihre Gehalt überwiesen bekommen und sowohl der Feiertag wie auch die Woche Urlaub wurden vom Gehalt abgezogen. Ist das rechtens? Sie kann ja in beiden Fällen nichts dafür dass Sie nicht gearbeitet hat.

Schonmal vielen lieben Dank für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Wenn die Tage regelmäßige Arbeitstage sind, sind diese zu vergüten. Die Probezeit hat damit nichts zu tun. Für den nicht auf einen Feiertag fallenden Mittwoch ist es ok, den vom Urlaubskonto zu nehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Es muss für Montag (Pfingsten) und Mittwoch Lohn gezahlt werden. Für den Mittwoch muss ein Urlaubstag genommen werden.

Die Probezeit spielt hierbei keine Rolle.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Wenn die Tage regelmäßige Arbeitstage sind, sind diese zu vergüten. Die Probezeit hat damit nichts zu tun. Für den nicht auf einen Feiertag fallenden Mittwoch ist es ok, den vom Urlaubskonto zu nehmen.


Richtig. Was bringt ihr das aber, wenn ihr aufgrund der Probezeit dann gekündigt wird, wenn sie aufmuckt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@asd1971,

Zitat:
Was bringt ihr das aber, wenn ihr aufgrund der Probezeit dann gekündigt (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) wird, wenn sie aufmuckt?

Sie gehen automatisch davon aus, dass Mitarbeiter gekündigt werden, die "aufmucken"?
Also solche, die einfach nach korrekter Bezahlung fragen?
Das halte ich für ein Gerücht.

Mitarbeitern mit mehr Befürchtungen bleibt der Blick in den Arbeits- oder ggfs. Tarifvertrag, da steht eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche. Die gilt.

-- Editiert von altona01 am 28.05.2016 20:00

1x Hilfreiche Antwort

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