Lohnfortzahlung bei Teilzeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paterpater62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei Teilzeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

Hallo liebe 123-Recht Community,

ich arbeite seit September Teilzeit in einem Eisladen.

Im anfänglichen Gespräch zur Aufnahme ins Arbeitsverhältnis wurden mir 20-40 Wochenstunden versprochen,
aber ich arbeite nur etwa 15-20 Wochenstunden (mit Mindestlohn).
Ich hab trotz Nachfrage bisher keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen,
da "ja ein mündlicher Arbeitsvertrag besteht". Was die Sache jetzt etwas schwieriger macht.
Um den Erhalt der Abrechnung, muss ich auch jeden Monat kämpfen
und das obwohl diese noch nie beim ersten mal stimmte.

Zur eigentlichen Frage: Der Laden schließt ab dem 11. für 2 Wochen, das wurde mir gestern mitgeteilt.
Habe ich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung?
Wenn ja, wie regel ich das? (Sie wurde mir verwährt)

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Julia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Habe ich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung? Theoretisch schon, wobei man die Zeit zumindest teilweise mit Ihrem Urlaub verrechnen könnte.
Wenn ja, wie regel ich das? (Sie wurde mir verwährt) Verwehrt wurde Sie Ihnen erst, wenn der Lohn fällig war, was für Februar dann wohl Ende Februar sein wird. Und dann gehen Sie vor das Arbeitsgericht und fordern den Lohn ein, den Sie bisher für 2 Wochen im Durchschnitt erhalten haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paterpater62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank :)

"Status: Heiliger (20453 Beiträge, 10821x hilfreich)" wow, wie vielen Menschen Sie wohl schon geholfen haben.

-- Editiert von Paterpater62 am 27.01.2017 18:43

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