Hallo @ all,
klar ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, wenn man krank wird. Dies aber nur, nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von 4 Wochen.
Jetzt wird der Arbeitnehmer nach den ersten 3 Wochen in der Probezeit krank. In so einem Fall existiert keiner Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers sondern die Krankenkasse springt ein, da der Arbeitgeber sich noch in den ersten 4 Wochen befindet.
Lohnfortzahlung für eine Woche durch Krankenkasse.
Jetzt kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum 15. des Folgemonats. Unproblematisch in der Probezeit.
Der Arbeitnehmer ist weiter krank bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Wer ist jetzt zur Lohnfortzahlung für die 2 Wochen verpflichtet??
Oder existiert dann überhaupt eine Lohnfortzahlungspflicht?
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ich meine, dass die lohnfortzahlung hier nicht greift. du bist in den ersten vier wochen erkrankt und bis zum ende krank geblieben.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
-- Editiert am 04.01.2010 17:38
und wer zahlt dann?
Die Krankenversicherung nur die 4. Woche, da im ersten Monat. Aber die 5. und 6. Woche bis zum Ende des Vertrags?
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Hallo,
hier müsste wohl der AG zahlen.
Siehe §3
(3) Entgeltfortzahlungsgesetz:
"(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des
Arbeitsverhältnisses."
Durch Krankheit wird nur die Arbeitsfähigkeit unterbrochen, aber nicht das Arbeitsverhältnis, oder ?
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klingt logisch. Und da das Arbeitsverhltnis nach 4 Wochen gekündigt und nach 6 Wochen beendet war müsste das so greifen..
danke
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