Lohn für 0,- Arbeit ?

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Lohn für 0,- Arbeit ?

Arbeitsvertrag zwischen Firm***irmainhaber und Arbeitnehmer geschlossen.
Vereinbart wird 20Std/Woche, Lohn monatlich.

Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer keine Arbeit, da
angeblich die Firmagründung noch nicht abgeschlossen sei,
Firma existeirt sozusagen noch nicht.
Und zahlt auch kein Lohn.

Nach Monaten hat trotzdem keine der Parteien den Arbeitsvertrag gekündigt.

Inwieweit hat der Arbeiter trotzdem Anspruch auf Lohn ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
angeblich die Firmagründung noch nicht abgeschlossen sei,
Firma existirt sozusagen noch nicht.


Das wäre erstmal grundsätzlich zu klären, gibt es die Firma nun oder "noch nicht".

Mit einer Firma die es nicht gibt, können auch keine Verträge geschlossen werden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn der AG dem AN trotz so eines Arbeitsvertrages keine Arbeit gibt, dann gerät er in Annahmeverzug und muss den vereinbarten Lohn trotzdem zahlen.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer keine Arbeit zuweist, ist das seine Sache. Fakt ist, dass er seinen Teil des Vertrages einhalten und Lohn zahlen muss. Das unternehmerische Risiko kann er nicht auf dem Arbeitnehmer abwälzen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

@blaubär

Ihr Kommentar ist schlüssig, aber wie verhält es sich, wenn es das Unternehmen (noch) nicht gibt?

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Letztendlich derjenige, der den Vertrag mit dem AN abgeschlossen hat.

Man sollte aber nachsehen, ob bzgl. Forderungen gegen den AG Ausschlussfristen in dem Vertrag existieren, die eingehalten werden müssen, will man irgend wann mal das ausstehende Gehalt sehen.

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 14.01.2014 21:08

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#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

So sehe ich es auch: da hat doch einer den Vertrag unterschrieben in eigener Vollmacht oder im Namen anderer. Notfalls wäre zu prüfen, ob eventuell eine privatrechtliche Forderung gegen den Vertragspartner bestehen könnte.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Arbeitnehmer sollte im ersten Schritt einmal prüfen, ob derjenige, der den Arbeitvertrag im Namen einer nicht vorhandenen Firma unterschrieben hat, solvent ist. Nur der wäre ja erfolgversprechend haftbar zu machen.
Ansonsten kann das viel Geld kosten und nichts bringen.


-- Editiert altona01 am 15.01.2014 22:17

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