Lohn auf ein anderes Konto überweisen

27. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)
Lohn auf ein anderes Konto überweisen

Nabend Zusammen!

Ich habe nach Zwei Jahren Sucherei endlich wieder einen Job. Dies bringt natürlich auch mir mehr Geld in die Kasse. Das Problem ist das auf meinem Konto diverse Kontopfändungen existieren. Die Unterlagen dazu besitze ich nicht mehr.

Der Arbeitsvertrag beginnt am 01.05.2010. Ich habe schon vom neuen "P" Konto ( Pfändungsschutzkonto) gehört was allerdings erst zum 01.07.2010 eingeführt.Ich habe vor mir so ein Konto einzurichten da ich denke das wenn ich meine Schulden bezahle, schneller von ihnen runter komme mit Vergleichen etc.

In der Zeit von 01.06 wo es das erstemal Geld gibt bis zum 01.07. würde ich gerne mein Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen von einem Bekannten (Familie). Kann das Konto zb. von meiner Mutter ebenfalls gepfändet werden? Oder kann ich für das Verstecken des Geldes belangt werden?

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6 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Theoretisch schon ( Stichwort Auszahlungsanspruch)
Dazu müsste der Gläubiger jedoch erst mal in Erfahrung bringen wo Du arbeitest

quote:
Oder kann ich für das Verstecken des Geldes belangt werden?


Nein - Du bist nicht verpflichtet dem Gl über Deinen neuen Arbeitgeber bzw neues Konto in Kenntnis zu setzen

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#2
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich weiss das 2007 wo ich gearbeitet habe irgendwann mein Arbeitgeber mich angesprochen hat wegen Schulden bei einem ehemaligen Arbeitgeber. Beide kannten sich nicht. Da wurde auch herrausgefunden wo ich gearbeitet habe.

Keine Ahnung wie sowas geht aber es scheint möglich zu sein.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind die aktuellen Gläubiger ehemalige Arbeitgeber ?

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#4
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Nur einer ist ein ehemaliger Arbeitgeber. Soweit ich weiss befindet sich dieser Arbeitgeber derzeit in der privaten Insolvenz.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich hol den Artikel mal wieder nach oben.

Ich habe mir von meiner Bank jetzt alle Unterlagen zu den Pfändungen Ausdrucken lassen. Mit 2 der insgesammt 5 Gläubiger stehe ich bereits in Kontakt.

Der aktuelle Freibetrag ist 989,99 € richtig? Mit den Unterlagen müsste ich ja beim Amtsgericht eine Freistellung erwirken können. Kann man diesen Betrag auch erhöhen?

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#6
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal kann man sein Gehalt naturlich auf ein anderes Konto überweisen lassen. Lässt man sein Gehalt jedoch auf das Konto z. B. der Mutter überweisen und ein Gläubiger bekommt dieses herraus, so kann der Gläubiger den Zahlungsanspruch welchen man gegen die Mutter hat pfänden.

Der erste pfändbare Betrag ist bei 990,00€. Eine Aufhebung der Pfändung in Höhe der Pfändungsfreigrenze kann man selbstverständlich beim Amtsgericht stellen. Eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze kann man unter bestimmten Umständen erhalten. Z.B. wenn man nachweisen kann, dass man bestimmte Medikamente benötigen, welche man sich mit den unpfändbaren Einkommen nicht leisten kann.

MfG

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