Lohn auf anderes Konto einzahlen

6. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohn auf anderes Konto einzahlen

Hallo Leute,
wie schon oben im Betreff stehend, frage ich mich ob ich meinen Lohn einen Monat auf ein anderes Konto einzahlen lassen kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Der neue :)

-- Editiert von Moderator am 06.03.2018 16:57

-- Thema wurde verschoben am 06.03.2018 16:57

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Eher nicht - klingt sehr nach § 288 StGB (Vollstreckungsvereitelung) und da möchte Ihre Lohnbuchhaltung vermutlich keine Beihilfe leisten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Problem ist, das ich keinen anderen Ausweg sehe da ich sonst nicht meine Arbeit antreten kann. Inwiefern kann ich da rechtlich gesehen belangt werden? LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

§ 288
Vereiteln der Zwangsvollstreckung

Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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#4
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
§ 288
Vereiteln der Zwangsvollstreckung

Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Es geht ja aber nicht um eine Zwangsvollstreckung, sondern um eine Kontopfändung. Sind das nicht zweierlei paar Schuhe?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sind das nicht zweierlei paar Schuhe? Nö, das IST eine Zwangsvollstreckung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
auf ein anderes Konto

Gehört das andere Konto dir? Oder ist das das Konto eines Verwandten/Bekannten etc.?
In der Insolvenz oder nicht?

-- Editiert von mepeisen am 07.03.2018 13:47

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Machen SIe ein P-Kotno aus Ihrem Girokonto, dann verbleibt der nicht pfändbare Teil bei Ihnen.

Alternativ mit dem Gläubiger reden und eine Ratenzahlung vereinbarung.

Alles andere siehe die anderen Posts.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
auf ein anderes Konto

Gehört das andere Konto dir? Oder ist das das Konto eines Verwandten/Bekannten etc.?
In der Insolvenz oder nicht?

-- Editiert von mepeisen am 07.03.2018 13:47


Das Konto meiner Mutter. Keine Insolvenz

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Machen SIe ein P-Kotno aus Ihrem Girokonto, dann verbleibt der nicht pfändbare Teil bei Ihnen.

Alternativ mit dem Gläubiger reden und eine Ratenzahlung vereinbarung.



Jau, alles andere führt nur zu mehr Ärger

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von fb485521-71):
Zitat (von mepeisen):
Zitat:
auf ein anderes Konto

Gehört das andere Konto dir? Oder ist das das Konto eines Verwandten/Bekannten etc.?
In der Insolvenz oder nicht?

-- Editiert von mepeisen am 07.03.2018 13:47


Das Konto meiner Mutter. Keine Insolvenz


Du kannst damit deine Mutter in große Schwierigkeiten bringen, denn es ist meist ausgeschlossen, dass das Konto anderen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden darf.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und gerade wenn es fremde Konten sind, ist das sehr schnell eine Straftat (siehe Ausführungen der anderen User)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von fb485521-71):
da ich sonst nicht meine Arbeit antreten kann


Sprechen Sie mit dem Gläubiger. Er hat Interesse auf Geld und mit einem Job können Sie dieses Geld schneller zurückzahlen. Vermeidungsstrategien und Versuche, Sachen umzubiegen haben keinen Erfolg.

Mit einem vernünftigen Gespräch erreicht man mehr als mit Hintertüren die nur mehr Ärger und strafrechtliche Konsequenzen haben. Das erwähnte P Konto ist dabei ebenfalls ein Weg.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat (von fb485521-71):
da ich sonst nicht meine Arbeit antreten kann


Sprechen Sie mit dem Gläubiger. Er hat Interesse auf Geld und mit einem Job können Sie dieses Geld schneller zurückzahlen. Vermeidungsstrategien und Versuche, Sachen umzubiegen haben keinen Erfolg.

Mit einem vernünftigen Gespräch erreicht man mehr als mit Hintertüren die nur mehr Ärger und strafrechtliche Konsequenzen haben. Das erwähnte P Konto ist dabei ebenfalls ein Weg.

Danke für die vielen netten Antworten. Aber ich würde mich nicht in so einen forum anmelden und um Hilfe bitten wenn ich nicht schon alle anderen Möglichkeiten durchgegangen wäre... Das P konto ist ja mein eigentliches Problem, da ich hier nur eine Freibetragsgrenze von ca 1100 € habe, alles andere was drüber geht ist weg. Da ich nun aber vom Arbeitgeber Unterkunftsvorschüsse bekomme in Höhe von meist 8-900 €, bleibt nicht mal Geld für die Miete über. Ich habe das alles auch schon dem Gläubiger mitgeteilt, ihn bis aufs kleinste Detail alles erklärt, aber erfolglos. Dieses System ist doch voll für den Arsch, man kommt legal einfach nicht raus aus so einer Geschichte...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
a ich nun aber vom Arbeitgeber Unterkunftsvorschüsse bekomme in Höhe von meist 8-900 €, bleibt nicht mal Geld für die Miete über.

Des Rätsels Lösung: Ab zum Gericht und eine Erhöhung der Freibeträge beantragen.
Natürlich sollte man Nachweise mitbringen, dass es sich hier um unpfändbare Teile handelt.

Zitat:
Dieses System ist doch voll für den Arsch

Nö. Du hast nur einfach keine Ahnung vom System.

Das ist kein Vorwurf an dich. Aber bevor man über das System schimpft, informiert man sich (was du hier getan hast). Man hätte auch zu einem Schuldnerberater gehen können, der hätte einem ebenfalls weitergeholfen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Und der beste gangbare Weg wäre der, den Gläubiger aufzusuchen und mit ihm nach einer für beide Seiten akzeptablen Ratenzahlungsvereinbarung zu vereinbaren. Hier käme eine Abtretung des Betrages X vom Lohn zB in Frage.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Des Rätsels Lösung: Ab zum Gericht und eine Erhöhung der Freibeträge beantragen.
Natürlich sollte man Nachweise mitbringen, dass es sich hier um unpfändbare Teile handelt.
Habe ich schon gemacht und wird bearbeitet, hier wurde mir gesagt das ich mit einer Erhöhung der Freibetragsgrenze von maximal 200 € rechnen kann. Ist zwar besser, bringt mir aber auch nicht viel. Der gläubiger kann alles von meinem Konto Pfänden egal ob das Geld dem Papst gehört oder nicht, hieß es weiter



-- Editiert von fb485521-71 am 14.03.2018 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wer hat das mit den 200€ gesagt? Der Rechtspfleger beim Gericht?

Andere Alternative: Kannst du mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob du eine Firmen-Kreditkarte bekommen kannst, so dass das Geld direkt vom Arbeitgeber bezahlt wird ohne Umweg über dein Konto?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb485521-71):
Da ich nun aber vom Arbeitgeber Unterkunftsvorschüsse bekomme in Höhe von meist 8-900 €,

Entweder er zahlt dies in bar aus.
Oder man macht einen festen Vorschuss, mit vertraglicher Vereinbarung. Auch solche nachweislich zweckgebundenen Fremdgelder sind auf Antrag von der Pfändung ausgenommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fb485521-71):
... Dieses System ist doch voll für den Arsch, man kommt legal einfach nicht raus aus so einer Geschichte...


Ach? Was hat das "System" mit Deinen Schulden zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von fb485521-71):
... Dieses System ist doch voll für den Arsch, man kommt legal einfach nicht raus aus so einer Geschichte...


Ach? Was hat das "System" mit Deinen Schulden zu tun?

Nicht mit den Schulden an sich, sondern die Art und Weise wie hier Forderungen geltend gemacht werden. Frei nach dem Motto bezahl oder du bist am Arsch. Es muss doch einen Weg geben sein Leben noch normal weiter führen zu können und nicht um seine Arbeit bangen zu müssen nur weil irgendein Dulli sein Schuh aufs Konto legt, wegen einen verdammten Handyvertrag... Ist ja auch nicht so das ich Zahlungsunwillig bin... Es ist die Art und Weise... Keine Ahnung ob Du das nachvollziehen kannst, aber musst du ja auch nicht.
LG!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es muss doch einen Weg geben

Natürlich gibt es den. Sogar mehrere. Wurden dir hier aufgezeigt.
Zitat:
noch normal weiter führen zu können

Wer Schulden hat, der kann nicht so weiter machen wie bisher. Das ist auch gut so.
Zitat:
und nicht um seine Arbeit bangen zu müssen

Die Sondersituation, dass du offenbar viele Dienstreisen unternimmst und wie man diese eigentlich unpfändbaren Bezüge des Arbeitgebers vor Pfändungen schützt, haben nichts mit "dem System" zu tun. Denn dafür gibt es Wege und vor allem: Legale Wege.
Zitat:
Ist ja auch nicht so das ich Zahlungsunwillig bin..

Offenabr warst du das monatelang. Und jetzt jammerst du?

Verstehe mich nicht falsch, ich mache dir keinen Vorwurf an sich. Aber dein Gejammere über das System ist vollkommen fehl am Platz. Stehe zu dem Problem, beschäftige dich mit den Lösungsszenarien. Gehe ggf. zu einer gemeinnützigen Schuldnerberatung und bitte um einen Termin für eine Krisenintervention.

Dein Gejammere über irgendein System ist total unbrauchbar und wenn du das nicht einsehen willst, dann wird dir auch niemand helfen können oder wollen.


-- Editiert von mepeisen am 16.03.2018 04:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb485521-71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Es muss doch einen Weg geben

Natürlich gibt es den. Sogar mehrere. Wurden dir hier aufgezeigt.
Zitat:
noch normal weiter führen zu können

Wer Schulden hat, der kann nicht so weiter machen wie bisher. Das ist auch gut so.
Zitat:
und nicht um seine Arbeit bangen zu müssen

Die Sondersituation, dass du offenbar viele Dienstreisen unternimmst und wie man diese eigentlich unpfändbaren Bezüge des Arbeitgebers vor Pfändungen schützt, haben nichts mit "dem System" zu tun. Denn dafür gibt es Wege und vor allem: Legale Wege.
Zitat:
Ist ja auch nicht so das ich Zahlungsunwillig bin..

Offenabr warst du das monatelang. Und jetzt jammerst du?

Verstehe mich nicht falsch, ich mache dir keinen Vorwurf an sich. Aber dein Gejammere über das System ist vollkommen fehl am Platz. Stehe zu dem Problem, beschäftige dich mit den Lösungsszenarien. Gehe ggf. zu einer gemeinnützigen Schuldnerberatung und bitte um einen Termin für eine Krisenintervention.

Dein Gejammere über irgendein System ist total unbrauchbar und wenn du das nicht einsehen willst, dann wird dir auch niemand helfen können oder wollen.


-- Editiert von mepeisen am 16.03.2018 04:45
hi

Ich weiß gar nicht warum ihr euch jetzt alle so an dem Wort System festhaltet. Ihr habt mich glaube falsch verstanden. Ich meine das System aus dem schulden raus zu kommen. Nicht euer scheinbar heiliges Staatssystem Wie dem auch sei, ich hab gestern alles auf einmal bezahlt damit ich den Mist endlich los bin. Nun muss ich zusehen wie ich den Monat überstehe, Hauptsache irgendein reicher Fettsack hat jetzt noch 1000 € mehr in den Taschen!
Trotzdem danke für eure kompetente und vorallem schnelle Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

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