Logos von Fernsehsendungen

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
noabi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Logos von Fernsehsendungen

Hallo,

angenommen ich habe eine Homepage, auf der ich von einem Promi T-Shirts verkaufe.

Weiter angenommen, dieser Promi saß in der Germanys Next Topmodel Jury.

Darf ich das Logo von GNTM verwenden im Sinne von "Bekannt aus: *Logo*" ?

Wie verhält es sich mit den Senderlogos? Wenn ich Tshirts von jemanden verkaufe der bei SAT1 tätig ist, darf ich dann "bekannt aus SAT1(logo)" verwenden?

Viele Grüße



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Darf ich das Logo von GNTM verwenden im Sinne von "Bekannt aus: *Logo*" ?


Wohl nicht. Die Fernsehsender dürften ihre Logos auch für Bekleidung als Marke geschützt haben.

quote:
ich habe eine Homepage, auf der ich von einem Promi T-Shirts verkaufe


Hast du denn wenigstens dafür die Erlaubnis des Promis und der jeweiligen Fotografen? Sonst sind die Sender-Logos dein kleinstes Problem...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
noabi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, die Erlaubnis der Promis und an allem anderen habe ich die Rechte.

Ich hab schon oft auf Homepages "bekannt aus..."-Logos gesehen.

Aber meist dann immer, wenn ein Fernsehsender über das jeweilige Projekt mal berichtet hat.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf ich das Logo von .... verwenden im Sinne von "Bekannt aus: *Logo*" ? <hr size=1 noshade>

Klar, wenn Du die entsprechende Lizenz von .... hast.

Da Du diese aber nicht hast, könnte das durchaus ein Problem werden so zu werben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gredo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 45x hilfreich)

Aber gibt es nicht auch oft auf Homepages Verweise auf TV-Sender wie z.B. bekannt aus xy? Wenn
das Produkt z.B. in der Werbung gezeigt wurde? Die können sich dafür doch unmöglich die Rechte
eingeholt haben

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Naja, die Fernsehsender leben davon, das die Hersteller der Produkte Werbung schalten.
Bei Beträgen die auch schon mal 7stellig sein können, sind gewisse Rechte schon enthalten.
Der Webekunde soll ja wiederkommen ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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