Logoentwurf - Kunde zahlt nicht, mündlicher Vertrag

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456735-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Logoentwurf - Kunde zahlt nicht, mündlicher Vertrag

Guten Tag!

Ich habe mich auf ein Gesuch in einer Facebook-Gruppe gemeldet, in der besagter Kunde einen Grafiker für sein Logo-Design suchte.
Wir vereinbarten telefonisch, dass das Logo etwa 200 Euro kosten würde - weil er gerade anfängt mit seinem Unternehmen im Sportbereich, habe ich sogar auf die Nutzungsebühr verzichtet.
Er bat mich, ihm einen Entwurf anzufertigen, was ich auch tat.
Der Entwurf gefiel ihm sehr gut und ich erhielt telefonisch die Zusage für die Ausarbeitung. Über Facebook fragte er dann nochmal, was nun die nächsten Schritte wären, die ich ihm dann nannte.
Etwa eine Woche danach blockierte er mich.
Ich schickte eine Rechnung über die entstandene Arbeitszeit, welche nicht bezahlt wurde.

Aus irgendeinem Grund hob er die Blockierung bei Facebook wieder auf, woraufhin ich ihn dort fragte, wann ich mit der Bezahlung meiner Rechnung rechnen kann.

Er antwortete darauf:
"Hallo Nina,
Auch wenn ich den Weg per Facebook Kommunikation etwas skurril finde, bitte ich dich mir einen rechtsgültigen Vertrag zwischen uns mit klar definierten Leistungen und damit verbundenen Entlohnungen vorzulegen, welcher von beiden Seiten unterschrieben ist.
Solltest du dies nicht vorlegen können, bitte ich darum Weiteren Facebook Kontakt einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen"

Wie ich jetzt sah, suchte er direkt, nachdem er mich bei Facebook blockiert hatte, einen anderen Grafiker und mein Entwurf diente für das entgültige Logo offenbar als Gedankenvorlage.

Die wichtigsten Teile der Konversation fanden telefonisch statt.

Was kann ich da tun?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,

Nina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb456735-27):
Was kann ich da tun?

Daraus lernen.



Zitat (von fb456735-27):
Auch wenn ich den Weg per Facebook Kommunikation etwas skurril finde,

Ich kenne Firman die machen Millionenumsätze über Facebook-Mail/-Chat.
Das ist also durchaus üblich.
Skuril ist eher das der Auftraggeber den Auftragnehmer duzt.



Zitat (von fb456735-27):
einen rechtsgültigen Vertrag zwischen uns mit klar definierten Leistungen und damit verbundenen Entlohnungen vorzulegen,

Das wäre überaus hilfreich.
Und bei telefonischer Kommunikation fast unmöglich.



Zitat (von fb456735-27):
welcher von beiden Seiten unterschrieben ist.

Das ist schlicht nicht notwendig.



Zitat (von fb456735-27):
Solltest du dies nicht vorlegen können,

... hat man Erfolgsaussichten die nicht gerade optimal sind...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb456735-27):
Er bat mich, ihm einen Entwurf anzufertigen, was ich auch tat.
Der Entwurf gefiel ihm sehr gut und ich erhielt telefonisch die Zusage für die Ausarbeitung. Über Facebook fragte er dann nochmal, was nun die nächsten Schritte wären, die ich ihm dann nannte.


Die Facebook-Kommunikation hast du gesichert? Was von dem oben genannten ist darin enthalten, was man wenigstens einigermaßen als Auftrag oder Nachweis über die mit seinem Einverständnis erbrachten Arbeiten verwenden kann? Kannst du das ggf. anonymisiert mal hier hereinkopieren?

Möglicherweise ergibt sich daraus noch was verwertbares für dich. Ansonsten gilt das, was Harry van Sell bereits geschrieben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Leider gibts im Internet-Bereich immer noch Billigheimer, die kostenlos arbeiten lassen wollen; wie es scheint will man dich "verprellen", und ich schlage folgendes vor:

Wenn Deine Vorlage tatsächlich Ähnlichkeit mit dem engültigen Logo des anderen Grafikers hat
-- und Du auch noch beweisen kannst, dass es von Dir früher kam oder original von Dir ist,
-- bspw. indem Du entweder Kommunikation gesichert hast oder spezielle Original-Dateien hast (von den Programmen, mit denen Du gearbeitet hast; schau im Arbeitsverlauf, Daten der Dateien und Backups, Original auf Papier ... ; evtl. Zeugen ...) ...

dann setzt Du eben den üblichen Stundensatz für Grafiker an ( ca. 60 EUR/Stunde) und schreibst dem Storch eine Rechnung sowie mahnst ihn nochmal streng. Dabei kannst Du ihn noch drauf verweisen, dass der Konsens-Mindestlohn bei Freiberuflern 35 EUR/Stunde beträgt und Du keinesfalls weniger zu akzeptieren brauchst.
-- Er muss den marktueblichen Preis zahlen, wenn nicht weniger vereinbart wurde; daß weniger vereinbart wurde bestreitet er ja ... ... , sein Pech , und es gibt durchaus ganz normal mündliche Verträge per Abrede, die Schriftform ist nicht nötig, siehe BGB (bei mündlichen Verträgen gilt im Zweifel die marktübliche Bezahlung als vereinbart, auch marktübliche Lieferqulität , also weder Spitzenqualität noch Spitzenbezahlung, sondern beides im mittleren Feld -- also für Dich optimal wenn Du ihm ein billigeres Angebot gemacht hattest ).

Auf die 200 EUR kommst Du daher locker, eher auf mehr.

Aber vorher sicherst Du alle Beweismittel , also auch seine Verwendung Deines Logos in Internet, mindestens per Screenshot. Wenn er Dein Design schon verwendet hat ist es nebenbei ein urheberrechtliches Ding, wo er 4stellig dabei ist wenn er Pech hat.

-- Schreib eine strenge und erbarmungslose Rechnung,
-- schick ihm wenig später eine Möglichkeit der gütlichen Einigung (bspw. nur noch 350 EUR, die 200 sind nun sowieso passe, weil er sich inkorrekt verhält und nun einen marktueblichen Preis zahlen muss),
-- dann schick Ihm für 21 EUR den Mahnbescheid (Vorlage/Formular gibts im Schreibwaren-Laden).
-- -- Deine Kosten sind bis hierher überschaubar, nämlich ca. 25 EUR.

Beim MB musst Du wählen: Entweder Du kreuzt an dass es automatisch auf ein Verfahren hinausläuft (dann entstehen Dir evtl. Kosten), oder Du deckelst die Kosten indem Du das nicht ankreuzt. Im zweiteren Fall merkt der gewiefte Hase aber, dass nach dem MB evtl. nix weiter kommt und läßt es drauf ankommen.
-- Es kann dann auch sein, dass der MB durchgeht, und das Gericht einen VB erläßt , dann schickst Du ihm für weitere 22 EUR den Gerichtsvollzieher und der holt Dein Geld + Kosten. Damit der MB durchgeht ist es hilfreich, wenn Du weisst wann der Storch im Urlaub ist -- genau dann schickst Du ihm den MB, damit er die Frist verpasst (2 Wochen), melderechtlich muss er sich bei 2 Wochen Abwesenheit schon abmelden oder er hat Pech ... und der verpennte MB gilt zu seinen Ungunsten .

Zumindest würde ich es so machen, aber ich bin kein Anwalt ... , die Leute, die Dir oben geringe Erfolgsaussichten bescheinigen wollen sind aber vermutlich auch keine Anwälte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Schreib eine strenge und erbarmungslose Rechnung

Uiiiii ... streng und erbarmungslos ... wie formuliert man denn so was ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

@Harrz van Sell ist wieder mal gar nicht hilfreich, hat wohl einen schlechten Tag erwischt ...

-- Editiert von Koenig Arthur am 30.01.2017 06:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
ist wieder mal gar nicht hilfreich
Ist nicht Voraussetzung für die Forenteilnahme, sonst würdest du uns auch erspart bleiben...

-- Editiert von radfahrer999 am 30.01.2017 19:50

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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