Logoänderung, Markenrecht

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2011 18:54:26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Logoänderung, Markenrecht

Hallo, ich bin die Schülerin eines Gymnasiums und organisiere im Moment unsere Abit-shirts. Da wir Adidas zu Abidas umgeändert haben und die legendäre Blume verwenden wollen, haben wir bei Adidas PR angerufen und eine mündliche Bestätigung bekommen. Nur eine mündliche Bestätigung da wir eine schriftliche abändern können und weiterleiten könnten. Das ist das erste. Hört sich nicht so gut an. Jetzt haben wir jedoch Angst, dass dies nicht ausreicht und denken darüber nach, das Logo zu verfälschen.

Da aber keiner eine Ahnung von solchen Dingen hat, wissen wir nicht, wie weit man in einem solchen Fall gehen muss, ob es reicht einen Strich zu entfernen oder hinzuzufügen oder ob wir das unkenntlichen machen müssen. Es geht hier um Leben oder Tod :D

Ich würde mich über Antworten riesig freuen.

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn man Shirts mit einem Markenlogo - verfremdet oder im Original - nicht verkaufen will und auch sonst nicht im "geschäftlichen Verkehr" verwenden will, sondern nur mit Mitabiturienten darin herumtollen will, dann gilt dies Verbot gar nicht:

"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr (...)"
§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

Und selbst wenn, dann hat man bei Scherz, Satire, Ironie, Persiflage auch ohne tiefere Bedeutung einen großen Freiheitsraum, vgl. mal Lila-Milka-Urteile und B ummsM alW ieder und so da:
Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Hat man aber überhaupt keine originelle Message und benutzt die Marke im geschäftlichen Verkehr, könnte doch der Verdacht vorherrschen, dass "die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." (§ 14, a.a.O.)

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12310.01.2011 18:54:26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Da es bei uns an der Schule Kult ist einen Gemeinschaftspullover und ebenso T-shirts zu tragen, macht man sich Gedanken welches Motto dieses lebenverändernde Ereignis "ABITUR" haben kann. Da in dem ABIDAS der Witz und der Trend einfach enorm hoch ist, schien uns das am plausiebelsten.

Wenn man diese Tradition nicht unterstützt ist das eine Sache, aber uns für dumm zu verkaufen find ich weder fair noch tolerant.

Und: es war nichteinmal im entferntesten eine Antwort auf die meine gestellte Frage.

-- Editiert am 10.01.2011 16:27

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Solange man erkennen kann das "Adidas" gemeint ist könnten die was dagegen haben. Ein Telefonat wird dabei wenig helfen.

Jedoch müsste man den "Hersteller" erst man dingfest machen.
Da ihr eh "bar" zahlen müsst kann auch Uwe Obama und Angela Westerwelle bestellen :-)) und euch die Shirts schenken.

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
aber uns für dumm zu verkaufen find ich weder fair noch tolerant.

Und: es war nichteinmal im entferntesten eine Antwort auf die meine gestellte Frage

:???:
Hast du die Antworten gelesen?

Ihr habt zwei rechtlich fundierte Antworten mit Nennung von Paragraphen und Urteilen bekommen. Zusätzlich noch weiterführende Links, insbesondere der von Gerd (Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?) enthält viele gute Beispiele.

Wenn ihr als angebliche Abiturienten diese einfachen Ausführungen nicht einmal versteht, frage ich mich ernsthaft welches Bildungsniveau in den Gymnasien heute herrscht?
Wenn das überall so ist, können wir den Laden ja gleich dicht machen ...
:dau:





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

In Zusammenarbeit mit den Lehrern für Kunst, Politische Weltkunde und Deutsch lässt sich sicherlich ein Grund für die Verballhornung der Marke finden, der nicht so banal klingt wie ein unreflektiertes und unkritisch übernommenes Statement wie
"Da es bei uns an der Schule Kult ist einen Gemeinschaftspullover und ebenso T-shirts zu tragen (...) und der Trend (zu Adidas, GaB) einfach enorm hoch ist".

Was aber nur nötig wäre, wenn die Marke geschäftsmäßig verwendet wird, was ohne öffentliche Werbung und Verkauf kaum der Fall ist - es sein denn, einer der schlauen Abiturienten bietet das T-Shirt nach der Abifeier bei ebay an :-)).

Wenn dann Adi Dassler anruft und fragt, weshalb die Marke geschäftsmäßig verwendet wurde, sollte man schon mal eine Argumentation bereithaben wie diese:

"Durch Verfremdung im Brechtschen Sinne sollten unterbewusste Zwänge beim Verfall auf hochpreisige und prestigeträchtige Markenwaren versinnbildlicht werden und entlarvt als klassische Ansatzpunkte der neoliberalen Wirtschaftselite zur Steuerung insbesondere halbreifer Konsumenten, wie es Abi(sic!)turienten nunmal überwiegend sind."

Gruß aus Berlin, Gerd


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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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