Löschung einer GmbH & Co. KG während eines Prozesses-->Klageabweisung?

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Geistlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Löschung einer GmbH & Co. KG während eines Prozesses-->Klageabweisung?

Folgende fiktive Fallkonstellation (chronologisch):

- Die Firma Himmel GmbH & Co. KG (persönlich haftender Gesellschafter: Firma Hölle GmbH) verklagt (Zivilklage) Person X.
- Der persönlich haftender Gesellschafter (Firma Hölle GmbH) tritt aus der Firma Himmel GmbH & Co. KG aus. Die Firma Himmel GmbH & Co. KG wird anschließend gelöscht.

Folgende Fragen:
Wie wirkt sich dieser Umstand auf den Gerichtsprozess mit Person X aus? D.h. wird die Klage mangels Klägers abgewiesen oder gehen die Ansprüche der gelöschten Firma Himmel automatisch über auf den ausgeschiedenen Gesellschafter Firma Hölle, der den Prozess dann fortführen kann?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Geistlos):
Die Firma Himmel GmbH & Co. KG wird anschließend gelöscht.

Bei einen laufenden Prozess wird keine Löschung erfolgen, da die Liquidation nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Geistlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Geistlos):
Die Firma Himmel GmbH & Co. KG wird anschließend gelöscht.

Bei einen laufenden Prozess wird keine Löschung erfolgen, da die Liquidation nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.


Vielen Dank für die schnelle Antwort! Was ist, wenn Löschung vollzogen worden ist laut aktuellem Handelsregisterauszug?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Geistlos):
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Was ist, wenn Löschung vollzogen worden ist laut aktuellem Handelsregisterauszug?


Dann hat der Liquidator bereits gegenüber dem Notar verschwiegen, dass noch ein Prozess rechtsanhängig ist.

Abgesehen davon, muss es ja zuvor auch eine entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung gegeben haben, auf der der Liquidator in der Regel auch über den Abschluss der Liquidation berichtet hat und ggf. Entlastung beantragt hat.

Fazit: Protokoll der Versammlung prüfen, anwaltliche Beratung einholen.

2x Hilfreiche Antwort

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