Löschung des Eintrages im Führungszeugnis (Betrug/Bewährungswiderruf)

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)
Löschung des Eintrages im Führungszeugnis (Betrug/Bewährungswiderruf)

Hallo,

ich wurde im April 2009 zu 2 Jahren Haft verurteilt wegen Betrug, die zu 3 Jahren Bewährung ausgelegt wurden.
Im Februar 2012 wurde die Bewährung widerrufen. Ich musste im Mai 2012 ins Gefängnis. Entlassen wurde ich im April 2013. Bewährung lief letztes Jahr im März aus.

Meine Frage: Wann darf ich mit der Löschung des Eintrages rechnen? Irgendwie werde ich nicht wirklich schlau. Im Prinzip müsste es ja nach 5 Jahren gelöscht sein oder? Demnach 2014.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Lg Larry

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich musste im Mai 2012 ins Gefängnis. Entlassen wurde ich im April 2013.


Nach 11 Monaten? Also vor dem Halbstrafenzeitpunkt? Oder war es eine Jugendstrafe?

Zitat:
Meine Frage: Wann darf ich mit der Löschung des Eintrages rechnen? Irgendwie werde ich nicht wirklich schlau. Im Prinzip müsste es ja nach 5 Jahren gelöscht sein oder? Demnach 2014.


Nach 7 Jahren, also 2016. Die 2 Jahre Strafdauer sind bei der 5jährigen Grundfrist hinzuzurechnen.

Im Bundeszentralregister steht es noch bis 2026. Kommt es bis dahin noch mal zu einer Verurteilung (und seien es nur 10 Tagessätze Geldstrafe), würde auch die Freiheitsstrafe wieder/erneut ins Führungszeugnis aufgenommen.

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#2
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein war keine Jugendstrafe. Hatte in meiner Bewährungszeit Sozialstunden zu leisten, die wurden der Haftzeit angerechnet, sodass meine Halbstrafe am 22.4.13 war.

Ok, also ist dies definitiv gelöscht`? Passiert das automatisch oder muss ich da etwas beantragen oder ähnliches?

Nein, die Taten liegen 11, 12 Jahre zurück. Ich lebe seit den Taten ein absolut Aufrichtiges und Normales Leben, sodass mir dies sicher niemals mehr passieren wird.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ok, also ist dies definitiv gelöscht`? Passiert das automatisch oder muss ich da etwas beantragen oder ähnliches?


Ja, wenn seit dem Urteilsdatum min. 7 Jahre herum sind, und die Bewährungszeit der Reststrafenaussetzung abgelaufen und die Reststrafe erlassen ist (Gerichtsbeschluss) ist es das.

Das passiert automatisch.

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