Lizenzschadensersatzes für einen fehlenden Link im Impressum

31. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Scaryman
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
Lizenzschadensersatzes für einen fehlenden Link im Impressum

Hallo Zusammen,
ich habe heute eine unerfreuliche E-Mail von einer Kanzlei bekommen. Die Kanzlei betreibt eine Webseite mit der man sich kostenlos ein Impressum generieren kann. Das habe ich gemacht und das Impressum auf meiner Webseite verwendet. Leider steht bei dem Generator das man einen Link zum Generator im Impressum einfügen muss, das habe ich übersehen. Nun fordert die Kanzlei Lizenzschadensersatzes in höhe von 350 Euro. Bei der Webseite handelt es sich um die Internetpräsenz meiner Bäckerei, damit ist die ganze Sache gewerblich.

- Ich habe einen Fehler gemacht und den Link vergessen, daher gehe ich mal davon aus das ich zahlen muss. Mittlerweile habe ich den Link auch schon eingefügt.
- Ich halte 350 Euro für ziemlich hoch. Mein Impressum besteht aus weniger als 100 Worten. Hätte ich einen Anwalt beauftragt hätte er die ganze Sache in höchstens zwei Stunden gemacht.
- Ich habe keine Abmahung erhalten. In der E-Mail schreibt die Kanzlei nur 'Wir bieten Ihnen an, die bisherige unberechtigte Verwendung unserers Impressums durch die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 350 EUR abzugelten.' ... Dann drohen Sie noch mit weiteren Schritten.

Wie sind meine Chancen in diesem Fall? Ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe aber 350 Euro halte ich für ziemlich viel. Wenn ich nicht Reagiere sollte der Streitwert doch 350€ sein. Die Anwalts und Gerichtskosten sind in diesem Fall überschaubar so das ich es evtl. drauf ankommen lasse. Ich habe keine Abmahnung oder bekommen sondern nur eine E-Mail mit einer Forderung, ist es möglich das Geld ohne eine Abmahnung zu fordern?

-- Editier von Scaryman am 31.03.2016 15:29

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich habe keine Abmahung erhalten.

Doch, hier:
Zitat:
In der E-Mail schreibt die Kanzlei nur 'Wir bieten Ihnen an,



Im übrigen ist eine Abmahnung entbehrlich, man kann auch direkt vor Gericht klagen.



Zitat:
Wie sind meine Chancen in diesem Fall?

Schlecht.



Zitat:
Wenn ich nicht Reagiere sollte der Streitwert doch 350€ sein.

Der Schilderung nach ja.
Der kann aber noch ganz schnell steigen, da genügt ein 2-Zeiler für.



Zitat:
Die Anwalts und Gerichtskosten sind in diesem Fall überschaubar so das ich es evtl. drauf ankommen lasse.

Das muss jeder selbst entscheiden.
Ich wäre nicht bereit, das ganze vor Gericht zu bringen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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