Lizenzgebühren

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michael8989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lizenzgebühren

Hallo,

wir möchten gerne für den Jugendkreis unserer Gemeinde ein Video drehen und es mit Musik untermalen. Das Video soll vor den wöchentlichen Treffen als Intro eingespielt werden. Wir haben uns auch schon ein Lied ausgesucht, bei dem wir aber Lizenzgebühren zahlen müssten, um es abzuspielen.

Nun die Frage: Müssen wir überhaut Lizenzgebühren zahlen? Zwar ist der Jugendkreis für alle offen aber wir zeigen das Video nur bei uns in den Gemeinderäumen.

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Hilfe!
Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Michael8989):
Müssen wir überhaut Lizenzgebühren zahlen?

Eine Frage, welche man dem Lizenzgeber stellen sollte.
Viel verzichten bei gemeinnützigen Einrichtung auf die Lizenzgebühren oder biete reduzierte Sätze an.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael8989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Wir hatten schon mit dem Lizenzgeber gesprochen, der aber einen sehr hohen Preis festgelegt hat.

Dadurch, dass der Jugendreisen zwar jedem offen steht aber unserer Meinung nach eher privat ist, wäre es unproblematisch ein Lied abzuspielen. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Liebe Grüße
Michael

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zumindest früher (als ich noch jugendlich war, also in den 1990er Jahren) hatten die großen Kirchen "Flatrate"-Verträge mit der GEMA. D.h. die Landeskirche (evangelisch) bzw. das Bistum (katholisch) hat jährlich einen festen Betrag an die GEMA überwiesen, dafür durfte auf allen kirchlichen Veranstaltungen Musik öffentlich abgespielt werden, ohne dafür separat zahlen zu müssen.
Da müsste man mal nachfragen, ob das immer noch so ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Michael8989):
zwar jedem offen steht aber unserer Meinung nach eher privat ist


Eine grobe Fehleinschätzung. Es ist eine öffentliche Aufführung des Werkes.

Zitat (von drkabo):
D.h. die Landeskirche (evangelisch) bzw. das Bistum (katholisch) hat jährlich einen festen Betrag an die GEMA überwiesen, dafür durfte auf allen kirchlichen Veranstaltungen Musik öffentlich abgespielt werden, ohne dafür separat zahlen zu müssen.


So pauschal wie vereinfacht dargestellt ist diese Regelung nicht. Es ist relativ genau geregelt, in welchem Umfang eine gewisse freie Nutzung von Werken möglich ist.

Und da:
Zitat (von Michael8989):
Wir hatten schon mit dem Lizenzgeber gesprochen, der aber einen sehr hohen Preis festgelegt hat.
ist es entweder nicht die GEMA, oder es fällt nicht in die Pauschale Abgeltung.

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#5
 Von 
Michael8989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank nochmal für die schnelle Hilfe! Dann werden wir uns auf die Suche nach einem neuem Musikstück machen, die in die von Ihnen beschriebene Kategorie fällt.

Liebe Grüße
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Michael8989):
Dadurch, dass der Jugendreisen zwar jedem offen steht aber unserer Meinung nach eher privat ist,

Wenn etwas jedem offen steht, dann ist es öffentlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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