Links und Deep Links - Haftung und Recht

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Deep Link auf geschützten Bereich einer Webseite?

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Links und Linkhaftung im Internet

Frage: Meine Tageszeitung veröffentlicht bestimmte Artikel im Internet nur gegen Bezahlung. Mit den richtigen Links kann man diese Artikel kostenlos lesen. Darf ich die Links weitergeben?

123recht.de: Nein. Wenn es sich um einen geschützten Bereich handelt, der nur zahlenden Nutzern vorbehalten sein soll, verstößt eine Verlinkung der Inhalte gegen Urheberrecht.

Frage: Aber jedes Kind könnte sich Zugang zu den Artikel verschaffen.

123recht.de: Es ist egal, ob Sie die technischen Hürden Ihrer Tageszeitung ganz leicht knacken und umgehen können. Allein die Absicht Ihrer Zeitung ist entscheidend: Es muss klar erkennbar sein, dass die Artikel nur für zahlende Kunden gedacht sind. Wenn das so ist, dürfen Sie die Artikel nicht per Deep Link zugänglich machen.

Urteil: „Deep" Links können rechtswidrig sein

Links auf geschützte Bereiche von Webseiten sind verboten. Der Bundesgerichtshof erklärte die direkte Verlinkung von Stadtplänen - so genannte Deep Links - für unzulässig, wenn die Karten nur zahlenden Kunden vorbehalten sein sollen (Az. I ZR 39/08). Dies gilt auch dann, wenn die technische Beschränkung des Karteninhabers praktisch wirkungslos und eine Umgehung leicht möglich ist.

Copyright Verstoß trotz Link?

Frage: Ich habe in ein Forum einen Artikel von Spiegel.de eingestellt, mit Link und Nennung des Autors. Der Moderator hat meinen Beitrag gelöscht, wieso?

123recht.de: Artikel von Spiegel.de genießen urheberrechtlichen Schutz und dürfen nicht einfach kopiert und im Internet vervielfältigt werden. Daran ändert die Nennung der Quelle mit Link auch nichts. Richtig wäre gewesen, nur auf den Artikel bei Spiegel.de zu verlinken.

Linkhaftung auf Homepage

Frage: Ich betreibe eine private Homepage. Dort distanziere ich mich ausrücklich von den Inhalten anderer Webseiten, auf die ich verlinke. Bin ich damit aus der Haftung raus?

123recht.de: Nein! Wenn Sie bewusst einen Link auf eine Webseite setzen, haben Sie den Inhalt der Webseite auch mit zu verantworten. Ein pauschaler Haftungsausschluss ändert daran nichts. Kontrollieren Sie verlinkte Seiten gründlich.

Links auf rechtswidrige Seiten?

Frage: Ich betreibe einen Blog und möchte im Rahmen meiner Berichterstattung auch über rechtswidrige Webseiten aufklären. Darf ich auf diese Seiten verlinken?

123recht.de: Entscheidend ist hier die konkrete Funktion eines Links. Ein redaktioneller Link auf rechtswidrige Seiten ist dann zulässig, wenn dieser als Quellenangabe und zur weiteren Informationsbeschaffung dient. Die Grenze wäre aber dann erreicht, wenn Sie dem Leser unmittelbaren Zugang zu einem rechtswidrigen Angebot verschaffen wollen. Ein direkter Link zum Download illegaler Software wäre unzulässig. Bei Zweifeln lassen Sie die Links lieber weg.

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