Hallo!
Habe heute ein Knöllchen bekommen. Tatbestand: "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" Konkretisierung: "Zufahrt"
Bei folgendem Bild würde ich auch voll mitgehen und die 15 Taler bezahlen: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img20170224wag0luytek8i.jpg
Doch schaut man sich das ganze mal von einer anderen Seite an frage ich mich ob ich tatsächlich falsch stand:
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img20170224wa0gexbsj9lp.jpg
Rechts neben mir stand heute morgen noch ein anderes Fahrzeug. Die Zufahrt ist riesig und ich hab mich an der deutlich sichtbaren, weißen Linie orientiert und mein Fahrzeug guten Gewissens abgestellt.
Nach der Arbeit fand ich das Ticket und schaute was ich wohl falsch gemacht habe.
Ich entdeckte einen abgesenkten Bordstein (auf Bild 2 gut zu erkennen) aber für mich zählt dieser definitiv nicht mehr zur Einfahrt. Zumal hinter meinem Fahrzeug und der Linie nur Dreck und Gebüsch ist, keine betonierte / geteerte Fläche.
Nun die Frage: Ist der Strafzettel berechtigt oder nicht?
Für mich zählt ganz klar die Linie und deswegen empfinde ich den Strafzettel als unberechtigt, aber ich finde dazu leider nichts in der Rechtssprechung.
-- Editier von necibreaki am 24.02.2017 19:03
Linie oder Bordstein - Was zählt bei Einfahrten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitataber ich finde dazu leider nichts in der Rechtssprechung. :
Warum auch, § 12 StVO Abs. 3 Nr. 5 ist recht eindeutig formuliert...
Danke für die Antwort!
Doch leider hilft das Ganze nicht weiter.
Denn der Tatbestand: "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" Konkretisierung: "Zufahrt" entspricht nicht dem § 12 StVO Abs. 3 Nr. 5
"vor Bordsteinabsenkungen"
Sonst hätte der Tatbestand so lauten müssen.
Der § 12 StVO Abs. 3 Nr. 3
( "vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber" ) passt da schon eher. Nur steht hierzu nicht ob die abgesenkte Bordsteinkante zählt (noch dazu: die auf der Straßen- oder der Parkplatzseite?) oder die deutlich sichtbare, weiße Linie.
Die Bordsteinkante ist beim rausfahren nicht als Teil der Ausfahrt zu erkennen, da dort auch nicht betoniert ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich geb ehrlich zu, was die weiße Linie da genau sagen soll, kann ich nicht recht sagen.
Aber Du hast doch eindeutig vor einem abgesenkten Bordstein/ einer Zufahrt geparkt.
Meiner Meinung nach hast Du falsch geparkt und ich würd das Geld zahlen. Sonst wirds am Ende noch teurer.
Ich würde auch sagen, dass dort wo dein Auto stand kein Parkplatz mehr ist. Die Linie kann auch als Linie verstanden werden dass man nicht in der Einfahrt an der Seite parkt.
Parkplätze sind auf der Fläche nicht eingezeichnet?
Ich kann nirgendwo einen abgesenkten Bordstein erkennen. Für mich sieht es so aus als würdest du vor der Zufahrt zu einem Privatgelände parken. Wenn dies noch öffentlicher Raum und nicht bereits Privatgelände ist, dann würde ich darin einen Verstoß gegen §12 Absatz 3 Punkt 3 sehen. Hast du evtl. noch ein Übersichtsphoto von dem ganzen Gelände? Das ist alles ziemlich schlecht zu erkennen.
Danke für die Antworten!
Doch mich interessiert nicht, ob das eine abgesenkte Bordsteinkante ist oder nicht, bzw. ob ich vor einem solchen parke.
Tatbestand ist ein anderer (wie oben beschrieben) also steht die Bordsteinkante erstmal außer Frage.
Ich stehe laut Tatbestand in/vor einer Einfahrt und für mich stellt sich die Frage durch was eine Einfahrt gekennzeichnet ist (bordkante oder Linie) und wo genau das steht (Rechtsquelle!).
Mich irritiert die Fahrbahnmarkierung und ich frage mich wozu die dienen soll, wenn die Bordsteinkante gilt.
@ -Laie-
Leider habe ich kein weiteres Foto mit gutem Überblick.
Und ich weiß auch nicht ob der Parkplatz Privatgelände ist oder nicht.
Doch definitiv befand ich mich schon auf dem Verkehrsberuhigten Bereich / Parkplatz da parallel zu meinem Fahrzeug noch andere standen.
@ cirius32832
Es existieren keine eingezeichneten Parkflächen die das eindeutig regeln :/
Das ist sicherlich KEINE Begründung warum du bereits auf dem verkehrsberuhigten Bereich stehen würdest.ZitatDoch definitiv befand ich mich schon auf dem Verkehrsberuhigten Bereich / Parkplatz da parallel zu meinem Fahrzeug noch andere standen. :
Erzeug doch mal einen Google Maps link zu dem Standort.
Sicher das allein begründet ein ordentliches Parkverhalten nicht.
Leider kann ich am Handy keinen links generieren und auf Maps ist nicht wirklich was zu erkennen, aber der Vollständigkeitshalber zum selbst nachschauen: Die Adresse lautet "Am Kanal 71, 14467 Potsdam"
Ist das diese Stelle: https://www.google.de/maps/@52.3985412,13.0666169,76m/data=!3m1!1e3
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten