Lindorff Deutschland GmbH Forderung von 2006

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Susanne 33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lindorff Deutschland GmbH Forderung von 2006

Hallo
Ich habe gestern einen Brief von oben genannter Firma erhalten, die eine Rechnung vom 24.7.2006 bei mir geltend machen wollen über mittlerweile 1376,60 Euro.
Die Post wurde mit meinem Mädchennamen versendet und an eine Adresse unter der ich seit 2011! nicht mehr gemeldet bin. Meine Eltern wohnen seitdem in dem Haus und in den letzten Jahren kam dort nichts für mich an.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich bei der WVG-Moviestar GmbH eine offene Förderung hätte und bin gerade wirklich schockiert und weiß nicht so genau wie ich mich jetzt verhalten soll.
Eine Kostenaufstellung ist beigefügt, aber im Prinzip nur Kontoführungsgebühren seit 2008.
Am 28.11.2017 einmal Ermittlungskosten. Aber dabei hätte man doch meine aktuelle Anschrift und den neuen Namen erfahren oder liege ich falsch?
Soll ich einfach eine Ratenzahlung vereinbaren oder doch lieber zum Anwalt gehen?

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Steht in der Kostenaufstellung irgendwas von Titel, Vollstreckung, ...?

Wenn nicht würde ich ans IB schreiben
Wertes IB,
Ich weiß nicht was Sie von mir wollen. Ich kenne Ihre Mandantin nicht und außerdem ist die Forderung verjährt.
MfG


Warum willst du eine Ratenzahlung machen wenn die Forderung dir unbekannt ist? Einen Brief schreiben kannst du allein, einen RA benötigst du jetzt keinesfalls.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Susanne 33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Warum willst du eine Ratenzahlung machen wenn die Forderung dir unbekannt ist? Einen Brief schreiben kannst du allein, einen RA benötigst du jetzt keinesfalls.


Ich hatte noch nie mit einem Inkassounternehmen zu tun und weiß einfach nicht wie gerechtfertigt Forderungen solcher Unternehmen sind. Die Gebühren würden ja weiter wachsen, deshalb zahlen. Aber kann ich das Geld zurück bekommen, wenn sich heraus stellt, dass die Forderung unbegründet ist?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man klärt zuerst, was an der Forderung dran ist und erst danach schaut man, wie man das ggf. aus der Welt bekommt.

Kannst du die Kostenaufstellung mal abtippen oder verlinken? Personenbezogene Daten und Aktenzeichen bitte vorher entfernen. Dann können wir auch mehr sagen, wenn wir das mal gesehen haben bzw. dann kann man auch sagen, ob das mit der Verjährung passt (siehe Textvorschlag von Ex Inkasso MA).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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